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Einfach zum Recht kommen
 
INFO§TEL: Fragen kostet nichts!
 
Mediation inklusive
 

 

Einfach zum Recht kommen

Wer oder was ist versichert?

  • Versicherungsnehmer
  • Lebenspartner (außer im Single-Rechtsschutz)
  • Volljährige Kinder (unverheiratet / nicht in einer Lebenspartnerschaft lebend bis zur ersten auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit)
  • Alle im Inland gelegenen und selbst genutzten privaten Wohneinheiten des Versicherungsnehmers und des Lebenspartners (Einfamilienhaus, Wohnung, Ferienwohnung bzw. -haus, auch Schrebergärten, Dauercamping-Stellplätze sowie Garagen und Kfz-Stellplätze)


Welche Leistungen sind versichert?

  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz: Die Bäume und Sträucher Ihres Nachbarn beeinträchtigen Ihr Grundstück. Da Ihr Nachbar nicht einsichtig ist, schalten Sie einen Anwalt ein.
  • Steuer-Rechtsschutz: Der Gebührenbescheid Ihrer Gemeinde enthält nicht erbrachte Leistungen (z.B. Müllabfuhr, Straßenreinigung). Die Verwaltung verweigert die Korrektur. Sie möchten hiergegen klagen.
Rechtsschutz für telefonische Erstberatung
Telefonische Erstberatung erhalten Sie durch einen in Deutschland niedergelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.

 

Was wird bezahlt?

Kostenübernahme: Im Falle eines Rechtsstreits werden die Kosten - mit Ausnahme einer vereinbarten Selbstbeteiligung - in unbegrenzter Höhe übernommen für:

  • Anwälte
  • Gerichte
  • Sachverständige
  • Zeugen
  • Reisekosten

Falls erforderlich, werden auch die Kosten der Gegenseite übernommen.


Für unsere Neukunden im Privatbereich: attraktiver "3 + 3 = 0"-Bonus

Als Neukunde unserer Rechtschutztarife "Privat", "Verkehr", "Haus und Wohnung" sowie "Beruf" haben Sie einen Vorteil von bis zu 250 Euro! Wenn Sie mindestens drei Rechtschutz-Bausteine abschließen und vor Ihrer Beantragung des Rechtsschutzvertrages bei der Versicherungskammer Bayern drei Jahre keinen Rechtsstreit oder Rechtsschutzfall bei einem Mitbewerber hatten, verzichten wir im ersten Schadenfall auf die Selbstbeteiligung.

Sollten Sie doch einen Schaden melden müssen und anschließend wiederum drei Jahre schadenfrei sein, ersparen wir Ihnen nochmals im nächsten Rechtsschutzfall die Selbstbeteiligung!

Übrigens: Wenn Sie mit einer Rechtsberatung – egal ob telefonisch oder persönlich – einen Rechtsschutzfall zum Abschluss bringen können, fällt ebenfalls keine Selbstbeteiligung an.

 
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INFO§TEL: Fragen kostet nichts!
Rechtsschutz beginnt für uns nicht erst dann, wenn Sie sich einem Rechtsstreit stellen müssen. Vielleicht haben Sie nur eine allgemeine Frage, die Sie klären möchten. Unser INFO§TEL-Team bietet Ihnen erstklassigen Service:

 

  • Auskünfte zu Vertrag und Tarif
  • Sofortige Deckungsentscheidung im versicherten Schadenfall
  • Auf Wunsch Benennung qualifizierter Anwälte in Ihrer Nähe
  • Termine in den benannten Rechtsanwaltskanzleien ohne Wartzeiten

Was immer Sie wissen möchten - Anruf bei INFO§TEL genügt:

08 00/4 63 68 35 (deutschlandweit gebührenfrei)

oder noch einfacher:

08 00 INFOTEL (für Telefone mit Buchstaben-Tastatur)

 
Rechtsschutz für telefonische Erstberatung inklusive!

Mit unserem Rechtsschutz für telefonische Erstberatung erhalten Sie bei einem konkreten Beratungsbedarf eine telefonische Rechtsberatung durch einen extern niedergelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl (telefonische Erstberatung). Die Beratung erfolgt unabhängig vom Rechtsgebiet des versicherten Rechtsschutzbausteins für alle Rechtsgebiete und auch für sonst nicht versicherbare Rechtsangelegenheiten des Privatbereich.

Die Rechtsanwaltskosten für die telefonische Erstberatung trägt die ÖRAG. Die telefonische Erstberatung ist bereits ab einem versicherten Rechtsschutzbaustein für Privatkunden im Versicherungsbeitrag enthalten. Auf die zu vereinbarenden Rechtsschutzbedingungen zum Rechtsberatungs-Rechtsschutz wird zusätzlich hingewiesen.

Für die Vermittlung einer telefonischen Rechtsberatung rufen Sie die INFO§TEL-Servicenummer (08 00) 4 63 68 35 (deutschlandweit gebührenfrei) an. Darüber erfolgt auf Wunsch die Vermittlung an einen qualifizierten, niedergelassenen Rechtsanwalt, der Sie in Ihrem Auftrag telefonisch berät. Und das, so oft Sie diese Hilfe benötigen.

 
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Mediation zur außergerichtlichen Konfliktlösung inklusive

Mediation ist ein konstruktiver Konfliktlösungsansatz, der mithilfe eines neutralen Mediators eine für beide Konfliktparteien akzeptable Lösung anstrebt. Dazu müssen beide Parteien die Bereitschaft haben, rechtliche Streitigkeiten ohne Einschaltung eines Gerichts lösen zu wollen. Mediation beruht immer auf Einsicht und Freiwilligkeit beider Seiten. Im Erfolgsfall profitieren beide Seiten von einer Win-Win-Situation.

In vielen Leistungsarten übernimmt die ÖRAG auch die Kosten eines Mediationsverfahrens.

 
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© Versicherungskammer Bayern - Haus und Wohnung telefonische Rechtsberatung
Harald Wanninger
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Tel. (08362) 921130
Fax (08362) 921131
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Unser Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf, Telefax: 0211/529-5199, E-Mail: info@ oerag.de, Registergericht Düsseldorf: HRB 12073.