• FAQ-Portal der Versicherungskammer Bayern

    Häufige Fragen und Antworten

    Was möchten Sie gerne wissen?

Häufige Fragen rund um die Kfz-Versicherung

Allgemeine Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?
  • Klingt kompliziert, ist aber ganz einfach:

    1) Die Haftpflichtversicherung zahlt alle Schäden, die anderen Fahrzeugen und Personen zugefügt werden, zusätzlich auch Vermögensschäden. Außerdem klären wir für Sie die Schuldfrage und wehren unberechtigte Forderungen ab.

    2) Die Teilkaskoversicherung hingegen bezahlt die Schäden am eigenen Fahrzeug wie:

    • Diebstahl
    • Naturgewalten wie Sturm, Hagel oder Blitzschlag
    • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
    • Glasbruch und -reparatur
    • Tierbisse
    • Schäden durch Kurzschlüsse
    • Und manches mehr. Details finden Sie in unserer Leistungsübersicht.

    3) Die Vollkasko-Versicherung umfasst zusätzlich noch alle Schäden am eigenen Kfz, die durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus verursacht wurden. Die Vollkasko ist der beste Schutz für wertvolle und neue Fahrzeuge sowie junge Gebrauchte.

Alles nicht so Wild? Was Sie über Wildschäden wissen sollten.
  • Wildschäden sind die zweithäufigste Ursache für Schäden am Auto (auf Platz 1 ist Glasbruch). Über 250.000 Wildunfälle jedes Jahr – Tendenz steigend. Hören Sie sich dazu am besten diesen Podcast vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) an:

Was bedeuten die Schadenfreiheitsklassen?
  • Je mehr Jahre Sie schadenfrei durch den Alltag kommen, desto preiswerter wird Ihre Kfz-Versicherung und Sie sparen bares Geld. Mit einem Unfall rücken Sie in eine kleinere und damit teurere Schadenfreiheitsklasse – der Beitrag steigt. Je umsichtiger Sie also fahren, umso mehr lohnt es sich für Sie. Viel wichtiger noch: umso weniger geschieht Ihnen und anderen Verkehrsteilnehmern. Wir haben Ihnen hier für Autos, Motorräder, Mofas und sogar für Wohnmobile alle Schadenfreiheitsklassen aufgeführt:

Was ist ein Rabattschutz?
  • Jedem kann ein Unfall passieren. Und kaum einer verursacht absichtlich einen Schaden. Neben dem Ärger kommt noch die Hochstufung in der Kasko- oder Haftpflicht-Versicherung hinzu. Wer über Jahre aufgepasst hat, umsichtig gefahren ist, erhält jedes Jahr mehr Prozent Rabatt. Dieser ist schon mit einem Schaden schnell verloren bzw. man klettert wieder hoch auf der Rabattleiter. Hier greift der Rabattschutz der Versicherungskammer Bayern: Ein Schaden ist wie kein Schaden: Wir zahlen, stufen Sie aber nicht hoch.

Winterreifen und Versicherungsschutz - was muss ich beachten?
  • Seit Dezember 2010 gilt in Deutschland die „Winterreifenpflicht“ für alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer. Diese besagt, dass Kraftfahrzeuge bei winterlichem Wetter (also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) mit M+S-Reifen unterwegs sein müssen. M+S steht für „Matsch und Schnee“, die Kennzeichnung „M+S“ findet sich seitlich am Reifen. Wer gegen die „Winterreifenpflicht“ verstößt, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Achtung: Bei Mietwagen sind Sie für Winterreifen verantwortlich – nicht der Autovermieter. Bei der Versicherungskammer Bayern genießen Sie aber auch in diesem Fall vollen Versicherungsschutz.

Was ist die "Grüne Karte"?
  • Die Grüne Versicherungskarte ist der Versicherungsnachweis im Ausland und für Ausländer in Deutschland. Diese internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr bestätigt, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

    Für die meisten Länder ist die Karte überflüssig, weil das Autokennzeichen als Versicherungsnachweis ausreicht. Dennoch ist die Karte in einigen Ländern Pflicht. Wer sie nicht vorlegen kann, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. In Ländern wie Kroatien oder Italien sollten Sie die Grüne Karte am besten bei einer Polizeikontrolle oder einem Unfall bereithalten.

    Auch in Ländern, die keine Grüne Karte vorschreiben, ist sie nützlich. Denn der Versicherungsnachweis enthält alle relevanten Daten, die man bei einem Unfall aufnehmen muss. Das macht die unangenehme Angelegenheit wenigstens etwas weniger kompliziert.

    Wenn Ihr Unfallgegner aus dem Ausland ist: Notieren Sie die Daten aus der Grünen Karte des ausländischen Unfallverursachers und melden Sie den Schaden an:


    Deutsches Büro Grüne Karte
 e.V.
    Wilhelmstraße 43 / 43 G
    10117 Berlin

    Telefon (0 30) 20 20 57 57
    Telefax (0 30) 20 20 67 57

    www.gruene-karte.de

Moped

Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette?
  • Im Rahmen der Mopedversicherung können Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen nach § 26 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) bzw. eine Versicherungsplakette nach § 29a FZV führen müssen, versichert werden. Versicherungskennzeichen für Moped, Mofa, Mokick, Leichtmofa, Roller, Krankenfahrstuhl, Microcar oder Quad.
    Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), wie E-Scooter oder Segway.

Was bedeutet in der Mopedversicherung Haftpflicht und was Teilkasko?
  • Die Haftpflichtversicherung fürs Moped ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherung bezahlt Schäden, die Sie mit dem Moped einem anderen zufügen bis 100 Millionen Euro pauschal – mit bis zu 15 Millionen Euro je geschädigte Person.

    Die Teilkasko ist freiwillig, aber ebenso wichtig: Sie sichert Ihr Fahrzeug ab – und ersetzt zum Beispiel Schäden durch Brand oder Naturgewalten wie Hagel und Blitzschlag sowie Schäden durch Zusammenstöße mit Tieren, Kurzschlüsse in der Verkabelung oder Glasbruch. Außerdem ist Ihr Moped gegen Diebstahl versichert.

Wie kann ich mein Moped gegen Diebstahl versichern?
  • Wenn Sie zur Haftpflichtversicherung eine Teilkaskoversicherung abschließen, ist Ihr Moped auch gegen Diebstahl versichert.

Wann beginnt und endet mein Versicherungsschutz?
  • Das Versicherungsjahr für Mopeds, Roller, Mofas, E-Bikes oder E-Scooter und Segways (nach Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) startet jedes Jahr am 1. März. Ab diesem Zeitpunkt kann Ihr Versicherungsschutz beginnen, das muss er aber nicht! Wenn Sie Ihr Kennzeichen oder Ihre Plakette erst später im Verkehrsjahr bestellen, sind Ihre Versicherung und das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette immer bis Ende Februar des folgenden oder gleichen Jahres - je nach Vertragsbeginn - gültig. Sie bezahlen dann nur einen anteiligen Beitrag.

Wo und wann bekomme ich mein Moped-Kennzeichen (bzw. Plakette)?
  • Schließen Sie Ihre Mopedversicherung ganz einfach online ab. Das neue Versicherungskennzeichen bzw. die neue Versicherungsplakette erhalten Sie bequem mit der Post. Sie können es auch bei Ihrem Versicherungsberater bestellen und, wenn Sie möchten, dort abholen.

Ich fahre mein Moped erst ab Sommer – sinkt mein Beitrag?
  • Das Verkehrsjahr für Mopeds beginnt immer am 1. März und endet am 28. oder in einem Schaltjahr am 29. Februar des nächsten Jahres. Wer sein Nummernschild später holt, zahlt nicht drauf: Wenn Sie Ihr Versicherungskennzeichen beispielsweise erst ab Juni brauchen, bezahlen Sie nur einen anteiligen Beitrag.

Verlängert sich meine Mopedversicherung automatisch?
  • Nein, eine Mopedversicherung verlängert sich nicht. Wir sprechen hier von einer „Verfallspolice“. Das liegt vor allem daran, dass die Mopedversicherung an das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette geknüpft ist. Deshalb müssen Sie jedes Verkehrsjahr aufs Neue eine Mopedversicherung abschließen und Ihr neues Kennzeichen bzw. Ihre neue Plakette an Moped und Co. anbringen.

Motorrad

Welche Vorteile hat ein Saisonkennzeichen?
  • Die Jahreszeiten in Deutschland bringen es mit sich: Das Motorrad lässt sich hier nicht komfortabel ganzjährig nützen. Deshalb wird es in den nasskalten Wintermonaten oft in der Garage verstaut.

    Um Steuern und Versicherungsbeiträge zu sparen, melden viele Motorradfahrer ihr Bike dann ab und im Frühling wieder an. Für jene, die ihre Maschine jedes Jahr in der gleichen Zeit nutzen möchten (zum Beispiel von März bis Oktober), ist es empfehlenswert, einmalig ein Saisonkennzeichen zu beantragen. Ihre Vorteile:

    • Das Saisonkennzeichen spart Zeit, denn das lästige An- und Abmelden entfällt.
    • Sie sparen Geld, denn Versicherungsbeiträge und Steuern fallen nur für die Zeit an, in der das Kennzeichen gültig ist.

    Hinweis:
    Die Zulassung des Saisonkennzeichens ist auf mindestens zwei und maximal elf Monate am Stück beschränkt.

Saisonkennzeichen: Ist mein Motorrad auch in der Ruhezeit versichert?
  • Ihr Motorrad gilt auch in der Ruhezeit als versichert, wenn Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben. Wird dann Ihr Motorrad – zum Beispiel innerhalb der Winterpause – gestohlen oder bei einem Schneesturm beschädigt, springt Ihre Motorradversicherung ein.

    Wichtig: Ihr Motorrad muss außerhalb des Zulassungszeitraumes auf einem privaten Grundstück abgestellt sein!

Brauche ich als Motorradfahrer eine Unfallversicherung?
  • Ganz gleich, ob Schnellfahrer oder Genussfahrer – für jeden Motorrad-Fan empfiehlt sich eine private Unfallversicherung. Wir leisten dann eine feste Geldsumme, wenn wegen eines Motorradunfalls bleibende Körperschäden entstehen. Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gern ausführlich.

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