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Hilfsmittel-Service
Mit Sicherheit gut versorgt
Sie brauchen ein Hilfsmittel? Die Suche nach dem richtigen Hilfsmittel kann manchmal eine Herausforderung sein. Wir finden schnell und unkompliziert den passenden Service-Partner für Sie und unterstützen Sie bei der Versorgung.
Schnell und einfach zum passenden Hilfsmittel
Für Versicherte der Versicherungskammer Bayern mit Krankheitskostenvollversicherung (mit oder ohne Beihilfeanspruch)
Hilfsmittel erleichtern den Alltag von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder altersbedingten Beeinträchtigungen. Sie unterstützen dort, wo der eigene Körper an Grenzen stößt. Dazu gehören unter anderem Hörgeräte, Sauerstoff- oder Schlafapnoe-Geräte sowie Rollstühle, Bewegungstrainer oder Prothesen.
Die Suche nach dem richtigen Hilfsmittel kann je nach Situation eine Herausforderung sein. Damit Sie unkompliziert das richtige Hilfsmittel erhalten und die Abrechnung reibungslos verläuft, arbeiten wir mit erfahrenen Service-Partnern in ganz Deutschland zusammen.
Ihre Vorteile
- Passender Anbieter in Ihrer Nähe: Wir vermitteln Ihnen einen geeigneten Partner direkt vor Ort.
- Klärung der Kostenübernahme: Wir übernehmen die Abstimmung mit dem Anbieter und prüfen alternative Versorgungsmöglichkeiten wie Miete statt Kauf.
- Schnelle Versorgung & Top-Beratung: Unsere Service-Partner bieten Ihnen eine kompetente Beratung, eine detaillierte Einweisung und eine zügige Bereitstellung von qualitativ hochwertigen Produkten.
- Kostenersparnis: Profitieren Sie von vergünstigten Preisen durch unsere Partner.
Das steckt hinter dem Service
Unser Ziel ist es, Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, damit Sie die benötigten Hilfsmittel schnell und unkompliziert erhalten. Egal, ob es um Informationen, Anträge oder individuelle Beratung geht – wir sind für Sie da.
Welches Hilfsmittel benötigen Sie?
Kontakt
Sie haben weitere Fragen oder benötigen nähere Informationen?
Kontaktieren Sie uns einfach per Telefon oder Mail.
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FAQ
- Was sind Hilfsmittel?
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Hilfsmittel sind Gegenstände, die eine körperliche Einschränkung ausgleichen sollen. Sie können so zu einer Genesung beitragen, Beschwerden lindern oder lebenserhaltend notwendig sein.Hier einige Beispiele für Sie:
- Rollstühle
- Beatmungsgeräte
- Orthesen und Prothesen
- Hörgeräte
- Inkontinenzhilfen
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- Unter welchen Voraussetzungen erstattet die VKB/UKV die Kosten für ein Hilfsmittel?
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Das von Ihnen benötigte Hilfsmittel ist medizinisch notwendig und angemessen berechnet. Zudem müssen Hilfsmittel immer ärztlich verordnet sein und ihr Tarif muss für das Hilfsmittel eine entsprechende Leistung vorsehen.
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- In welcher Höhe übernimmt die VKB/UKV die Kosten für Hilfsmittel?
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In der Regel sehen unsere Tarife bestimmte Prozentsätze oder Maximalbeträge für die Kostenerstattung vor. In manchen Tarifen können diese Prozentsätze auch durch die Inanspruchnahme unseres „Hilfsmittelmanagements“ angehoben werden. Durch die Wahl des Tarifs können Sie daher selbst mitbestimmen, ob Sie einen höheren Eigenanteil übernehmen und dafür beim Versicherungsbeitrag sparen oder ob Sie gegen einen höheren Beitrag einen besseren Versicherungsschutz mit geringerem Eigenanteil haben möchten.
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- Was ist unser „Hilfsmittelmanagement“?
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In manchen Tarifen erhöht sich der Erstattungsanspruch bestimmter Hilfsmittel auf 100 %, wenn Sie sich vor dem Bezug bei uns melden oder diese über einen unserer Vertragspartner beziehen.
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- Wird vorab ein Kostenvoranschlag benötigt?
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Die Preise für Hilfsmittel sind nicht einheitlich festgelegt, sondern bilden sich frei am Markt und variieren je nach Anbieter. Es empfiehlt sich daher, dass Sie Preise vergleichen und bei einer teureren Anschaffung Ihre Versicherung vor einem Bezug des Hilfsmittels kontaktieren oder vorab einen Kostenvoranschlag einreichen. Denn ein kostenbewusstes Verhalten wirkt sich auch positiv auf ihren Versicherungsbeitrag aus.
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- Müssen alle Hilfsmittel gekauft werden?
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Nein. Es gibt verschieden Bezugsmöglichkeiten eines Hilfsmittels. Bestimmte Hilfsmittel werden von den Leistungserbringern zum Kauf angeboten. Andere – wie beispielsweise Rollstühle und/oder Atemtherapiegeräte- werden im Rahmen einer Dienstleistungspauschale versorgt. Dies bedeutet, dass Sie das Hilfsmittel nicht kaufen müssen, sondern über einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt bekommen. So verhält es sich auch bei einer Miete eines Hilfsmittels, wie beispielweise einer Knieorthese.Wir verfügen jedoch auch über eigene Hilfsmittel, die sich in unserem Bestand befinden. Diese Hilfsmittel sind wiederaufbereitet und auf dem neuesten Stand der Technik. Somit schaffen wir eine nachhaltige, kostengünstige und ressourcenschonende Versorgung
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- Worin besteht der Vorteil unserer Services und der unserer Kooperationspartner?
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Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und ersparen Ihnen Aufwände, Zeit und unnötige Kosten.Wir kooperieren mit verschiedenen, bundesweit organisierten Anbietern von Hilfsmitteln, um Sie bei der Beschaffung eines qualitativ hochwertigen Produktes zu unterstützen. Auf Wunsch vermitteln wir Sie an den passenden Anbieter oder holen gerne ein Angebot für Sie ein. So wissen Sie bereits im Vorfeld, welche Erstattung Sie für das vorgeschlagene Hilfsmittel erhalten.
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- Wie verhält es sich bei einem Bezug von Pfleghilfsmitteln?
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Sowohl ihre Krankenversicherung als auch ihre Pflegeversicherung sehen grundsätzlich Leistungen für Hilfsmittel vor. Pflegehilfsmittel sind jedoch nicht aus der Krankenversicherung erstattungsfähig. Hierfür gibt es bestimmte Voraussetzungen, wie beispielsweise das Bestehen eines häuslichen Pflegegrades. Gerne beraten Sie hierzu unsere Experten aus der Pflegepflichtversicherung.
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