Fragen zum Pflege-Alter und zur demografischen Entwicklung
Fragen zu den Kosten im Pflegefall
Fragen zu den Leistungen der Pflegezusatzversicherung
Wie kann ich die Versorgungslücke schließen?Werden Sie pflegebedürftig, haben Sie Anspruch auf gesetzliche Leistungen – nur decken diese bei weitem nicht die anfallenden Pflegegesamtkosten. Die Versicherungskammer Bayern springt da ein, wo die Pflegepflichtversicherung aufhört. Unsere privaten Pflegezusatzversicherungs-Tarife geben Ihnen die Sicherheit, die Sie sich wünschen. Wird die private Vorsorge jetzt staatlich gefördert?Ja. Die Bundesregierung hat auf den demografischen Wandel und die künftigen Herausforderungen der Pflege reagiert: Seit dem 1.1.2013 fördert sie die private Vorsorge mit 60 Euro im Jahr. Schon ab 10 Euro Eigenbeitrag im Monat erhalten Sie mit unserem Tarif FörderPflege (dem sogenannten Pflege-Bahr) die ideale Basisabsicherung – und Ihren Zuschuss vom Staat. Welcher Tarif bietet für alle Pflegestufen beste Leistungen?Mit dem Tarif PflegePREMIUM Plus der Versicherungskammer Bayern sind Sie in allen Pflegestufen ("0" bis III) bestens versorgt: Sie bleiben unabhängig und selbstbestimmt. Und genießen hochwertige Pflege. Solange es geht, können sie zu Hause gepflegt werden. Ihr privates Vermögen und das Ihrer Angehörigen bleiben unangetastet, denn unser leistungsstarker Pflege-Tarif schließt die Versorgungslücke zwischen den gesetzlichen Leistungen und den anfallenden Kosten nahezu komplett. Lohnt es sich, Tarife miteinander zu kombinieren?Ja, insbesondere dann, wenn Sie älter als 23 Jahre sind. Mit dem FörderPflege-Tarif sichern Sie sich besonders in jungen Jahren ab – und profitieren von der staatlichen Förderung in Höhe von 60 Euro pro Jahr. Mit steigendem Eintrittsalter in die private Pflegezusatzversicherung werden die Tarifleistungen aus dem Tarif FörderPflege jedoch langsam geringer. Hier lohnt es sich, die FörderPflege mit PflegePREMIUM Plus zu kombinieren. Wer ist im Tarif FörderPflege versicherbar?Sie sind versicherungsfähig, wenn Sie in der sozialen oder der privaten Pflegepflichtversicherung versichert sind (auch beitragsfrei) und bislang keine Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung beziehen. Bei Abschluss des Vertrages müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Sie haben die Antwort auf Ihre Frage zur Pflegeversicherung nicht gefunden? Wir beantworten Ihre Fragen gerne persönlich. Wenden Sie sich direkt an einen Berater in Ihrer Nähe.
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