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    Rauchwarnmelderpflicht überall in Bayern

Wenn ein Piepton Leben rettet: Rauchmelder sorgen für Sicherheit

Die meisten Brand­unfälle ereig­nen sich nachts in den eigen­en vier Wänden. Für Neu­bauten in Bayern und vielen anderen Bundes­ländern sind Rauch­melder schon seit eini­gen Jahren vor­ge­schrieben. Seit dem 31.12.2017 sind Haus- und Wohn­ungs­eigen­tümer in Bayern nun auch ver­pflich­tet, bestehen­den Wohn­raum mit Rauch­meldern bzw. Rauch­warn­meldern auszu­statten. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie die Rauch­melder­pflicht er­füllen und für mehr Sicher­heit sorgen.

Rund 400 Menschen sterben jedes Jahr in Deutsch­land bei Bränden. 95 Prozent werden Opfer einer Rauch­vergift­ung, die bereits nach zwei Minu­ten töd­lich sein kann. Wer auf­passt, ist sicher? Leider nein: Ent­gegen der häufi­gen An­nahme ist die Haupt­ur­sache für Wohn­ungs­brände nicht Fahr­lässig­keit, sondern meist­ens lösen tech­nische Defe­kte an elektrisch­en Haus­geräten das Feuer aus. Es kann also jeden treffen.
Nachts im Schlaf schläft auch der mensch­liche Geruchs­sinn und kann die Opfer nicht warnen. Inner­halb weniger Minuten kann es zu einer töd­lichen Rauch­vergift­ung kommen. Ein Rauch­melder ist daher ein wichtiger Auf­passer. Das kleine Gerät kann Leben retten, indem es auf Brand­gefahren mit lautem Alarm rea­giert. So bleibt auch im Falle eines Feuers genüg­end Zeit, um sich selbst und seine Familie in Sicher­heit zu bringen.

Hier erfahr­en Sie, wie Sie für effek­tiven Brand­schutz sorgen und wer im Rahmen der neuen Rauch­melder­pflicht für welche Auf­gaben zuständig ist.

Wie funktionieren Rauchmelder?

Rauchmelder Brandgas Rauchgas
Rauchmelder registrieren Brand- bzw. Rauch­gas und schlagen schon bei einer geringen Rauch­­konzen­tration mit mindes­tens 85 dB(A) Alarm. Der durch­dring­ende Alarm­ton ist selbst im Schlaf unüber­hörbar. Funk­rauch­melder lösen im Alarm­fall über ein Funk­signal mehrere vernetzte Melder eben­falls aus und bewirken so einen groß­flächigen Alarm. Auf normalen Zigaretten­rauch reagieren übliche Melder übrigens nicht.

Worauf muss ich beim Kauf eines Rauchmelders achten?

DIN EN 14604
Nur hochwertige Rauch­melder garantieren echte Sicher­heit und effektiven Brand­schutz. Qualität erkenn­en Sie am CE-Zeichen und der Prüf­nummer unter der An­gabe "DIN EN 14604". Achten Sie auf ein Kenn­zeichen von zerti­fizierten Prüf­instituten, zum Beispiel: "VdS".
Noch besser sind Qualitäts­rauch­melder mit zusätz­licher Kenn­zeich­nung "Q". Diese zeichnen sich durch geprüfte Lang­lebig­keit, Reduk­tion von Falsch­alarmen, erhöhte Stabili­tät und fest einge­bauter 10-Jahres­batterie aus. Lassen Sie sich am besten im Elektro­fach­handel, bei einem Sicher­heits­unter­nehmen oder einer Brand­schutz­firma beraten.

Wer ist für die Installation der Rauchmelder zuständig?

Für die Installation der vorge­schrieb­enen Brand­melder ist der Eigen­tümer eines Hauses oder einer Wohn­ung zu­ständig. Er muss Rauch­melder an­bringen oder einen Fach­mann damit beauf­tragen.

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Wer übernimmt die Kosten für Ein­bau und Wart­ung?

Die Kosten für den Ein­bau von Rauch­meldern über­nimmt der Ver­mieter bzw. Eigen­tümer. Die Wart­ungs­kosten können auf die Neben­kosten­abrech­nung des Mieters umge­legt werden.
Kosten Rauchmelder Einbau

Wer ist für die Wartung zuständig?

Rauchmelder Wartung
Um auf Nummer sicher zu gehen sollten Rauch­melder einmal jähr­lich auf ihre Funktions­fähig­keit hin geprüft werden. In Bayern ist dies die Pflicht des Mieters. Der Ver­mieter muss dem Mieter die Wartung ermög­lichen oder eine Firma damit beauf­tragen. Aus­nahme: In der Pfalz ist es die Pflicht des Eigen­tümers, sich um Montage und Wart­ung der Rauch­melder zu kümmern.

Welche Räume müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden?

Für Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure sind Rauch­warn­melder seit 2018 gesetz­lich vorge­schrieben. Sinn­voll sind sie außer­dem in Wohn- und Ess­zimmern, Keller und Dach­boden sowie in offen­en Wohn­raum­ver­bind­ungen wie etwa Treppen­auf­gängen. Für Küche und Bad empfehlen sich wegen der starken Dampf­ent­wicklung spezielle Hitze­melder oder Rauch­melder mit Bi-Sensor-Techno­logie.
Rauchwarnmelder Gesetz

Wie müssen die Rauchmelder angebracht werden?

Rauchmelder immer nach den Anga­ben des Her­stellers montieren. In der Regel werden sie waag­recht an der Decke ange­bracht, weil Rauch nach oben steigt. Am besten ist ein Platz mittig an der Decke oder mit mindes­tens 50 cm Abstand von der Wand. Bei Dach­schrägen hilft eine Holz­konstruktion, den Rauch­melder waag­recht anzu­bringen, es sei denn, die Hersteller­angaben erlauben eine schräge Montage.
Rauchwarnmelder richtig anbringen

Was tun, wenn der Rauchmelder Alarm schlägt?

Bleiben Sie ruhig und vermei­den Sie Panik. Retten Sie sich und andere Menschen aus dem Haus – flüchten Sie dabei in mehr­stöck­igen Häusern immer nach unten – und alarm­ieren Sie die 112. Nur kleine Ent­steh­ungs­­brände sollten Sie mit Feuer­löscher, Lösch­spray oder Lösch­decke selbst löschen. Versuchen Sie nie­mals, Fett­brände mit Wasser zu löschen!

Und wenn doch etwas passiert?

Brand Wohnungsgebäudeversicherung
Sollte in Ihren Wohn­räumen doch einmal ein Brand entstehen, sind wir für Sie da. Im Rahmen Ihrer Wohn­gebäude­versicher­ung kommen wir für den Schaden auf.

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