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    Häufige Fragen und Antworten

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Häufige Fragen rund um die betriebliche Altersvorsorge

Wie funktioniert die Betriebsrente?
  • Mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren Sie eine betriebliche Altersvorsorge (kurz bAV), auch Betriebsrente genannt. Das Betriebsrenten-Modell legt Ihr Arbeitgeber zusammen mit unseren bAV-Experten fest. Sie entscheiden, mit welchem monatlichen Beitrag Sie Ihre Betriebsrente aufbauen wollen.

    Die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente ist eine freiwillige und zusätzliche Vergütung Ihres Arbeitgebers. Diese Form der Altersvorsorge bieten nicht alle Firmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Als Arbeitnehmer haben Sie aber einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente, die Sie durch Gehaltsumwandlung (sogenannte Entgeltumwandlung, das heißt, Sie zahlen in eine Rentenversicherung aus Ihrem Bruttogehalt ein) selbst ansparen.

Die Betriebsrente im kommunalen öffentlichen Dienst
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer im kommunalen öffentlichen Dienst profitieren gleichermaßen von der Entgeltumwandlung: Ein Unternehmen kann die Vorteile einer staatlich geförderten Vorsorge anbieten und so seine Mitarbeitenden besser an sich binden oder neue Fachkräfte im heutigen „War for Talents“ überzeugen. Der Nutzen für Arbeitnehmer liegt bei der staatlichen Förderung und den Sonderkonditionen bestehender Rahmenabkommen.

    Mehr Informationen zum Download:

    Rahmenabkommen köD

    Broschüre zur Kommunalrente

Wie funktioniert die staatliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge?
  • Der Staat fördert den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge, indem er auf Ihren Beitrag weder Steuern noch Sozialversicherungs-Abgaben berechnet. Die Beiträge mindern Ihr Bruttogehalt: Je nach Höhe Ihrer persönlichen Belastung durch Steuerabzüge und Sozialabgaben werden Sie den monatlichen Beitrag nur etwa zur Hälfte im Netto spüren.

Wie hoch ist die staatliche Förderung der Betriebsrente?
  • Die Höhe der steuerlichen Förderung des Staates hängt von dem Betrag ab, den Sie monatlich oder jährlich in Ihre Betriebsrente einzahlen. Bis zu 604 Euro im Monat sind momentan (im Jahr 2024) steuer- und bis zu 302 Euro sozialabgabenfrei.

    Ein Beispiel:
    Monatsbeitrag: 100 Euro aus Ihrem Bruttogehalt. Ihre Ersparnis: Für nur circa 50 Euro weniger Nettogehalt fließen volle 100 Euro in Ihre Betriebsrente. Die Arbeitgeberzulage in Höhe von 15 Euro (gesetzliche Standardregel) kommt noch oben drauf.

Wer ist der Versicherungsnehmer?
  • Der Versicherungsnehmer ist Ihr Arbeitgeber. Dieser überweist auch die Beiträge. Sie bestimmen als versicherte Person die Höhe. Auf Ihrer Gehaltsabrechnung sehen Sie, wie viel Steuern und Sozialabgaben Sie dadurch sparen.

Welche Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge gibt es für Arbeitnehmer?
  • Neben der Direktversicherung, unserer FirmenRente, gibt es weitere Arten der betrieblichen Altersversorgung. Zum Beispiel die Direktzusage, die Pensionskasse, der Pensionsfonds und die Unterstützungskasse. Ihr Arbeitgeber entscheidet, welche betriebliche Altersvorsorge er anbietet. Machen Sie den ersten Schritt und sprechen Sie die betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen an. In jedem Fall haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente durch Gehaltsumwandlung (sogenannte Entgeltumwandlung – auf die Einzahlung in eine Rentenversicherung aus Ihrem Bruttogehalt).

Was passiert mit der Betriebsrente, wenn ich meinen Job wechsle oder verliere?
  • Die betriebliche Altersvorsorge bleibt Ihnen sicher, denn bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie unsere FirmenRente mitnehmen. Auch eine private Weiterführung des Vertrags ist möglich. Unsere Direktversicherung bietet Ihnen außerdem den Schutz vor Zugriff bei Arbeitslosigkeit (Bürgergeld).

Wie flexibel bleibe ich mit der FirmenRente?
  • Ganz nach Ihren Bedürfnissen bieten wir bei der Direktversicherung die Flexibilität, die Sie sich für eine Rentenversicherung wünschen. Sie wählen, ob Sie eine klassische sicherheitsorientierte Kapitalanlage bevorzugen und/oder von günstigen Entwicklungen der Kapitalmärkte profitieren wollen. Sie haben außerdem die Wahl zwischen Rente oder Kapitalauszahlung. Und profitieren von einem flexiblen Beginn Ihrer Rente – innerhalb der jeweils fünfjährigen Abruf- und Verlängerungsphase kann die Auszahlung abgerufen werden.

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