• Kfz-Glasschaden

    Kfz-Glasschaden

    • Reparieren oder austauschen
    • Einfach und bequem
    • Schnelle Abwicklung 
Sie sind hier: Startseite >Kontakt & Service

Steinschlag: Windschutzscheibe wechseln oder reparieren?

Es hat jetzt auch Sie erwischt! Ein Steinschlag hat Ihre Windschutzscheibe am Auto beschädigt. Die meisten Glasschäden entstehen während der Fahrt auf Landstraßen oder auf der Autobahn bei langen Urlaubsfahrten.

So ein Schaden muss aber nicht zwangsläufig den kompletten Austausch der Scheibe nach sich ziehen. Meist entsteht beim ersten Einschlag ins Verbundglas ein kleiner, sternförmiger Krater, der in der Regel repariert werden kann.
Was ist direkt nach einem Glasschaden zu tun?

Um zu vermeiden, dass Dreck und Wasser in die Schadstelle eindringt, dichten Sie als erstes den Sprung mit Klebeband ab. Sind Ihre Heck-oder Seitenscheiben gebrochen, können Sie diese mit Folie abdichten, um Folgeschäden im Innenraum zu vermeiden. Achten Sie bei Weiternutzung immer auf die Verkehrssicherheit!

Anschließend rufen Sie bitte bei uns an: +49 800 6236-6236 (24 Stunden-Hotline). Wir nehmen uns die Zeit und finden mit Ihnen den passenden Glas-Servicepartner*.
Unsere Glas-Servicepartner reparieren Ihren Glasschaden rasch und unkompliziert!
Hier sind Sie in den besten Händen: ganz egal, ob in einer der Service-Stationen oder durch mobile Hilfe vor Ort.
Unsere Glas-Servicepartner rechnen direkt mit uns ab. Sie müssen nur eine Abtretungserklärung unterzeichnen, die uns eine direkte Abwicklung ermöglicht.
*Sollten Sie einen Vertrag mit vereinbarten Werkstattservice haben, ist es sogar verpflichtend, dass Sie sich an einen von uns benannten Servicepartner wenden, damit Sie keine Abzüge bei der Entschädigungsleistung riskieren.

1. Wer zahlt meinen Glasschaden am Auto?

Bei einer Steinschlag-Reparatur
Besteht für Ihr Auto eine Teilkaskoversicherung, ist Ihr Glasschaden mitversichert. Wenn der Schaden in Ihrer Windschutzscheibe repariert werden kann, ist die Reparatur kostenlos. Auf den Abzug des vereinbarten Selbstbehalt wird verzichtet.


Beim Austausch der Windschutzscheibe
Wenn eine Scheibe Ihres Autos ausgetauscht werden muss, tragen Sie bei bestehender Teilkaskoversicherung lediglich die Kosten des vereinbarten Selbstbehalts. Diesen Betrag zahlen Sie direkt bei Ihrer Kfz-Werkstatt. Den Rest rechnet Ihre Werkstatt direkt mit uns ab.

↑ Zurück zur Übersicht

 

1. Wer zahlt meinen Glasschaden am Auto?

Bei einer Steinschlag-Reparatur
Besteht für Ihr Auto eine Teilkaskoversicherung, ist Ihr Glasschaden mitversichert. Wenn der Schaden in Ihrer Windschutzscheibe repariert werden kann, ist die Reparatur kostenlos. Auf den Abzug des vereinbarten Selbstbehalt wird verzichtet.


Beim Austausch der Windschutzscheibe
Wenn eine Scheibe Ihres Autos ausgetauscht werden muss, tragen Sie bei bestehender Teilkaskoversicherung lediglich die Kosten des vereinbarten Selbstbehalts. Diesen Betrag zahlen Sie direkt bei Ihrer Kfz-Werkstatt. Den Rest rechnet Ihre Werkstatt direkt mit uns ab.

↑ Zurück zur Übersicht

 

2. Wie wird mein Glasschaden abgerechnet?

Die Abrechnung Ihres Schadens erfolgt direkt über uns. Unterschreiben Sie bei unseren Servicepartnern nur eine Abtretungserklärung, die uns eine direkte Abwicklung mit der Werkstatt ermöglicht. 

 

↑ Zurück zur Übersicht

 

2. Wie wird mein Glasschaden abgerechnet?

Die Abrechnung Ihres Schadens erfolgt direkt über uns. Unterschreiben Sie bei unseren Servicepartnern nur eine Abtretungserklärung, die uns eine direkte Abwicklung mit der Werkstatt ermöglicht. 

 

↑ Zurück zur Übersicht

 

3. Was ist eine Abtretungserklärung?

Es gibt sehr viele unterschiedliche Formulierungen. So könnte eine Abtretungserklärung aussehen:

Hiermit weise ich den regulierungspflichtigen Versicherer an, die Reparaturkosten unmittelbar an die von mir beauftragte Kfz-Werkstatt zu zahlen.

Ort, Datum Unterschrift

 

↑ Zurück zur Übersicht

 

3. Was ist eine Abtretungserklärung?

Es gibt sehr viele unterschiedliche Formulierungen. So könnte eine Abtretungserklärung aussehen:

Hiermit weise ich den regulierungspflichtigen Versicherer an, die Reparaturkosten unmittelbar an die von mir beauftragte Kfz-Werkstatt zu zahlen.

Ort, Datum Unterschrift

 

↑ Zurück zur Übersicht

 

Berater in Ihrer Nähe finden

Unsere SchadenSoforthilfe

Berater in Ihrer Nähe finden

Unsere SchadenSoforthilfe

Sie haben noch Fragen?

Was interessiert Sie ganz persönlich? Wir sind für Sie da, ganz in Ihrer Nähe. Hier Berater finden.