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Renten-Mythen im Check

Gut informiert in den Ruhestand

Ob Eintrittsalter, Vorsorge oder Besteuerung – zum Thema Rente machen gerade viele widersprüchliche Informationen die Runde. Beim Gedanken an den Ruhestand herrscht daher bei vielen eher Verunsicherung statt Vorfreude. Damit es Ihnen nicht so geht, erklären wir, was an diesen Mythen wirklich dran ist und was Sie für einen guten Start in den Ruhestand wissen müssen.

Wer das Arbeitsleben hinter sich lässt, freut sich in der Regel auf das, was kommt: mehr Zeit mit den Enkeln, eine lang ersehnte Reise oder Hobbys, die man schon immer mal ausprobieren wollte. Vorher gibt es jedoch viele Fragen, die diese Vorfreude trüben können: Muss ich tatsächlich bis 67 arbeiten? Kommt die Rente automatisch? Und zahle ich als Rentner weiter Steuern? Diese Unsicherheiten ergeben sich meist aus den vielen, teils widersprüchlichen Informationen, die gerade zum Thema Rente kursieren. Damit Sie gelassen in Ihren Lebensabend starten können, haben wir zehn solcher Mythen zusammengetragen und unter die Lupe genommen. Was stimmt und was ist bloß ein Irrtum? Erfahren Sie es hier.

10 Renten-Mythen im Check – das stimmt wirklich

  1. Die Rente kommt automatisch mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze
    Stimmt nicht. Die Rente muss beantragt werden. Über den Rentenbeginn entscheidet neben dem Alter auch der Zeitpunkt, an dem der Antrag beim zuständigen Versicherungsträger eintrifft. Damit der Übergang zwischen Beschäftigung und Ruhestand nahtlos erfolgen kann, sollten Sie Ihren Antrag auf Altersrente etwa drei Monate vor dem geplanten Eintritt in den Ruhestand stellen. Sie können das während einer Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung tun oder den Antrag selbst zu Hause ausfüllen (online oder in Papierform). Ergänzen Sie dabei gegebenenfalls fehlende Zeiten im Versicherungsverlauf, damit Ihre Rente korrekt berechnet werden kann.
  2. Jeder muss heute privat für die Rente vorsorgen
    Stimmt. Insbesondere für junge Menschen wird es immer wichtiger, sich zusätzlich zur gesetzlichen und betrieblichen Rente ein privates Polster zuzulegen. Der Grund: Wegen des demografischen Wandels gerät das Rentensystem in Schieflage. So sorgen immer weniger junge Menschen für immer mehr alte. Die Renten fallen mit der Zeit entsprechend niedriger aus. Die private Altersvorsorge ist aber auch für jene sinnvoll, die ihren Ruhestand bereits heute vor Augen haben. Denn sie können noch die sogenannte Rentenlücke schließen: Dabei handelt es sich um die Differenz zwischen dem letzten Nettogehalt und der gesetzlichen Rente. Wer also heute mit Anfang 50 einen Sparplan abschließt, kann seinen gewohnten Lebensstandard auch in der Rente aufrechterhalten.
  3. Die letzten Jahre vor der Rente sind für deren Berechnung die wichtigsten
    Stimmt nicht. Für die Höhe der Rente wird das gesamte Versicherungsleben berücksichtigt, es zählen alle rentenrechtlichen Zeiten bis zum Rentenbeginn – dazu gehört auch die Ausbildung. Generell gilt: Je höher der Beitrag, desto höher fällt auch die Rente aus. Neben den Einzahlungen spielen aber auch die Zeiten selbst eine wichtige Rolle. So können unter Umständen Mütter von mehreren Kindern eine Altersrente erhalten, ohne jemals selbst Beiträge eingezahlt zu haben.
  4. Frauen sind stärker von Altersarmut betroffen als Männer
    Stimmt. Laut Statistischem Bundesamt waren 2015 in Deutschland 18 Prozent der Frauen ab 65 Jahren von Armut bedroht. Bei den gleichaltrigen Männern waren es knapp 15 Prozent. Das liegt vor allem daran, dass Frauen während ihres Berufslebens häufiger zugunsten der Kinder pausieren oder nur in Teilzeit arbeiten. So erwerben sie durchschnittlich weniger Rentenansprüche als Männer. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und des Zentrums für europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung ergab im Juni 2017, dass das Armutsrisiko für Rentner künftig noch steigen wird. So soll bis 2036 jeder fünfte 67-Jährige in Deutschland armutsgefährdet sein. Das bedeutet, diese Rentner werden weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Bevölkerung zur Verfügung haben. Alleinstehende Frauen sind der Studie zufolge am stärksten von dieser Entwicklung betroffen.
  5. Mittlerweile müssen alle bis 67 arbeiten
    Stimmt nicht. Die neue Altersgrenze von 67 Jahren gilt nur für die Geburtsjahrgänge ab 1964. Für die Älteren hebt der Bundestag das Renteneintrittsalter bis 2030 nur stufenweise an. So steigt ab dem Geburtsjahrgang 1947 die Regelaltersgrenze pro Altersstufe um einen Monat und ab dem Geburtsjahrgang 1959 um jeweils zwei Monate.
  6. Ehemänner haben keinen Anspruch auf Witwenrente
    Stimmt nicht. Männer und Frauen sind bereits seit der Reform des Hinterbliebenenrentenrechts 1986 in der Rentenversicherung gleichgestellt. Der Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente besteht, wenn der verstorbene Ehegatte bereits Rente bezogen oder bis zu seinem Tod mindestens fünf Jahre Rentenbeiträge gezahlt hat. In den ersten drei Monaten (im sogenannten Sterbevierteljahr) wird die volle Rente des Partners ausbezahlt. Ab dem vierten Monat beträgt die Hinterbliebenenrente 60 oder 55 Prozent. Nach dieser Zeit wird das eigene Einkommen auf die Hinterbliebenenleistung angerechnet.
  7. Abschläge für eine vorzeitige Altersrente enden, wenn man die Regelaltersgrenze erreicht
    Stimmt nicht. Wer früher in Rente geht, bekommt auch weniger – und das gilt lebenslang. Für jeden Monat, den man früher in den Ruhestand tritt, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen.
  8. Rentner zahlen keine Steuern
    Stimmt nicht. Auch die Rente unterliegt der Steuerpflicht – bisher aber nur ein Teil davon. Wie viel man zahlen muss, hängt davon ab, wann man aufhört zu arbeiten. Wer etwa 2017 in Rente geht, muss 74 Prozent seiner Rente versteuern. Erst wer 2040 oder später in den Ruhestand tritt, wird seine Rente voll versteuern müssen. Seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz, wonach die Renten nach und nach stärker besteuert werden, die Ausgaben für die Altersvorsorge aber immer weniger. Dies soll die private Altersvorsorge attraktiver machen.
  9. Auch Minijobs unterliegen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
    Stimmt. Dabei zahlen Arbeitgeber (15 Prozent) und Minijobber (3,7 Prozent) Beiträge in die Rentenversicherung ein. So genießt der Arbeitnehmer den vollen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören neben einem höheren Rentenanspruch die Anrechnung als Wartezeit und die Möglichkeit zu „riestern“.
  10. Reha-Aufenthalte mindern später die Rente
    Stimmt nicht. Auch während einer Reha werden weiterhin Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt – und das erhöht den späteren Rentenanspruch. Diese Leistung lohnt sich, denn nach einer erfolgreichen Reha kann der Arbeitnehmer meist länger seiner Tätigkeit nachgehen.
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