• FAQ-Portal der Versicherungskammer Bayern

    Häufige Fragen und Antworten

    Was möchten Sie gerne wissen?

Wie vermehrt sich mein Geld im GenerationenDepot Invest?
  • Lehnen Sie sich entspannt zurück. Unsere Anlagespezialisten kümmern sich um Ihr Vermögen. Durch unser bewährtes Anlagekonzept ergibt sich für Sie die Chance auf einen attraktiven Gewinn. Einen Teil Ihrer Einzahlung legen wir in unserem Sicherungsvermögen an. Für den anderen Teil entscheiden Sie: Entweder stellen Sie Ihre eigene Anlagestrategie aus einem breiten Fondsangebot zusammen oder unsere Fachleute im Bereich Geldanlage übernehmen das Vermögensmanagement für Sie mit unserer renditeoptimierten Kapitalanlage (ROK).

Welche Steuervorteile hat das GenerationenDepot Invest?
  • Im Vergleich zu einer herkömmlichen Bankanlage werden die Kapitalerträge im Versicherungsvertrag angesammelt und sind deshalb einkommensteuerfrei – der Sparer-Pauschalbetrag wird nicht belastet. Entnehmen Sie Kapital, dann fallen nur die anteiligen Erträge unter die Abgeltungsteuer. Die Leistungen im Todesfall fließen einkommensteuerfrei an den Begünstigten.

Habe ich Zugriff auf mein Geld im GenerationenDepot Invest?
  • Sie können jederzeit auf das Kapital zugreifen. Die Auszahlung erfolgt zum Schluss des laufenden Monats. Bei einer besonders schweren Erkrankung können Sie sich das gesamte Guthaben kosten- und einkommensteuerfrei auszahlen lassen.

Was passiert im Todesfall?
  • Bei Tod in den ersten zwei Vertragsjahren erhält der Begünstigte das dann vorhandene Deckungskapital plus vorhandener Überschüsse ausbezahlt – bei Tod wegen eines Unfalls mindestens den Einmalbeitrag. Ab dem dritten Jahr nach Zahlung des Einmalbeitrags erstatten wir das vorhandene Deckungskapital. Hinzu kommt eine vertraglich festgelegte Leistung im Todesfall. Die Leistung zahlen wir sofort aus und die Begünstigten können im Erbfall das Kapital schnell verwenden. Zum Beispiel für die Erbschaftsteuer oder für Ausgleichszahlungen.

Kann ich das Vermögen bereits zu Lebzeiten meinen Kindern vererben?
  • Sie können Ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten an Ihre Nachkommen weitergeben. Wir empfehlen Ihnen sogar, das GenerationenDepot Invest dafür zu nutzen. So profitieren Sie und Ihre Begünstigten, ohne dass das Finanzamt noch mehr davon profitiert.

    Das sagt der Gesetzgeber:
    Alle Vermögenswerte, die durch eine Erbschaft oder Schenkung übertragen werden, fallen unter – nach Abzug von Freibeträgen – die Erbschaft- und Schenkungsteuer.

    Unser Tipp: Frühzeitig schenken bedeutet effektiv vererben!
    Die Freibeträge können Sie durch rechtzeitige Schenkung zu Lebzeiten alle 10 Jahre neu ausschöpfen. Deshalb ist es wichtig, früh zu planen. Besonders bei einer Vererbung an Geschwister, Nichten, Neffen und auch Lebensgefährten, da es in diesen Fällen wesentlich geringere Freibeträge gibt. Hier ein Beispiel:

    Beispiel: Erbe 1,2 Millionen €
    Erblasser verstirbt und hinterlässt ein Kind als Alleinerben Schenkungen zu Lebzeiten an das Kind
    1 x Freibetrag = 400.000 € 3 x Freibetrag (in 30 Jahren) = 3 x 400.000 €
    Steuerpflichtiger Erwerb = 800.000 € -
    Steuersatz: 19% Steuersatz: 0%
    Steuerlast: 152.000 € Steuerlast: 0 €

    Sinnvoll Vermögen übertragen durch Schenkung zu Lebzeiten.

    Infoblatt Erbschaft- und Schenkungssteuer (PDF, ca. 368 KB)

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