• FAQ-Portal der Versicherungskammer Bayern

    Häufige Fragen und Antworten

    Was möchten Sie gerne wissen?

Betriebliche Altersvorsorge

Wie funktioniert die Betriebsrente?
  • Mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren Sie eine betriebliche Altersvorsorge (kurz bAV), auch Betriebsrente genannt. Das Betriebsrenten-Modell legt Ihr Arbeitgeber zusammen mit unseren bAV-Experten fest. Sie entscheiden, mit welchem monatlichen Beitrag Sie Ihre Betriebsrente aufbauen wollen.

    Die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente ist eine freiwillige und zusätzliche Vergütung Ihres Arbeitgebers. Diese Form der Altersvorsorge bieten nicht alle Firmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Als Arbeitnehmer haben Sie aber einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente, die Sie durch Gehaltsumwandlung (sogenannte Entgeltumwandlung, das heißt, Sie zahlen in eine Rentenversicherung aus Ihrem Bruttogehalt ein) selbst ansparen.

Die Betriebsrente im kommunalen öffentlichen Dienst
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer im kommunalen öffentlichen Dienst profitieren gleichermaßen von der Entgeltumwandlung: Ein Unternehmen kann die Vorteile einer staatlich geförderten Vorsorge anbieten und so seine Mitarbeitenden besser an sich binden oder neue Fachkräfte im heutigen „War for Talents“ überzeugen. Der Nutzen für Arbeitnehmer liegt bei der staatlichen Förderung und den Sonderkonditionen bestehender Rahmenabkommen.

    Mehr Informationen zum Download:

    Rahmenabkommen köD

    Broschüre zur Kommunalrente

Wie funktioniert die staatliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge?
  • Der Staat fördert den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge, indem er auf Ihren Beitrag weder Steuern noch Sozialversicherungs-Abgaben berechnet. Die Beiträge mindern Ihr Bruttogehalt: Je nach Höhe Ihrer persönlichen Belastung durch Steuerabzüge und Sozialabgaben werden Sie den monatlichen Beitrag nur etwa zur Hälfte im Netto spüren.

Wie hoch ist die staatliche Förderung der Betriebsrente?
  • Die Höhe der steuerlichen Förderung des Staates hängt von dem Betrag ab, den Sie monatlich oder jährlich in Ihre Betriebsrente einzahlen. Bis zu 604 Euro im Monat sind momentan (im Jahr 2024) steuer- und bis zu 302 Euro sozialabgabenfrei.

    Ein Beispiel:
    Monatsbeitrag: 100 Euro aus Ihrem Bruttogehalt. Ihre Ersparnis: Für nur circa 50 Euro weniger Nettogehalt fließen volle 100 Euro in Ihre Betriebsrente. Die Arbeitgeberzulage in Höhe von 15 Euro (gesetzliche Standardregel) kommt noch oben drauf.

Wer ist der Versicherungsnehmer?
  • Der Versicherungsnehmer ist Ihr Arbeitgeber. Dieser überweist auch die Beiträge. Sie bestimmen als versicherte Person die Höhe. Auf Ihrer Gehaltsabrechnung sehen Sie, wie viel Steuern und Sozialabgaben Sie dadurch sparen.

Welche Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge gibt es für Arbeitnehmer?
  • Neben der Direktversicherung, unserer FirmenRente, gibt es weitere Arten der betrieblichen Altersversorgung. Zum Beispiel die Direktzusage, die Pensionskasse, der Pensionsfonds und die Unterstützungskasse. Ihr Arbeitgeber entscheidet, welche betriebliche Altersvorsorge er anbietet. Machen Sie den ersten Schritt und sprechen Sie die betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen an. In jedem Fall haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente durch Gehaltsumwandlung (sogenannte Entgeltumwandlung – auf die Einzahlung in eine Rentenversicherung aus Ihrem Bruttogehalt).

Was passiert mit der Betriebsrente, wenn ich meinen Job wechsle oder verliere?
  • Die betriebliche Altersvorsorge bleibt Ihnen sicher, denn bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie unsere FirmenRente mitnehmen. Auch eine private Weiterführung des Vertrags ist möglich. Unsere Direktversicherung bietet Ihnen außerdem den Schutz vor Zugriff bei Arbeitslosigkeit (Bürgergeld).

Wie flexibel bleibe ich mit der FirmenRente?
  • Ganz nach Ihren Bedürfnissen bieten wir bei der Direktversicherung die Flexibilität, die Sie sich für eine Rentenversicherung wünschen. Sie wählen, ob Sie eine klassische sicherheitsorientierte Kapitalanlage bevorzugen und/oder von günstigen Entwicklungen der Kapitalmärkte profitieren wollen. Sie haben außerdem die Wahl zwischen Rente oder Kapitalauszahlung. Und profitieren von einem flexiblen Beginn Ihrer Rente – innerhalb der jeweils fünfjährigen Abruf- und Verlängerungsphase kann die Auszahlung abgerufen werden.

Rürup-Rente

Welche Rürup-Renten gibt es?
  • Beim Abschluss einer Rürup-Rente entscheiden Sie sich, ob Sie das klassische Modell oder eine fondsgebundene Rürup-Rente nutzen wollen. Wir bieten Ihnen diese Varianten:

    BasisRente WachstumGarant
    Ideal, wenn Sie be­quem die Chancen des Kapital­markts nutzen möchten. Durch die index­orien­tierte Kapital­an­lage (IOK2) sind Sie an den dividendenstärksten Unter­nehmen der Welt beteil­igt und parti­zipieren an der glo­balen wirt­schaft­lichen Ent­wick­lung. Bei steigen­der Wert­ent­wick­lung der IOK2 werden 10 Pro­zent des monat­lichen Wert­zu­wachses unwider­ruflich ge­sichert und sind Ihnen zum ge­plan­ten Renten­beginn garan­tiert. Eine sink­ende Wert­ent­wick­lung der IOK2 hat keine Aus­wirk­ungen auf Ihr Vertrags­gut­haben.

    BasisRente FlexVario / BasisRente FlexInvest / BasisRente NachhaltigkeitInvest:
    Für alle, die von günstigen Entwicklungen des Kapitalmarktes profitieren möchten. Hier bestimmen Sie die Strategie der Anlage selbst und wählen Ihre Favoriten aus einer Palette freier Fonds. Oder Sie lassen Ihre Geldanlage von unseren Anlagespezialisten nach dem Prinzip „So viel Chance wie möglich, so viel Sicherheit wie notwendig“ managen. Auch ein Anlagefokus mit nachhaltig orientiertem Engagement ist möglich.

    Sofort BasisRente:
    Stehen Sie schon kurz vor dem Ruhestand, ist diese Variante ideal, um Ihre Zukunftsvorsorge zu ergänzen. Sie erhalten eine lebenslange Rentenzahlung und profitieren gleich doppelt: von der sofortigen hohen staatlichen Förderung und der geringeren Besteuerung Ihrer Rente. Diese Steuervorteile werden übrigens nicht mit anderen Steuerersparnissen verrechnet.

Wie funktioniert die Rürup-Rente?
  • Der große Vorteil der Rürup-Rente (BasisRente) liegt in der jährlichen Steuerersparnis. Sie können die Beiträge pro Jahr als Sonderausgaben angeben. Der Höchstbeitragssatz liegt pro Person und Kalenderjahr bei 27.565 Euro – mit dabei die Beiträge, die Sie möglicherweise in die gesetzliche Rentenversicherung oder in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen. Gemeinsam veranlagte Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können bis zu 55.130 Euro steuerlich absetzen.

    Die Beiträge sind seit 2023 als Sonderausgaben vollständig absetzbar.

Für wen lohnt sich die Rürup-Rente besonders?
  • Diese privaten Rentenversicherungs-Verträge sind vor allem für Selbständige und Freiberufler interessant, auch weil sie in der Regel keine betriebliche Altersvorsorge haben (können). Die staatlich geförderte Rürup-Rente kann jeder abschließen, der in Deutschland einkommenssteuerpflichtig ist und seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat. Gutverdiener verschaffen sich mit der Rürup-Rente den größten Sparvorteil. Denn wer viel verdient und viele Steuern zahlt, profitiert stärker von den Steuervorteilen dieser privaten Zukunftsvorsorge.

Lohnt sich die Rürup-Rente auch für Angestellte?
  • Lohnend ist die Rürup-Rente auch für Angestellte und Beamte mit einem hohen Einkommen. Sie können Beiträge bis zu einem maximalen Höchstbetrag von 26.528 Euro (53.056 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern) pro Jahr von der Steuer absetzen. Die in die gesetzliche Rentenversicherung oder in ein berufsständisches Versorgungswerk einzuzahlenden Beiträge reduzieren die absetzbaren Rürup-Beiträge. Bei Beamten wird ein fiktiver Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze Ost abgezogen.

Welche Steuervorteile hat die Rürup-Rente?
  • Wie viel Sie mit dieser staat­lich geför­derten Renten­ver­sicherung an Steuern sparen, hängt von Ihrer indivi­du­ellen Beitrags­höhe ab. Insge­samt können pro Jahr Bei­träge bis zu 27.565 Euro als Sonder­aus­gaben steuer­mind­ernd ange­geben werden, bei gemein­sam veran­lagten Ehe­paaren und einge­trage­nen Lebens­partnern sind es 55.130 Euro.

    Seit 2023 können in der Ein­kommen­steuer­er­klär­ung volle 100 Prozent der Bei­träge als Sonder­aus­gaben ange­geben werden.

    Ein Beispiel:
    Sie sind allein­lebend und zahlen jähr­lich 27.565 Euro in Ihre Rürup-Rente ein. 2024 können Sie davon 100 Prozent als Sonder­aus­gaben ab­setzen.

Was bedeutet nachgelagerte Besteuerung der Rente?
  • Zu versteuern sind erst die ausbezahlten Renten, nicht hingegen die eingezahlten Beiträge. Die Fachwelt spricht hier von einer „Schritt für Schritt nachgelagerten Besteuerung“. Das ist ein klarer Vorteil für Sie, denn im Alter ist der persönliche Steuersatz in der Regel deutlich niedriger als während der aktiven Berufszeit.

Kann ich die Rürup-Rente kurz vor der Rente abschließen?
  • Klare Empfehlung, denn unsere „Sofort BasisRente“ bietet Ihnen gleich zwei Steuer­vorteile. Sie können Ihren Einmal­betrag zu einem hohen Prozent­satz steuer­lich ab­setzen (2023 zu 100 Prozent). Und profi­tieren dauer­haft davon, dass der steuer­pflicht­ige Anteil der Rente aktu­ell nur bei 83 Prozent liegt. Denn der steuer­freie An­teil der Rürup-Rente richtet sich dauer­haft nach dem Jahr, in der Sie die Rürup-Rente das erste Mal er­halten. Beginnt Ihre Rente zum Bei­spiel sofort, im Jahr 2023, müssen Sie nur 83 Prozent Ihrer Rente ver­steuern.

Wie flexibel bleibe ich während der Ansparphase?
  • Auch bei einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge verzichten Sie nicht auf Flexibilität. Sie können:

    • Ihre Beiträge flexibel einzahlen (einmalig oder laufend, monatlich oder jährlich).
    • Zwischenzeitlich Zuzahlungen leisten.
    • Den Beginn der Rente selbst festlegen (zwischen 62 und 85 Jahren).
    • Beitragszahlungen aussetzen.
    • Ihre Strategie der Geldanlage entweder klassisch mit garantierten Zinsen plus Überschussbeteiligung wählen – oder sich für die renditeoptimierte Kapitalanlage (ROK) mit Chancen am Kapitalmarkt (BasisRente FlexVario / BasisRente FlexInvest) entscheiden.
Gibt es einen Hinterbliebenen-Schutz in der Rürup-Rente?
  • Wenn Sie wünschen, wird im Todesfall das vorhandene Guthaben in eine monatliche Rente für die berechtigen Hinterbliebenen umgewandelt (Ehepartner, Kinder).

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