• Versicherungskammer Bayern Pressebereich

    Presse

    Schnell wissen, was wir tun

Sie sind hier: Startseite

Stürmische Zeiten

Mit Sturmschäden richtig umgehen

München. Besonders im Herbst und Winter kann es in Deutschland sehr stürmisch werden: der Temperaturunterschied zwischen warmer Tropenluft und kalter Polarluft ist so groß, dass sich Sturmtiefs bilden. Bereits zum Herbstbeginn zog das Sturmtief Fabienne mit einer Windgeschwindigkeit von bis zu 158 Stundenkilometer über Süd- und Mitteldeutschland hinweg und verursachte schwere Unwetterschäden.
„Um sein Hab und Gut vor solchen Naturgewalten zu schützen, sind zwei Dinge wichtig: Das Haus wetterfest machen und die notwendigen Versicherungen abschließen“, erklärt Claudia Scheerer, Pressesprecherin im Konzern Versicherungskammer.
Vorbereitung ist alles
Lose Dachziegel, herumliegende Gegenstände oder morsche Äste können bei einem Sturm Passanten verletzen oder Autos beschädigen. Hausbesitzer können bei einem Schadenfall haftbar gemacht werden, wenn sie Gefahrenquellen auf ihrem Grundstück nicht beseitigen. Damit nichts und vor allem niemand zu Schaden kommt, sollten Gebäudeeigentümer regelmäßig mögliche Risiken kontrollieren und beheben.
Wann ist ein Sturm ein Sturm?
Versicherungen sprechen von einem Sturm, wenn eine Windstärke von acht, also mindestens 62 Stundenkilometer, erreicht wird. Ein Sturm kann Hausdächer abdecken und Bäume entwurzeln. Wenn Teile des Dachs abgedeckt werden, kann auch die Einrichtung in Mitleidenschaft gezogen werden. Bei Schäden am Haus kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Wenn der Sturm die Einrichtung beschädigt hat, springt die Hausratversicherung ein. Damit das eigene Auto abgesichert ist, ist eine Teilkaskoversicherung notwendig.
Elementarschäden nicht vergessen
Heftige Stürme, aber auch Hochwasser- und Überschwemmungskatastrophen, wie wir sie in den vergangenen Jahren bereits mehrmals, vor allem auch regional sehr begrenzt, gesehen haben, können für schwere Schäden an Gebäuden sorgen. Vielen Hausbesitzern ist oft nicht bewusst, dass ihr Gebäude nicht gegen alle Naturgefahren versichert ist. Für Schäden bei Überschwemmungen durch Hochwasser und Starkregen leistet eine Elementarschadenversicherung, die in der Regel mit einer Wohngebäude oder Hausratversicherung abgeschlossen wird. Angesichts der Tatsache, dass die Bayerische Staatsregierung ab dem 1. Juli 2019 Unwetteropfern keine staatlichen Soforthilfen mehr gewährt, wenn die Immobilie versicherbar gewesen wäre, erhält die Elementarschadenversicherung eine besondere Brisanz. Entgegen der häufigen Annahme, dass eine große Anzahl von Gebäuden in Bayern nicht versicherbar wäre, sagt Scheerer: „Wir können in unserem Geschäftsgebiet 99,8 Prozent der Gebäude gegen Elementarschäden versichern“.
In jedem Fall ist es wichtig, nach einem Unwetter die Schäden mit Fotos oder Videos zu dokumentieren. Anschließend sollte man unverzüglich die Versicherung informieren. Hilfreich ist auch, eine Liste der zerstörten und beschädigten Gegenstände zu erstellen.
MehrWetter-App warnt vor Unwettern
Um sich und sein Eigentum besser vor Naturgefahren zu schützen, hat der Konzern Versicherungskammer die kostenlose MehrWetter-App entwickelt. Kunden können ihre Wunschorte einstellen und erhalten für diese Gebiete Wettervorhersagen und Unwetterwarnungen. Basis für die Messwerte und Prognosen ist die UBIMET Unwetterzentrale, die qualitativ hochwertige und punktgenaue meteorologische Daten, Vorhersagen und Warnungen bietet. So erhalten Nutzer die Möglichkeit, geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und etwa bei akuter Sturmgefahr alle Fenster und Türen zu schließen, bewegliche Gegenstände auf dem Grundstück zu sichern bzw. zu entfernen sowie die Familie und sich selbst in Sicherheit zu bringen. Weitere Informationen zur App finden Sie unter: www.vkb.de/content/services/apps/mehrwetter
 
Das sollten Hausbesitzer beachten, wenn es stürmisch wird:
Sturmschäden vorbeugen:
  • Marode Bäume fällen
  • Sonstige Mängel am Haus beseitigen
  • Türen und Fenster schließen
  • Markisen einrollen
  • Gartenmöbel anbinden oder ins Haus bringen
  • Während des Sturms im Haus bleiben
  • Autos in die Garage fahren

Nach einem Sturm:
  • Schaden dokumentieren (Fotos, Videos, etc.)
  • Liste der zerstörten und beschädigten Gegenstände anfertigen
  • Versicherung informieren
 
Ansprechpartner zu diesem Thema:
Dr. Inge Sommergut
Pressereferentin
Unternehmenskommunikation Konzern Versicherungskammer
Telefon +49 89 21 60-41 06
inge.sommergut@vkb.de
 
Konzern Versicherungskammer
Der Konzern Versicherungskammer ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und inzwischen der siebtgrößte Erstversicherer in Deutschland. Im Geschäftsjahr 2017 erzielte er Beitragseinnahmen von insgesamt 8,10 Mrd. Euro. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig. Der Krankenversicherer der S-Finanzgruppe ist zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit tätig. Von großer Bedeutung ist das gesellschaftliche Engagement des Konzerns Versicherungskammer. Die auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Strategie der Förderung ehrenamtlicher Einrichtungen und Initiativen, die insbesondere im Bereich der Prävention und Sicherheit tätig sind, wird seit einigen Jahren zusätzlich gestärkt durch die beiden Stiftungen, Versicherungskammer-Stiftung und Versicherungskammer-Kulturstiftung. Zudem ist der Konzern Versicherungskammer bereits zum dritten Mal mit dem Zertifikat „Beruf und Familie“ als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet worden. Er hat rund 6.800 Beschäftigte, davon 327 Auszubildende.