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Hochwasserschaden rasch melden

Nein, so möchte keiner baden gehen. Draußen gießt es wie aus Eimern. Die Wasserpegel der Flüsse steigen und steigen. Und die sorgsamsten Vorsorgemaßnahmen mit Sandsäcken, die sich zu hohen Hochwasser-Schutzwänden türmen, halten vielerorts nicht mehr dicht. Sind Sie vom Hochwasser selbst betroffen, melden Sie uns den entstandenen Schaden bitte rasch. Wir helfen Ihnen.

Vom Hochwasser betroffen: Das können Sie jetzt tun.

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen lassen sich Hochwasser-Schäden nur schwer vermeiden, gießt es einmal Bäche vom Himmel und treten Flüsse über die Ufer. Erstmaßnahmen, wie den Keller auspumpen, sollten Sie durchführen bzw. durchführen lassen, sobald der Grundwasserspiegel gesunken ist.
Mit Reparaturen und aufwendigen Sanierungen sollten Sie allerdings noch warten, bis sich unsere Experten ein Bild von den Hochwasser-Schäden machen konnten. In jedem Fall wichtig: Machen Sie Fotos von den entstandenen Schäden und bewahren Sie für unsere Gutachter beschädigte Gegenstände unbedingt auf.

Wie kann ich meinen Hochwasser-Schaden melden?

Unsere SchadenSoforthilfe erreichen Sie rund um die Uhr. Wählen Sie: 0800 62 36 62 36 (national kostenfrei).
Oder nutzen Sie bequem unsere Online-Formulare: Einfach die betreffende Versicherung auswählen, Formular ausfüllen und Ihre Schadenmeldung abschicken. Ab jetzt kümmern wir uns. Die Experten unserer Schadenabteilung melden sich bei Ihnen.
 
Richten Starkregen und Hochwasser Schäden am Gebäude oder an Ihrem Hausrat an, dann übernimmt Ihre Elementarschadenversicherung die Kosten für die Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen.
 
Wer sein Fahrzeug nicht vor den Wassermassen retten konnte, ist durch die Kfz Versicherung gegen Hochwasser-Schäden versichert.
 

Wichtige Tipps bei Hochwasser-Schäden

Ich muss einen Schaden melden – worauf muss ich achten?
  • Kontaktieren Sie uns bitte so rasch wie möglich. Und nennen Sie uns die Versicherungs- und Telefonnummer sowie Ihre E-Mail-Adresse. Wenn Sie unsere Online-Formulare für die Schadenmeldung nutzen, füllen Sie einfach die vorbereiteten Felder aus. 

    Was ist nass? Wie hoch steht das Wasser?

    Am besten Sie fotografieren die Problemstellen. Und erstellen eine ausführliche Schaden-Liste. Dazu legen Sie die Einkaufsbelege der beschädigten Gebrauchsgegenstände. Haben Sie die Rechnungen nicht mehr, dann ergänzen Sie die Liste bitte aus Ihrem Gedächtnis. Wichtig sind dabei der ungefähre Anschaffungszeitpunkt und Neupreis.

    Kontaktieren Sie uns bitte so rasch wie möglich. Und nennen Sie uns die Versicherungs- und Telefonnummer sowie Ihre E-Mail-Adresse. Wenn Sie unsere Online-Formulare für die Schadenmeldung nutzen, füllen Sie einfach die vorbereiteten Felder aus. 

    Was ist nass? Wie hoch steht das Wasser?

    Am besten Sie fotografieren die Problemstellen. Und erstellen eine ausführliche Schaden-Liste. Dazu legen Sie die Einkaufsbelege der beschädigten Gebrauchsgegenstände. Haben Sie die Rechnungen nicht mehr, dann ergänzen Sie die Liste bitte aus Ihrem Gedächtnis. Wichtig sind dabei der ungefähre Anschaffungszeitpunkt und Neupreis.

Kommt ein Sachverständiger vorbei?
  • Wir möchten Ihnen schnell finanziell helfen. Bei Hochwasser-Schäden ist es allerdings häufig notwendig, dass ein Gutachter zu Ihnen kommt. Er bzw. sie wird sich direkt bei Ihnen melden, um einen Termin auszumachen, der für Sie gut passt.

    Wir möchten Ihnen schnell finanziell helfen. Bei Hochwasser-Schäden ist es allerdings häufig notwendig, dass ein Gutachter zu Ihnen kommt. Er bzw. sie wird sich direkt bei Ihnen melden, um einen Termin auszumachen, der für Sie gut passt.

Wo bekomme ich Pumpen, wenn die Feuerwehr keine mehr zur Verfügung hat?
  • Pumpen und Nass-Trockensauger erhalten Sie auch in Baumärkten oder können bei speziellen Firmen ausgeliehen werden. Die Leihgebühr übernehmen wir im Rahmen Ihrer Elementarschadenversicherung.

    Pumpen und Nass-Trockensauger erhalten Sie auch in Baumärkten oder können bei speziellen Firmen ausgeliehen werden. Die Leihgebühr übernehmen wir im Rahmen Ihrer Elementarschadenversicherung.

Wer bezahlt die Feuerwehr, wenn abgepumpt werden muss?
  • Feuerwehren können solche Aufwendungen in Rechnung stellen, das besagt das bayerische Feuerwehrgesetz. Manche Gemeinden haben dies jedoch in ihren Satzungen ausgeschlossen.

    Feuerwehren können solche Aufwendungen in Rechnung stellen, das besagt das bayerische Feuerwehrgesetz. Manche Gemeinden haben dies jedoch in ihren Satzungen ausgeschlossen.

Kann ich beschädigte Gegenstände entsorgen?
  • Wir wissen, dass man die Spuren einer solchen Katastrophe schnell beseitigen will. Trotzdem bitten wir Sie um Geduld und empfehlen, beschädigte Gegenstände nicht gleich zu entsorgen. Sie sollten sie bis zu unserer „Entsorgungsfreigabe“ aufbewahren. Nur so können wir uns ein Bild von der Lage machen. Und Ihnen rasch helfen.

    Wir wissen, dass man die Spuren einer solchen Katastrophe schnell beseitigen will. Trotzdem bitten wir Sie um Geduld und empfehlen, beschädigte Gegenstände nicht gleich zu entsorgen. Sie sollten sie bis zu unserer „Entsorgungsfreigabe“ aufbewahren. Nur so können wir uns ein Bild von der Lage machen. Und Ihnen rasch helfen.

Welche Schäden sind nicht versichert?
  • Für Wasserschäden durch Grundwasser besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Auch sogenannte „Mischwasserschäden“ (durch Hochwasser und Grundwasser) sind in der Regel nicht versichert. Wir setzen einen Sachverständigen ein, der die genaue Ursache für Sie klärt. Der Berater in Ihrer Nähe hilft Ihnen jederzeit weiter, wenn Sie Fragen zum richtigen Versicherungsschutz haben.

    Für Wasserschäden durch Grundwasser besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Auch sogenannte „Mischwasserschäden“ (durch Hochwasser und Grundwasser) sind in der Regel nicht versichert. Wir setzen einen Sachverständigen ein, der die genaue Ursache für Sie klärt. Der Berater in Ihrer Nähe hilft Ihnen jederzeit weiter, wenn Sie Fragen zum richtigen Versicherungsschutz haben.

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