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    Stationäre Behandlung

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    ..Ihre Gesundheit. Erfahren Sie, welche Leistungen Sie erhalten, falls Sie ins Krankenhaus müssen oder eine Reha-Maßnahme notwendig ist.

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Krankenhausrechnungen und Card für Privatversicherte

Wie kann ich meinen Krankenhausaufenthalt abrechnen?
  • Zum einen können Sie die Rechnung zunächst selbst bezahlen und erhalten hierfür im Nachgang eine Kostenerstattung. Wichtig ist, dass Sie uns die Rechnung mit der vom Krankenhaus beigefügten Entlassanzeige einreichen. Die Entlassanzeige ist die Grundlage der Rechnungsstellung.

    Zum anderen können Sie Ihren stationären Krankenhausaufenthalt auch direkt abrechnen. Voraussetzung für eine Direktabrechnung ist, dass das Krankenhaus am sogenannten Klinik-Card-Verfahren teilnimmt. In diesem Fall legen Sie einfach Ihre Card für Privatversicherte im Krankenhaus vor und dieses rechnet direkt mit uns ab.

    Ob Sie zunächst selbst bezahlen oder direkt abrechnen, wichtig ist, dass Ihnen zusätzlich privatärztliche Leistungen in Rechnung gestellt werden können. Dafür muss mit Ihnen zu Beginn des stationären Aufenthaltes eine Wahlleistungsvereinbarung getroffen werden.

    Zum einen können Sie die Rechnung zunächst selbst bezahlen und erhalten hierfür im Nachgang eine Kostenerstattung. Wichtig ist, dass Sie uns die Rechnung mit der vom Krankenhaus beigefügten Entlassanzeige einreichen. Die Entlassanzeige ist die Grundlage der Rechnungsstellung.

    Zum anderen können Sie Ihren stationären Krankenhausaufenthalt auch direkt abrechnen. Voraussetzung für eine Direktabrechnung ist, dass das Krankenhaus am sogenannten Klinik-Card-Verfahren teilnimmt. In diesem Fall legen Sie einfach Ihre Card für Privatversicherte im Krankenhaus vor und dieses rechnet direkt mit uns ab.

    Ob Sie zunächst selbst bezahlen oder direkt abrechnen, wichtig ist, dass Ihnen zusätzlich privatärztliche Leistungen in Rechnung gestellt werden können. Dafür muss mit Ihnen zu Beginn des stationären Aufenthaltes eine Wahlleistungsvereinbarung getroffen werden.

Wie wird meine Krankenhausrechnung bearbeitet?
  • Die Rechnungen für akute stationäre Krankenhausaufenthalte werden von uns in einer Spezialabteilung bearbeitet und geprüft. Falls eine Rechnung inhaltlich nicht ganz schlüssig ist, brauchen wir medizinische Unterlagen des Aufenthalts. In diesem Fall brauchen wir Ihre Mithilfe. Sollte eine medizinische Prüfung bei Ihrer Rechnung notwendig sein, senden Sie uns die von uns geforderten Behandlungsunterlagen zu bzw. lassen Sie uns diese durch das Krankenhaus zukommen. 

    Die Rechnungen für akute stationäre Krankenhausaufenthalte werden von uns in einer Spezialabteilung bearbeitet und geprüft. Falls eine Rechnung inhaltlich nicht ganz schlüssig ist, brauchen wir medizinische Unterlagen des Aufenthalts. In diesem Fall brauchen wir Ihre Mithilfe. Sollte eine medizinische Prüfung bei Ihrer Rechnung notwendig sein, senden Sie uns die von uns geforderten Behandlungsunterlagen zu bzw. lassen Sie uns diese durch das Krankenhaus zukommen. 

Welche Vorteile hat die Card für Privatversicherte für mich?
  • Mit der Card können Sie Ihren stationären Krankenhausaufenthalt oder eine Krankenhausbehandlung direkt abrechnen. Deutschlandweit nehmen die meisten Krankenhäuser am Klinik-Card-Verfahren teil. Durch Vorlage Ihrer Karte werden die Krankenhauskosten direkt mit uns abgerechnet.

    Außerdem erleichtert die Card Ihrem Arzt im ambulanten Bereich, etwa Ihrem Haus- oder Zahnarzt, das Einlesen Ihrer Daten. Allerdings beinhaltet die Karte für ambulante Behandlungen keine Abrechnungsfunktion wie in der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Im Ausland kann Ihre Versichertenkarte zwar nicht zur Übernahme der Kosten herangezogen werden, aber Sie finden auf der Rückseite die Telefonnummer des 24-Stunden-Notruf-Service.

    Mit der Card können Sie Ihren stationären Krankenhausaufenthalt oder eine Krankenhausbehandlung direkt abrechnen. Deutschlandweit nehmen die meisten Krankenhäuser am Klinik-Card-Verfahren teil. Durch Vorlage Ihrer Karte werden die Krankenhauskosten direkt mit uns abgerechnet.

    Außerdem erleichtert die Card Ihrem Arzt im ambulanten Bereich, etwa Ihrem Haus- oder Zahnarzt, das Einlesen Ihrer Daten. Allerdings beinhaltet die Karte für ambulante Behandlungen keine Abrechnungsfunktion wie in der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Im Ausland kann Ihre Versichertenkarte zwar nicht zur Übernahme der Kosten herangezogen werden, aber Sie finden auf der Rückseite die Telefonnummer des 24-Stunden-Notruf-Service.

Welche Daten sind auf der Card für Privatversicherte gespeichert?
  • Auf der Karte sind folgende Daten gespeichert:

    • Ihr Name und Geburtsdatum
    • Ihre Anschrift
    • Ihre Versicherungsnummer
    • die Daten des Versicherungsunternehmens
    • Ihr Leistungsanspruch bei stationären Behandlungen

    Auf der Karte sind folgende Daten gespeichert:

    • Ihr Name und Geburtsdatum
    • Ihre Anschrift
    • Ihre Versicherungsnummer
    • die Daten des Versicherungsunternehmens
    • Ihr Leistungsanspruch bei stationären Behandlungen
Was ist, wenn ich meine Karte verliere oder sich meine Adresse ändert?
  • Kein Problem, informieren Sie uns einfach. Egal ob Sie Ihre Karte verloren haben oder Ihre Daten aktualisiert werden müssen, Sie erhalten von uns kostenlos eine neue Karte.

    Kein Problem, informieren Sie uns einfach. Egal ob Sie Ihre Karte verloren haben oder Ihre Daten aktualisiert werden müssen, Sie erhalten von uns kostenlos eine neue Karte.

Sie wollen mehr über das Angebot der VKB erfahren, haben Fragen oder möchten Ihre Daten ändern?

Rufen Sie uns an: +49 89 2160-6900 (Montag bis Freitag 8-18 Uhr)

Alle weiteren wichtigen Servicenummern und Kontaktformulare finden Sie hier.


In unserer Broschüre haben wir für Sie die wichtigsten Infos zusammengestellt.

„Mein Versicherungs­wegweiser“

Wahlleistungen, Belegarzt und Krankenhaustagegeld

Was versteht man unter Wahlleistungen?
  • Wahlleistungen sind Sonderleistungen, die über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehen. Die privatärztliche Behandlung und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer gehören beispielsweise zu den Wahlleistungen im Krankenhaus.

    Wahlleistungen sind Sonderleistungen, die über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehen. Die privatärztliche Behandlung und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer gehören beispielsweise zu den Wahlleistungen im Krankenhaus.

Wie und wann vereinbare ich Wahlleistungen?
  • Wahlleistungen müssen immer vor der Behandlung und schriftlich vereinbart werden. Das hat den Vorteil, dass Sie genau über den Inhalt der Vereinbarung informiert werden und die Kosten für Zimmerzuschläge erfahren.

    Die bessere Unterkunft in einem Ein- oder Zweibettzimmer muss Ihnen als Privatpatient immer angeboten werden. Dies darf nicht von einer Vereinbarung über eine privatärztliche Behandlung abhängig gemacht werden. Die Kosten für die Zimmerzuschläge müssen angemessen sein. Bitte beachten Sie hierzu den Umfang Ihrer tariflichen Leistungen.

    Wahlleistungen müssen immer vor der Behandlung und schriftlich vereinbart werden. Das hat den Vorteil, dass Sie genau über den Inhalt der Vereinbarung informiert werden und die Kosten für Zimmerzuschläge erfahren.

    Die bessere Unterkunft in einem Ein- oder Zweibettzimmer muss Ihnen als Privatpatient immer angeboten werden. Dies darf nicht von einer Vereinbarung über eine privatärztliche Behandlung abhängig gemacht werden. Die Kosten für die Zimmerzuschläge müssen angemessen sein. Bitte beachten Sie hierzu den Umfang Ihrer tariflichen Leistungen.

Was ist ein Belegarzt?
  • Belegärzte sind niedergelassene Ärzte, die zwar nicht am Krankenhaus angestellt, aber dennoch berechtigt sind, ihre Patienten (Belegpatienten) dort stationär zu behandeln. Die Leistungen eines Belegarztes werden wie übrige ärztliche Leistungen in Ihrem Tarif abgerechnet.

    Belegärzte sind niedergelassene Ärzte, die zwar nicht am Krankenhaus angestellt, aber dennoch berechtigt sind, ihre Patienten (Belegpatienten) dort stationär zu behandeln. Die Leistungen eines Belegarztes werden wie übrige ärztliche Leistungen in Ihrem Tarif abgerechnet.

Kann ich das Krankenhaustagegeld nutzen, wie ich will?
  • Ja, das Krankenhaustagegeld können Sie verwenden, wie Sie möchten. Es steht Ihnen zur freien Verfügung und ist nicht zweckgebunden. Das Krankenhaustagegeld soll Ihnen dabei helfen, die Ihnen anfallenden Mehrkosten im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes abzudecken (beispielsweise für Telefon, Fernsehen, Zeitschriften oder eine Haushaltshilfe).

    Der Einweisungs- und Entlassungstag wird zusammen als ein Tag gewertet. Bei psychotherapeutischen Behandlungen erhalten Sie 50 Prozent des Krankenhaustagegeldes. Bei teilstationärer, vor- oder nachstationärer Behandlung entfällt das Krankenhaustagegeld.

    Ja, das Krankenhaustagegeld können Sie verwenden, wie Sie möchten. Es steht Ihnen zur freien Verfügung und ist nicht zweckgebunden. Das Krankenhaustagegeld soll Ihnen dabei helfen, die Ihnen anfallenden Mehrkosten im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes abzudecken (beispielsweise für Telefon, Fernsehen, Zeitschriften oder eine Haushaltshilfe).

    Der Einweisungs- und Entlassungstag wird zusammen als ein Tag gewertet. Bei psychotherapeutischen Behandlungen erhalten Sie 50 Prozent des Krankenhaustagegeldes. Bei teilstationärer, vor- oder nachstationärer Behandlung entfällt das Krankenhaustagegeld.

Was ist ein Ersatz-Krankenhaustagegeld?
  • Unsere Krankheitskostentarife beinhalten in der Regel ein Ersatz-Krankenhaustagegeld. Es wird dann bezahlt, wenn die Krankenhausunterbringung in einem geringeren Status erfolgt, als Sie versichert sind: Falls Ihr Tarif beispielsweise Leistungen für ein Einbettzimmer enthält, Sie aber nur in einem Zweibettzimmer untergebracht werden können. Sie bekommen das Ersatz-Krankenhaustagegeld auch in dem Fall, wenn das Krankenhaus für das Ein- oder Zweibettzimmer (Regelleistung) keine Zuschläge berechnet und Sie gleichzeitig keine wahlärztlichen Leistungen beanspruchen.

    Bitte beachten Sie, dass bei psychotherapeutischen Behandlungen und ambulanten Operationen in manchen Tarifen das Ersatz-Krankenhaustagegeld nicht gezahlt wird.

    Unsere Krankheitskostentarife beinhalten in der Regel ein Ersatz-Krankenhaustagegeld. Es wird dann bezahlt, wenn die Krankenhausunterbringung in einem geringeren Status erfolgt, als Sie versichert sind: Falls Ihr Tarif beispielsweise Leistungen für ein Einbettzimmer enthält, Sie aber nur in einem Zweibettzimmer untergebracht werden können. Sie bekommen das Ersatz-Krankenhaustagegeld auch in dem Fall, wenn das Krankenhaus für das Ein- oder Zweibettzimmer (Regelleistung) keine Zuschläge berechnet und Sie gleichzeitig keine wahlärztlichen Leistungen beanspruchen.

    Bitte beachten Sie, dass bei psychotherapeutischen Behandlungen und ambulanten Operationen in manchen Tarifen das Ersatz-Krankenhaustagegeld nicht gezahlt wird.

Anschlussheilbehandlung, Rehabilitation und Kur

Was ist eine Anschlussheilbehandlung (AHB)?
  • Bei einer Anschlussheilbehandlung (AHB) handelt es sich um eine Weiterbehandlung nach einem stationären Krankenhausaufenthalt. Sie ist erforderlich nach schweren Erkrankungen und großen Operationen wie etwa einer Operation am Herzen, einem Schlaganfall oder einer Krebserkrankung. Bei einer AHB steht die ärztliche Heilbehandlung im Vordergrund.

    Bei einer Anschlussheilbehandlung (AHB) handelt es sich um eine Weiterbehandlung nach einem stationären Krankenhausaufenthalt. Sie ist erforderlich nach schweren Erkrankungen und großen Operationen wie etwa einer Operation am Herzen, einem Schlaganfall oder einer Krebserkrankung. Bei einer AHB steht die ärztliche Heilbehandlung im Vordergrund.

Wozu brauche ich eine Reha-Behandlung?
  • Ziel einer Rehabilitationsbehandlung ist, dass die berufliche Tätigkeit wieder aufgenommen werden kann und /oder die Bewältigung des Alltags gewährleistet ist. Bei chronischen Erkrankungen sollen das Fortschreiten der Krankheit und die damit verbundenen Schmerzen gelindert werden. Eine Rehabilitationsbehandlung ist oft im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung medizinisch notwendig. Innerhalb von 42 Tagen nach der Krankenhausentlassung sollte mit der Reha-Maßnahme begonnen werden.

    Ziel einer Rehabilitationsbehandlung ist, dass die berufliche Tätigkeit wieder aufgenommen werden kann und /oder die Bewältigung des Alltags gewährleistet ist. Bei chronischen Erkrankungen sollen das Fortschreiten der Krankheit und die damit verbundenen Schmerzen gelindert werden. Eine Rehabilitationsbehandlung ist oft im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung medizinisch notwendig. Innerhalb von 42 Tagen nach der Krankenhausentlassung sollte mit der Reha-Maßnahme begonnen werden.

Welchen Sinn hat eine Kur?
  • Eine Kurbehandlung dient der Verhinderung einer schweren gesundheitlichen Störung und /oder der Stärkung einer bereits geschwächten Gesundheit, z. B. im Rahmen einer Mutter-Kind-Kur. Eine Kur wird ärztlich verordnet werden und erfolgt in einer Kurklinik an einem Kurort.

    Eine Kurbehandlung dient der Verhinderung einer schweren gesundheitlichen Störung und /oder der Stärkung einer bereits geschwächten Gesundheit, z. B. im Rahmen einer Mutter-Kind-Kur. Eine Kur wird ärztlich verordnet werden und erfolgt in einer Kurklinik an einem Kurort.

Wo kann ich die Behandlungen (Reha, AHB oder Kur) erhalten?
  • Wenn die Behandlung ärztlich verordnet ist, stehen Ihnen für eine Reha-Maßnahme, Anschlussbehandlung und/oder Kur folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

    • Gemischte (Kranken-)Anstalt
    • Kurklinik
    • Zentrum für ambulante Reha

    Wenn die Behandlung ärztlich verordnet ist, stehen Ihnen für eine Reha-Maßnahme, Anschlussbehandlung und/oder Kur folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

    • Gemischte (Kranken-)Anstalt
    • Kurklinik
    • Zentrum für ambulante Reha
Was ist eine gemischte Krankenanstalt?
  • Bei einer gemischten Krankenanstalt handelt es sich um ein Krankenhaus, in dem folgende Behandlungen durchgeführt werden:

    • medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen
    • Anschlussheilbehandlungen
    • Kurmaßnahmen
    • Sanatoriummaßnahmen und
    • Rehabilitationsmaßnahmen
    • sonstige weiterführende Maßnahmen

    Bei einer gemischten Krankenanstalt handelt es sich um ein Krankenhaus, in dem folgende Behandlungen durchgeführt werden:

    • medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen
    • Anschlussheilbehandlungen
    • Kurmaßnahmen
    • Sanatoriummaßnahmen und
    • Rehabilitationsmaßnahmen
    • sonstige weiterführende Maßnahmen
Was muss ich bei einer stationären Behandlung in einer gemischten Krankenanstalt unbedingt beachten?
  • Wenn Ihre stationäre Behandlung in einer gemischten Krankenanstalt stattfinden soll, ist es unbedingt notwendig, dass Sie vorher eine schriftliche Kostenzusage bei uns einholen. Nur dann erhalten Sie später auch die entsprechenden Leistungen von uns. Die rechtliche Grundlage hierzu finden Sie im § 4 I (Abs. 5) und § 5 I (Abs. 1, Buchstabe d) der Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB/KK).

    Wenn Ihre stationäre Behandlung in einer gemischten Krankenanstalt stattfinden soll, ist es unbedingt notwendig, dass Sie vorher eine schriftliche Kostenzusage bei uns einholen. Nur dann erhalten Sie später auch die entsprechenden Leistungen von uns. Die rechtliche Grundlage hierzu finden Sie im § 4 I (Abs. 5) und § 5 I (Abs. 1, Buchstabe d) der Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB/KK).

Wann ist ein anderer Kostenträger als die Private Krankenversicherung vorleistungspflichtig?
  • Der Rentenversicherungsträger ist für die geplante Maßnahme vorleistungspflichtig, wenn

    • Sie bestimmte Versicherungszeiten erfüllen
    • noch keine Altersrente beziehen
    • nach einer Krebserkrankung (auch dann, wenn Sie bereits Altersrente erhalten).

    Die gesetzliche Unfallversicherung geht in Vorleistung bei:

    • Arbeitsunfällen
    • Dienstunfällen oder
    • Wegeunfällen

    Der Rentenversicherungsträger ist für die geplante Maßnahme vorleistungspflichtig, wenn

    • Sie bestimmte Versicherungszeiten erfüllen
    • noch keine Altersrente beziehen
    • nach einer Krebserkrankung (auch dann, wenn Sie bereits Altersrente erhalten).

    Die gesetzliche Unfallversicherung geht in Vorleistung bei:

    • Arbeitsunfällen
    • Dienstunfällen oder
    • Wegeunfällen
Wann habe ich keinen Anspruch auf Leistungen durch die VKB?
  • Falls lediglich eine Sanatoriums- oder Rehabilitationsmaßnahme geplant ist, erhalten Sie hierfür keine Leistungen.

    Falls lediglich eine Sanatoriums- oder Rehabilitationsmaßnahme geplant ist, erhalten Sie hierfür keine Leistungen.

Was sind Kurkliniken?
  • In einer Kurklinik  werden leidglich Kuren und Sanatoriumsbehandlungen durchgeführt. In der Regel haben Kurkliniken auch Verträge mit gesetzlichen Rehabilitationsträgern. Die private Krankenversicherung leistet nur dann, wenn der Tarif einen Kurzuschuss vorsieht (siehe auch § 5 [1] der Allgemeinen Versicherungsbedingungen). Formell erfüllen Kurkliniken nicht den Status nach § 4 [4] AVB (Allgemeine Versicherungsbedinungen).

    In einer Kurklinik  werden leidglich Kuren und Sanatoriumsbehandlungen durchgeführt. In der Regel haben Kurkliniken auch Verträge mit gesetzlichen Rehabilitationsträgern. Die private Krankenversicherung leistet nur dann, wenn der Tarif einen Kurzuschuss vorsieht (siehe auch § 5 [1] der Allgemeinen Versicherungsbedingungen). Formell erfüllen Kurkliniken nicht den Status nach § 4 [4] AVB (Allgemeine Versicherungsbedinungen).

Was sind ambulante Rehazentren?
  • In ambulanten Rehazentren werden ambulante Rehabilitationen durchgeführt. Oftmals können ambulante Rehabilitationen mittlerweile eine stationäre Anschlussheilbehandlung ersetzen. Je nach Diagnose umfasst eine ambulante Reha-Maßnahme einen Zeitraum von durchschnittlich drei Wochen. In der Regel finden dann an fünf bis sechs Tagen pro Woche vier bis sechs Stunden am Tag Anwendungen statt.

    Eine ambulante Rehabilitation hat für Sie folgende Vorteile:

    • Sie müssen nicht auf Ihre häusliche Umgebung verzichten.
    • Es kann individueller auf Ihre Bedürfnisse eingegangen werden.

    In ambulanten Rehazentren werden ambulante Rehabilitationen durchgeführt. Oftmals können ambulante Rehabilitationen mittlerweile eine stationäre Anschlussheilbehandlung ersetzen. Je nach Diagnose umfasst eine ambulante Reha-Maßnahme einen Zeitraum von durchschnittlich drei Wochen. In der Regel finden dann an fünf bis sechs Tagen pro Woche vier bis sechs Stunden am Tag Anwendungen statt.

    Eine ambulante Rehabilitation hat für Sie folgende Vorteile:

    • Sie müssen nicht auf Ihre häusliche Umgebung verzichten.
    • Es kann individueller auf Ihre Bedürfnisse eingegangen werden.
Wo finde ich Infos zu den Kooperationen der VKB?
  • Einen Überblick über unsere Kooperationspartner erhalten Sie je nach Behandlungsbereich unter:

    Bei konkreten Fragen zu unseren Kooperationen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer +49 89 6236-5600 (Montag bis Freitag 8-18 Uhr)

    Einen Überblick über unsere Kooperationspartner erhalten Sie je nach Behandlungsbereich unter:

    Bei konkreten Fragen zu unseren Kooperationen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer +49 89 6236-5600 (Montag bis Freitag 8-18 Uhr)

Integrierte Versorgung, Transport- und Fahrtkosten

Was ist eine Integrierte Versorgung?
  • Bei der Integrierten Versorgung (IV) werden Patientinnen und Patienten in sektorenübergreifend bzw. fachübergreifend vernetzten Strukturen versorgt. Die Kooperationen gewährleisten den sinnvollen und notwendigen Wissensaustausch. Als Patient sind Sie in eine organisierte Behandlungskette eingebunden, die Ihnen die eigene, oft mühsame Suche nach den richtigen Spezialisten abnimmt.

    Bei einer Integrierten Versorgung kooperieren, beispielsweise

    • Ärzte
    • Fachärzte
    • Krankenhäuser
    • Vorsorge- und Reha-Kliniken und
    • andere zur Versorgung berechtigte Leistungserbringer

    Wir als Versicherungskammer Bayern haben integrierte Versorgungsverträge im Bereich der Endoprothetik (Hüft-, Knie- und Schultergelenksersatz) geschlossen. Die Kooperationen sind maßgeschneidert und berücksichtigen die Bedürfnisse unserer Kunden, um den optimalen Ablauf der Operation und Rehabilitation sicherzustellen.

    Bei der Integrierten Versorgung (IV) werden Patientinnen und Patienten in sektorenübergreifend bzw. fachübergreifend vernetzten Strukturen versorgt. Die Kooperationen gewährleisten den sinnvollen und notwendigen Wissensaustausch. Als Patient sind Sie in eine organisierte Behandlungskette eingebunden, die Ihnen die eigene, oft mühsame Suche nach den richtigen Spezialisten abnimmt.

    Bei einer Integrierten Versorgung kooperieren, beispielsweise

    • Ärzte
    • Fachärzte
    • Krankenhäuser
    • Vorsorge- und Reha-Kliniken und
    • andere zur Versorgung berechtigte Leistungserbringer

    Wir als Versicherungskammer Bayern haben integrierte Versorgungsverträge im Bereich der Endoprothetik (Hüft-, Knie- und Schultergelenksersatz) geschlossen. Die Kooperationen sind maßgeschneidert und berücksichtigen die Bedürfnisse unserer Kunden, um den optimalen Ablauf der Operation und Rehabilitation sicherzustellen.

Wo finde ich Infos zu den Kooperationspartnern für eine Integrierten Versorgung?
  • Eine Übersicht über unsere Kooperationspartner finden Sie auf unserer Seite zum Thema Integrierte Versorgung.
    Falls Sie Fragen zur Integrierten Versorgung oder unseren Kooperationen haben, rufen Sie uns an unter +49 89 6236-5600 (Montag bis Freitag 8-18 Uhr)

    Eine Übersicht über unsere Kooperationspartner finden Sie auf unserer Seite zum Thema Integrierte Versorgung.
    Falls Sie Fragen zur Integrierten Versorgung oder unseren Kooperationen haben, rufen Sie uns an unter +49 89 6236-5600 (Montag bis Freitag 8-18 Uhr)

Was ist der Unterschied zwischen Krankentransporten und Krankenfahrten?
  • Krankentransporte (= Transportkosten)
    Ein Krankentransport ist die Beförderung von Erkrankten, Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, bei denen während der Fahrt eine medizinisch fachliche Betreuung erforderlich ist (Rettungswagen, Notarztwagen, Rettungshubschrauber, Bergwacht). Bitte legen Sie zur Leistungsprüfung immer eine ärztliche Verordnung vor.

    Krankenfahrten (= Fahrtkosten)
    Krankenfahrten sind Fahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Kraftfahrzeugen, Mietwagen oder Taxen durchgeführt werden.

    Krankentransporte (= Transportkosten)
    Ein Krankentransport ist die Beförderung von Erkrankten, Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, bei denen während der Fahrt eine medizinisch fachliche Betreuung erforderlich ist (Rettungswagen, Notarztwagen, Rettungshubschrauber, Bergwacht). Bitte legen Sie zur Leistungsprüfung immer eine ärztliche Verordnung vor.

    Krankenfahrten (= Fahrtkosten)
    Krankenfahrten sind Fahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Kraftfahrzeugen, Mietwagen oder Taxen durchgeführt werden.

Werden mir Fahrtkosten erstattet?
  • Einige Tarife sehen ausdrücklich Leistungen für Krankenfahrten vor. In diesen Tarifen erhalten Sie die vorgesehenen Leistungen für Fahrtkosten – auch im ambulanten Bereich. Bei einigen Tarifen können Krankentransporte und Rettungsfahrten nur dann übernommen werden, wenn sich eine stationäre Behandlung anschließt. Bitte prüfen Sie den von Ihnen gewählten Tarif.

    Einige Tarife sehen ausdrücklich Leistungen für Krankenfahrten vor. In diesen Tarifen erhalten Sie die vorgesehenen Leistungen für Fahrtkosten – auch im ambulanten Bereich. Bei einigen Tarifen können Krankentransporte und Rettungsfahrten nur dann übernommen werden, wenn sich eine stationäre Behandlung anschließt. Bitte prüfen Sie den von Ihnen gewählten Tarif.