Was passiert im Schadensfall?
Entsteht Ihnen ein Schaden, ist eine schnelle Meldung an uns wichtig. Dabei können Sie den Schaden telefonisch, per Mail oder auch online über unser Schadenformular unter https://www.vkb.de/service/schaden-melden.html melden. Im besten Falle halten Sie dafür auch gleich einige weitere Dinge bereit. Ihre Vertragsnummer, das Datum des Schadens und alle wichtigen Zusatzinfos nämlich. Unser Team prüft den Bericht in Folge. Braucht es einen Gutachter, kümmern wir uns auch darum. Im Anschluss informieren wir Sie klar und transparent über weitere Schritte.
Wie schnell erhalte ich Unterstützung im Schadensfall?
Das können wir nicht pauschal sagen. Wir wickeln alles so schnell ab wie nur möglich. Damit Ihr Schaden zügig reguliert wird.
Kann ich meine bestehenden Versicherungen bei Ihnen optimieren lassen, um Sie an meine derzeitige Lebenssituation anzupassen?
Selbstverständlich! Auf Wunsch überprüfen wir Ihre aktuellen Versicherungen und zeigen Ihnen Optimierungen auf. Ganz oft kann ein Blick auf bestehende Versicherungen helfen, Kosten zu senken. Machen Sie unverbindlich einen Termin für ein Jahresgespräch bei uns aus.
Wie finde ich heraus, welche Versicherung ich wirklich brauche?
Um den persönlichen Bedarf zu ermitteln, stehen Ihnen die Experten der Versicherungsberater in Regensburg gerne zur Seite. Die einzige Pflichtversicherung in Deutschland ist die KFZ-Haftpflichtversicherung. Ohne diese ist eine Zulassung in Deutschland nicht möglich. Dennoch gibt es je nach aktueller Lebenssituation weitere wichtige Versicherungen. Wir helfen unseren Kunden in einer ganzheitlichen Beratung gerne weiter. Gemeinsam finden wir Ihren persönlichen Bedarf heraus.
Wann sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Eine Versicherung zur Berufsunfähigkeit sollte früh abgeschlossen werden. In jungen Jahren ist der Gesundheitszustand meist gut. Dieser Zustand wird beim Abschluss festgehalten. Man spricht auch von einem eingefrorenen Gesundheitszustand. Spätere Änderungen sind trotzdem möglich. Zum Beispiel nach der Ausbildung oder bei höherem Gehalt. Auch die monatliche Rente kann angepasst werden. Eine neue Gesundheitsprüfung ist dann nicht nötig. Spätere Erkrankungen bleiben unberücksichtigt. So vermeiden Sie Zuschläge oder Ausschlüsse.
Auch Ablehnungen lassen sich dadurch verhindern.
Ich habe mein Haus verkauft, muss ich die Versicherung jetzt kündigen?
Der Erwerber des Eigentums ist automatisch neuer Versicherungsnehmer. Dieser hat ab der Eintragung ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht. Natürlich kann er die bisherige Versicherung aber auch einfach weiterführen. Auf Sie als Verkäufer kommt nach der Umschreibung nichts zu.
Ich ziehe um, muss ich meine Hausratversicherung nun kündigen?
Nein. Ihre Hausratversicherung zieht gemeinsam mit Ihnen um. Dennoch sollten Sie den Vertrag auf die neuen Wohngegebenheiten anpassen. Haben sich zum Beispiel die Quadratmeter verändert? Gibt es einen Mehrwert, der versichert werden muss?
Wir fahren in den Ski Urlaub. Brauchen wir eine „extra Bescheinigung“ für die Haftpflichtversicherung?
Das ist korrekt. Für Skiurlaube in Italien, Südtirol eingeschlossen, ist dies von Nöten. Melden Sie sich hierfür direkt in unserer Agentur in Regensburg.
Habe ich bei meiner privaten Unfallversicherung weltweit Versicherungsschutz?
Ja. Unsere private Unfallversicherung gilt weltweit rund um die Uhr. Ausgenommen: Kriegs-und Krisengebiete.
Warum steht in meiner Gebäudeversicherung ein „Mark Wert 1914“ und was bedeutet dieser?
Die gleitende Neuwertversicherung braucht eine solide rechnerische Basis. Dafür steht die Versicherungssumme als Wert des Jahres 1914. Dieser Wert wird in Mark angegeben. 1914 galt lange als Jahr stabiler Preise. Danach stiegen Baupreise im Ersten Weltkrieg stark an.
Der Wert 1914 dient heute als feste Bezugsgröße. Er ist fest, aber rein fiktiv. Die Höhe ergibt sich aus Größe, Ausbau und Ausstattung. Jährlich wird ein neuer Anpassungsfaktor festgelegt. Damit wird die Versicherungssumme in Euro umgerechnet.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Das geht bei Ihrer Versicherung in Regensburg auf verschiedenen Wegen. Telefonisch, per Mail oder auch online. Unser Team passt sich gerne Ihren zeitlichen Möglichkeiten an. Gemeinsam finden wir einen Termin, der gut in Ihren Plan passt.
Bieten Sie auch Online-Beratungen an?
Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne online. Wir freuen uns auch immer über den Besuch bei Ihnen zu Hause. Oder Sie kommen persönlich zu uns. Wie auch immer Sie es wünschen: Wir sind da!
Sind alle Familienmitglieder automatisch mitversichert?
Kinder sind häufig bei den Eltern mitversichert. Dies gilt jedoch nur bis zu bestimmten Altersgrenzen. Diese Grenzen unterscheiden sich je nach Versicherung. Auch Bedingungen können unterschiedlich geregelt sein. Ein Überblick ist deshalb besonders wichtig.
So sehen Sie, wer wie lange mitversichert ist. Ebenso erkennen Sie den Bedarf eigener Versicherungen. Eine individuelle Beratung schafft hier Klarheit. Wir als VKB Versicherung in Regensburg unterstützen Sie dabei.
Wann benötigt mein Kind eine eigene Privathaftpflichtversicherung?
Minderjährige Kinder des Versicherungsnehmers sind grundsätzlich bis zur Volljährigkeit mitversichert. Dafür muss der Familientarif gewählt worden sein. Es ist egal ob es sich um leibliche, adoptierte oder Stiefkinder handelt.
Die Versicherung gilt nur, wenn sich das Kind noch in einer Ausbildung befindet. Das kann eine schulische Ausbildung sein. Auch eine Berufsausbildung ist möglich. Sogar eine zweite Berufsausbildung, wenn sie innerhalb von 12 Monaten an die erste angeschlossen wird. Auch für volljährige Kinder beim Bund oder im Zivildienst gilt die Versicherung.
Sind die Fahrräder der Kinder in der Hausratversicherung mitversichert?
Fahrräder der Kinder im eigenen Haushalt sind in der Hausratversicherung mitversichert. Sollte ein erweiterter Diebstahlschutz gewünscht sein, bedarf es einer Zusatzklausel.
Mein Kind möchte ein eigenes Auto. Wie kann man an der Versicherungsprämie sparen?
Wie lange das Kind den Führerschein hat, spielt eine wichtige Rolle. Je länger es den Schein hat, desto mehr Optionen entstehen. Oft lohnt eine Zulassung auf die Eltern. Das Fahrzeug kann als Zweitwagen versichert werden. Dies kann den Beitrag deutlich senken. Auch Schadensfreiheitsklassen lassen sich übertragen. Direkte Verwandte kommen dafür infrage.
So können weitere Beiträge eingespart werden. Welche Lösung passt, prüfen wir individuell.