Vorsorgen und Steuern sparen
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Alle in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Alterversorgung - und das mit staatlicher Förderung. Bietet Ihr Arbeitgeber keine Alternativen an, sollten Sie Ihr Recht auf eine Direktversicherung nutzen. Dabei vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, einen Teil Ihres Gehalts in Beiträge für eine Direktversicherung umzuwandeln. Leistungsempfänger sind Sie bzw. Ihre Hinterbliebenen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserem Service-Bereich zum Thema |
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