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Wer ist versichert?
- Versicherungsnehmer
- Lebenspartner (außer im Single-Rechtsschutz)
- Minderjährige Kinder
- Volljährige Kinder (unverheiratet/nicht in einer Lebenspartnerschaft lebend, bis zur ersten auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit)
- Ältere, nicht mehr erwerbstätige, im selben Haus lebende Angehörige ab 60 Jahren
- Nicht mehr erwerbstätige, im selben Haus oder in einer Pflegeunterkunft lebende Eltern
- In der Obhut des Versicherungsnehmers befindliche Enkelkinder
Welche Leistungen sind versichert?
- Schadenersatz-Rechtsschutz: Bei einem Freundschaftsspiel erleidet Ihr zwölfjähriger Sohn durch die extrem unangemessene Härte eines Gegenspielers einen Sehnenabriss. Sie fordern Schmerzensgeld für Ihren Sohn.
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht: Sie erwerben im Internet eine Digitalkamera für 350 Euro von einer in Großbritannien ansässigen Firma. Obwohl Sie das Geld überwiesen haben, erfolgt keine Lieferung. Sie müssen die Rückzahlung des Geldes auf dem Klageweg durchsetzen.
- Sozial-Rechtsschutz: Das Sozialamt hat den Grad Ihrer Schwerbehinderung gekürzt, obwohl sich die Beschwerden verstärkt haben. Sie klagen vor dem Sozialgericht.
- Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten: Ihr Sohn ist mit seinem Zeugnis unzufrieden: Nichtversetzung. Sie fordern vor dem Verwaltungsgericht eine Änderung.
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht: Nach der Trennung vom Ehepartner wollen Sie wissen, wer bis zur Scheidung in der Wohnung bleiben darf, wer die vorläufige Sorge für die Kinder hat und wie der Haushalt aufzuteilen ist.
- Opfer-Rechtsschutz: Sie werden auf einem Volksfest von einer Gruppe Jugendlicher verpfügelt und ausgeraubt. Im Strafverfahren möchten Sie als Nebenkläger Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz durchsetzen.
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: Seit Jahren verbrennen Sie in Ihrem Garten die dort anfallenden Abfälle. Das Ordnungsamt leitet aufgrund einer beobachteten schwarzen Rauchentwicklung ein Verfahren wegen der Verbrennung gesundheitsgefährdender Stoffe ein und verhängt ein Bußgeld von 200 Euro. Hiergegen möchten Sie sich zur Wehr setzen.
- Straf-/Disziplinar-/Standes-Rechtsschutz: Gegen Ihren Sohn, der gerade seinen freiwilligen Wehrdienst ableistet, wird ein Disziplinarverfahren wegen eines angeblichen Dienstvergehens eingeleitet. Er möchte sich gegen die Vorwürfe wehren.
- Spezial-Straf-Rechtsschutz für ehrenamtliche Tätigkeit: Sie sind in Ihrer Freizeit ehrenamtlicher Vorsitzender des örtlichen Fußballclubs. Jemand zeigt Sie wegen der Unterschlagung von Vereinsgeldern an. Es wird ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet. Hiergegen möchten Sie sich wehren und sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
- Rechtsschutz als Arbeitgeber von Hauspersonal: Sie kündigen Ihrer Putzhilfe. Diese möchte weiter bei Ihnen beschäftigt sein und klagt.
- Arbeits-Rechtsschutz für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse: Ohne wichtigen Grund erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber die schriftliche Kündigung. Dagegen müssen Sie innerhalb von drei Wochen Klage erheben.
- Steuer-Rechtsschutz: Das Finanzamt hat bestimmte private Sonderausgaben nicht anerkannt. Sie wollen Einspruch einlegen und, wenn nötig, vor dem Finanzgericht klagen.
Rechtsschutz für telefonische Erstberatung
Telefonische Erstberatung erhalten Sie durch einen in Deutschland niedergelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
Was wird bezahlt?
Kostenübernahme: Im Falle eines Rechtsstreits werden die Kosten - mit Ausnahme einer vereinbarten Selbstbeteiligung - in unbegrenzter Höhe übernommen für:
- Anwälte
- Gerichte
- Sachverständige
- Zeugen
- Reisekosten
- Dolmetscherkosten im Ausland
Falls erforderlich, werden auch die Kosten der Gegenseite übernommen.
Für unsere Neukunden im Privatbereich: attraktiver "3 + 3 = 0"-Bonus
Als Neukunde unserer Rechtschutztarife "Privat", "Verkehr", "Haus und Wohnung" sowie "Beruf" haben Sie einen Vorteil von bis zu 250 Euro! Wenn Sie mindestens drei Rechtschutz-Bausteine abschließen und vor Ihrer Beantragung des Rechtsschutzvertrages bei der Versicherungskammer Bayern drei Jahre keinen Rechtsstreit oder Rechtsschutzfall bei einem Mitbewerber hatten, verzichten wir im ersten Schadenfall auf die Selbstbeteiligung.
Sollten Sie doch einen Schaden melden müssen und anschließend wiederum drei Jahre schadenfrei sein, ersparen wir Ihnen nochmals im nächsten Rechtsschutzfall die Selbstbeteiligung!
Übrigens: Wenn Sie mit einer Rechtsberatung – egal ob telefonisch oder persönlich – einen Rechtsschutzfall zum Abschluss bringen können, fällt ebenfalls keine Selbstbeteiligung an.
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