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Schließen Sie die Lücken im Versorgungsnetz Ihres Nachwuchses: mit der privaten Unfallversicherung für Kinder und Jugendliche der Versicherungskammer Bayern. Denn die Leistungen des Gesetzgebers sind hier nur minimal. Unser Tarif für Kinder und Jugendliche ist bis zum vollendeten 21. Lebensjahr gültig. Er gilt darüber hinaus, sofern sich das versicherte Kind noch in einer Schulausbildung oder einer innerhalb von zwölf Monaten daran anschließenden Berufsausbildung (berufliche Erstausbildung wie Lehre bzw. Studium; nicht Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahmen o.ä.) befindet. Der Tarif greift ebenfalls bei einer innerhalb von zwölf Monaten anschließenden, zweiten Ausbildung. Zudem darf der Versicherte nicht geheiratet haben. Während der Dauer des Grundwehr- oder Zivildienstes (einschließlich des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes oder des ökologischen bzw. sozialen Jahres) - vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung - wird die Unfallversicherung ebenfalls zum Tarif für Kinder und Jugendliche weitergeführt.
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