• FAQ-Portal der Versicherungskammer Bayern

    Häufige Fragen und Antworten

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Häufige Fragen rund um die Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung

Was bedeutet UBR?
  • Bei der Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) wird ein Teil der Beiträge gewinnbringend angelegt. Als erfahrener und mehrfach ausgezeichneter Versicherer wissen wir, wie wir Kapital lukrativ vermehren. Am Ende der vereinbarten Laufzeit erhalten Sie die vereinbarten und garantierten Beiträge sicher zurück. Zusätzlich erhalten Sie eine Überschussbeteiligung (nicht garantiert).

Erhalte ich auch nach einem Versicherungsfall Beiträge zurück?
  • Selbst, wenn die versicherte Person (Sie, Ihr Kind oder Ihr Enkel) von uns Leistungen erhält, bekommt sie dennoch am Ende der Laufzeit die vereinbarten Beiträge garantiert zurück. Das ist möglich, da wir einen Teil der Beiträge am Kapitalmarkt investieren und somit für unsere Kunden Gewinne erwirtschaften. Nur die Versicherungssteuer wird abgezogen, da wir diese, wie gesetzlich vorgeschrieben, abführen müssen.

Gibt es bei der UBR eine Gesundheitsprüfung?
  • In der UBR können, wie bei der klassischen privaten Unfallversicherung auch, Personen mit bestimmten Vorerkrankungen/Pflegestufen nicht versichert werden. Bei der „UBR-Plus-K“ (Tarif für Kinder und Jugendliche) werden Gesundheitsfragen an den Versicherungsnehmer (Versorger) gestellt.

Wie kann ich die Höhe der Rückzahlung selbst festlegen?
  • Die Höhe der Rückzahlung können Sie bei Abschluss des Vertrages zwischen 70 Prozent und 75 Prozent der eingezahlten Beiträge selbst festlegen.

Für wen eignet sich die UBR?
  • Unser Angebot richtet sich an Kunden, die sich umfassend gegen die finanziellen Folgen von Unfällen absichern wollen. Das Besondere der UBR? Sie können sich darauf verlassen, am Ende der Laufzeit das vereinbarte und garantierte Geld sicher zurückgezahlt zu bekommen – mit möglicher Überschussbeteiligung.

Ist die UBR auch für Kinder abschließbar?
  • Unsere Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) kann auch für Kinder abgeschlossen werden. Viele Großeltern sorgen so zum Beispiel für ihre Enkel vor.

    Unser Tipp: Schenken Sie Ihrem Kind, Paten- oder Enkelkind gleich zu Beginn seines Lebens Unfallschutz und Vorsorge!

Wann zahlt diese Unfallversicherung?
  • Mit unserer UBR sind Sie nicht nur nach einem Unfall, sondern zum Beispiel auch nach einem Herzinfarkt, Hitzschlag oder Schwächeanfall, ebenso nach Zeckenstichen und Nahrungsmittel-Vergiftungen geschützt. Der Versicherungsschutz gilt weltweit und rund um die Uhr.

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