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Mit dem Auto in den Urlaub

Packliste für den Sommerurlaub: Das sollten Autofahrer nicht vergessen

München. Sonne, Strand und Meer – Millionen Deutsche zieht es in den Sommermonaten in die Ferne. Laut ADAC Reise-Monitor 2018 planen 45 Prozent der Deutschen ihren Urlaub mit dem eigenen Auto. Aber was ist, wenn man im Ausland einen Unfall hat? „Um im Notfall gut vorbereitet zu sein, sollte man nicht nur überprüfen, ob das Auto reisetauglich ist. Auch der eigene Versicherungsschutz und der des Autos müssen den Anforderungen für eine Auslandsreise entsprechen“, rät Christian Kaffenberger, Hauptabteilungsleiter Haftpflicht-, Unfall- und Kraftfahrtversicherung im Konzern Versicherungskammer.
Plant man eine Reise innerhalb der EU und der Schweiz, reicht der nationale Führerschein aus. Wer mit dem Auto die EU verlässt, sollte zusätzlich den internationalen Führerschein beim Straßenverkehrsamt beantragen. Ein weiteres wichtiges Dokument ist die grüne Versicherungskarte. Zwar genügt seit 1974 in vielen Ländern das amtliche Kfz-Kennzeichen als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung. Allerdings verlangen Polizisten in einigen europäischen Ländern wie Italien trotz des Abkommens auch bei einem Unfall oder einer Kontrolle die grüne Karte mit den wichtigsten Daten von Fahrzeughalter und Versicherung. Die Karte gilt drei Jahre. Daher sollte man vor jeder Reise prüfen, ob sie noch aktuell ist. Wer keine Karte hat, kann sie kostenlos online bei seinem Versicherer anfordern. „Es gibt aber auch Länder, in denen die Karte nicht akzeptiert wird. Daher sollte man sich vorab mit seinem Versicherungsberater in Verbindung setzen und sich informieren, ob die grüne Karte im Urlaubsland gültig ist“, rät Kaffenberger.
Europäischer Unfallbericht gehört mit ins Handschuhfach
„Kommt es im Ausland trotz aller Sicherheitsvorkehrungen zu einem Unfall, ist es sinnvoll, zwei europäische Unfallberichte in der eigenen und in der Sprache des Urlaubslands griffbereit im Handschuhfach zu haben“, empfiehlt
Kaffenberger zusätzlich. In diesem Bericht können die Unfallteilnehmer eintragen, was passiert ist. Das Dokument wird von Behörden und Versicherungen in verschiedenen Sprachen kostenlos zur Verfügung gestellt. Dadurch lassen sich Verkehrsunfälle einfacher abwickeln. „Wenn nach einem Autounfall eine Reparatur nötig ist, sollte man sie vor Ort vornehmen lassen. Dies ist meist günstiger als ein teurer Rücktransport nach Deutschland“, so Kaffenberger. „In solchen Situationen sollte man direkt seinen Versicherungsberater anrufen und über die verschiedenen Möglichkeiten der Reparatur sprechen. Im Falle eines Unfalls empfehlen wir außerdem, die Schäden mit einer Handykamera als Nachweis zu dokumentieren.“
Auslandsreisekrankenversicherung – Schutz im Notfall
Gerade nach einem Unfall ist es wichtig, kein Risiko einzugehen und sich sofort von einem Arzt untersuchen zu lassen. Um auch im Ausland umfassend ärztlich betreut zu werden, ohne selbst für die Leistungen aufkommen zu müssen, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung notwendig. Eine Auslandsreisekrankenversicherung hilft bei akut eingetretener Krankheit oder Unfällen im Urlaub. Für einen geringen Betrag sind dann die Kosten einer medizinischen Untersuchung, Behandlung und eines Krankenrücktransportes nach Deutschland abgesichert.
Checkliste: Das sollten Urlauber bei Reisen mit dem Auto beachten:
  • Gepäck im Kofferraum verstauen und zusätzliches Gepäck auf der Rückbank mit Gurten sichern
  • auf ausreichende Sicht nach hinten achten
  • Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten kontrollieren und ggf. erneuern
  • Bremsflüssigkeit wechseln
  • Ölstand und Reifendruck prüfen
  • grüne Versicherungskarte anfordern
  • Europäischen Unfallbericht (in der Muttersprache und der Sprache des Reiselandes) bereithalten
  • ggf. internationalen Führerschein beantragen
  • Private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen
  • an Europäische Krankenversichertenkarte denken
  • über Mautgebühren informieren
  • Reiseapotheke kontrollieren und ggf. erneuern
 
 
 
Ansprechpartner zu diesem Thema:
Dr. Inge Sommergut
Unternehmenskommunikation Konzern Versicherungskammer
Telefon +49 89 21 60-41 06
inge.sommergut@vkb.de
 

Konzern Versicherungskammer
Der Konzern Versicherungskammer ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und inzwischen der siebtgrößte Erstversicherer in Deutschland. Im Geschäftsjahr 2017 erzielte er Beitragseinnahmen von insgesamt 8,10 Mrd. Euro. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig. Der Krankenversicherer der S-Finanzgruppe ist zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit tätig. Von großer Bedeutung ist das gesellschaftliche Engagement des Konzerns Versicherungskammer. Die auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Strategie der Förderung ehrenamtlicher Einrichtungen und Initiativen, die insbesondere im Bereich der Prävention und Sicherheit tätig sind, wird seit einigen Jahren zusätzlich gestärkt durch die beiden Stiftungen, Versicherungskammer-Stiftung und Versicherungskammer-Kulturstiftung. Zudem ist der Konzern Versicherungskammer bereits zum dritten Mal mit dem Zertifikat „Beruf und Familie“ als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet worden. Er hat rund 6.800 Beschäftigte, davon 327 Auszubildende.