Versicherungsbüro Baumbach GmbH & Co. KG

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Risk Management

Unser exklusiver Service für Sie!

Siegel Risk Manager
Wir haben 2012 die Zertifizierung zum Risikomanager nach ISO 31000 erhalten. Seither können und möchten wir Ihnen als Gewerbekunde oder Landwirtschaftskunde einen noch hochwertigeren und exklusiven Service anbieten.

Was bedeutet professionelles Risk – Management?
  • Risiko identifizieren - Identifikation der Gefahrenquellen durch Checklisten und Betriebsbesichtung
  • Risiken bewerten - Die Risikobewertung schafft die Sicherheit für Entscheidungen
  • Risiken analysieren - Aufbereitung und Visualisierung der aktuellen Risiken
  • Risiken bewältigen - Konzeptvorschlag für das weitere Vorgehen
  • Risiken überwachen - Transparente und nachvollziehbare Darstellung
Professionelles Risk – Management umfasst also alle Maßnahmen, die darauf abzielen Risiken zu identifizieren, zu bewerten, zu analysieren und zu vermindern oder vermeiden. Unser Ziel ist es, Ihre Risiken zu minimieren, bevor ein Schaden eintreten kann.
Je nach Branche und Größe des Unternehmens sind unterschiedlichste Risiken denkbar: Gefährdung der Sachwerte wie Gebäude, Maschinen oder Inventar; Haftungsrisiken mit Produkt- oder betrieblichem Bezug; rechtliche Belange sowie Risiken aus den Bereichen Umwelt, Sicherheit und Qualität.
74% aller Unternehmen kennen Ihre Risiken nicht – kennen Sie Ihre?
  • Wir erstellen gemeinsam eine Betriebsanalyse nach dem RiMA Verfahren
  • Wir betreuen aktiv Ihr Unternehmen durch ein Jahresgespräch mit Betriebsbesichtigung und Aktualisierung Ihres Versicherungskonzeptes
  • Wir versorgen Sie mit Risk – Aktuell: Zeitgemäße Informationen und wichtige Tipps von der Versicherungskammer Bayern.
 
Unser erstes Thema: Garagenverordnung
Immer wieder erleben wir bei Betriebsbesichtigungen das Abstellen von Fahrzeugen in Werkstätten, Hallen oder sonstigen Gebäuden außerhalb von Garagen. Was auf dem ersten Blick nicht sonderlich kritisch erscheint, ist in der Praxis ein immer wieder aufkommendes Problem in der Schadenregulierung.

Im § 18 der beiliegenden Garagenverordnung ist genau geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Kraftfahrzeug in einer Nicht–Garage abgestellt werden darf.

Was hat das mit Risk – Management zu tun?
Bei einem Brandschaden und einer Brandursache durch ein abgestelltes Kraftfahrzeug in einer nicht zugelassenen Garage, ist der Versicherungsschutz der Inhalts- und Gebäudeversicherung gefährdet!

Oftmals kann bereits mit einer organisatorischen Änderung innerhalb des Betriebes das Problem gelöst werden.

Und immer daran denken:
Jeden Schaden, den wir reduzieren oder gar verhindern ist unser gemeinsamer Ansatz für ein funktionierendes Risk – Management.