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VERSICHERUNGEN > Kranken-Zusatzversicherung > Pflegezusatzversicherung > FAQ zur Pflegeversicherung
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Antworten auf die häufigsten Fragen
 

Fragen zum Pflege-Alter und zur demografischen Entwicklung

Wie hoch ist mein Risiko, pflegebedürftig zu werden?
 
Ist Pflege nicht ein Seniorenthema?
 
Reicht es nicht, sich mit Pflege später zu beschäftigen?
 
Wie sieht unser Alter in Deutschland aus?
 


Fragen zu den Kosten im Pflegefall

Wie hoch ist meine Versorgungslücke?
 
In welche Pflegestufe komme ich?
 
Welche Fristen müssen eingehalten werden?
 


Fragen zu den Leistungen der Pflegezusatzversicherung

Wie kann ich die Versorgungslücke schließen?
 
Wird die private Vorsorge jetzt staatlich gefördert?
 
Welcher Tarif bietet für alle Pflegestufen beste Leistungen?
 
Lohnt es sich, Tarife miteinander zu kombinieren?
 
Wer ist überhaupt versicherbar?
 


Fragen zum Pflege-Alter und zur demografischen Entwicklung

Wie hoch ist mein Risiko, pflegebedürftig zu werden?

In Deutschland werden Männer durchschnittlich 78 Jahre alt, Frauen sogar älter als 80 Jahre. Das ist ein langes Leben, das sich jeder wünscht. Doch mit steigender Lebenserwartung wächst auch das Risiko, irgendwann auf Pflege angewiesen zu sein.


Ist Pflege nicht ein Seniorenthema?

Grundsätzlich sollte sich jeder absichern, denn jeder kann zum Pflegefall werden. Durch Unfall oder Erkrankung auch schon in jungen Jahren. Knapp ein Fünftel der Pflegebedürftigen ist heute unter 60 Jahre.


Reicht es nicht, sich mit Pflege später zu beschäftigen?

Es hat viele Vorteile, sich früh mit der Pflege-Vorsorge zu beschäftigen. Denn junge und gesunde Menschen zahlen günstige Beiträge, die für die gesamte Versicherungsdauer auch niedrig bleiben. Zusätzlich können Sie jetzt von 60 Euro staatlicher Förderung pro Jahr profitieren!


Wie sieht unser Alter in Deutschland aus?

Die prognostizierte Zukunft der Pflege sieht derzeitig nicht rosig aus: Experten rechnen 2030 mit über drei Millionen Pflegebedürftigen, Tendenz steigend. Und jeder Dritte wird seinen 65. Geburtstag bereits hinter sich gebracht haben. Die zunehmende Überalterung der Gesellschaft stellt die sozialen Absicherungssysteme – wie die Pflegepflichtversicherung – vor große Probleme. Die Kassen sind leer, immer mehr Personen bedürfen der Unterstützung, immer weniger zahlen in dieses verpflichtende System ein. Die verfügbaren Pflegekräfte sind rar, die Heimplätze oft lange im Voraus belegt. Deshalb: Denken Sie frühzeitig an Ihre Absicherung – und was auch kommen mag, Sie können Ihr Leben weiterhin selbstbestimmt führen.

 

 
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Fragen zu den Kosten im Pflegefall

Wie hoch ist meine Versorgungslücke?

Bei Pflegestufe III und Pflegekosten von monatlich 3.400 Euro (stationäre Pflege) beträgt der von Ihnen oder Ihren Angehörigen zu tragende Eigenanteil 1.850 Euro im Monat. Das sind 22.200 Euro im Jahr. Nur die Hälfte der anfallenden Kosten bezahlt Ihre gesetzliche Pflegepflichtversicherung. Für insgesamt 111.000 Euro müssen Sie selbst aufkommen, wenn Sie berücksichtigen, dass die durchschnittliche Verweildauer im Pflegeheim fünf Jahre beträgt.


In welche Pflegestufe komme ich?

In welche Pflegestufe Betroffene eingestuft werden, hängt vom tatsächlichen Pflegeaufwand ab. Benötigen Pflegebedürftige einfache Unterstützung im Haushalt und Pflege von maximal 1,5 Stunden täglich, spricht man von "Pflegestufe 0" und eingeschränkter Alltagskompetenz. Eine erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt bei Pflegestufe I vor – man ist mindestens einmal täglich auf fremde Hilfe angewiesen. Schwerpflegebedürftige in Pflegestufe II benötigen täglich mindestens zu drei verschiedenen Tageszeiten pflegerische Hilfen. Und in Pflegestufe III brauchen Pflegebedürftige rund um die Uhr Pflege, auch nachts. Wichtig: Die Einstufung in eine der Pflegestufen ist entscheidend für die Höhe der Leistungen, die Sie erhalten.


Welche Fristen müssen eingehalten werden?

Zwischen dem Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit, dem medizinischen Gutachten und dem schriftlichen Ergebnis der Pflegekasse dürfen insgesamt maximal fünf Wochen vergehen. In besonderen Fällen ist eine verkürzte Bearbeitungsfrist vorgeschrieben (Begutachtung innerhalb einer bzw. zwei Wochen). Zwischen 30. Oktober und 31. Dezember 2012 konnte die Bayerische Beamtenkrankenkasse die Zeitvorgaben in 95,4 Prozent der Fälle erfüllen – bei 4,6 Prozent nicht. In den Fällen mit gesetzlich vorgeschriebener verkürzter Bearbeitungsfrist wurden die Zeitvorgaben zu 100 Prozent erfüllt.

 
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Fragen zu den Leistungen der Pflegezusatzversicherung

Wie kann ich die Versorgungslücke schließen?

Werden Sie pflegebedürftig, haben Sie Anspruch auf gesetzliche Leistungen – nur decken diese bei weitem nicht die anfallenden Pflegegesamtkosten. Die Versicherungskammer Bayern springt da ein, wo die Pflegepflichtversicherung aufhört. Unsere privaten Pflegezusatzversicherungs-Tarife geben Ihnen die Sicherheit, die Sie sich wünschen.


Wird die private Vorsorge jetzt staatlich gefördert?

Ja. Die Bundesregierung hat auf den demografischen Wandel und die künftigen Herausforderungen der Pflege reagiert: Seit dem 1.1.2013 fördert sie die private Vorsorge mit 60 Euro im Jahr. Schon ab 10 Euro Eigenbeitrag im Monat erhalten Sie mit unserem Tarif FörderPflege (dem sogenannten Pflege-Bahr) die ideale Basisabsicherung – und Ihren Zuschuss vom Staat.


Welcher Tarif bietet für alle Pflegestufen beste Leistungen?

Mit dem Tarif PflegePREMIUM Plus der Versicherungskammer Bayern sind Sie in allen Pflegestufen ("0" bis III) bestens versorgt: Sie bleiben unabhängig und selbstbestimmt. Und genießen hochwertige Pflege. Solange es geht, können sie zu Hause gepflegt werden. Ihr privates Vermögen und das Ihrer Angehörigen bleiben unangetastet, denn unser leistungsstarker Pflege-Tarif schließt die Versorgungslücke zwischen den gesetzlichen Leistungen und den anfallenden Kosten nahezu komplett.


Lohnt es sich, Tarife miteinander zu kombinieren?

Ja, insbesondere dann, wenn Sie älter als 23 Jahre sind. Mit dem FörderPflege-Tarif sichern Sie sich besonders in jungen Jahren ab – und profitieren von der staatlichen Förderung in Höhe von 60 Euro pro Jahr. Mit steigendem Eintrittsalter in die private Pflegezusatzversicherung werden die Tarifleistungen aus dem Tarif FörderPflege jedoch langsam geringer. Hier lohnt es sich, die FörderPflege mit PflegePREMIUM Plus zu kombinieren.


Wer ist im Tarif FörderPflege versicherbar?

Sie sind versicherungsfähig, wenn Sie in der sozialen oder der privaten Pflegepflichtversicherung versichert sind (auch beitragsfrei) und bislang keine Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung beziehen. Bei Abschluss des Vertrages müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.



Sie haben die Antwort auf Ihre Frage zur Pflegeversicherung nicht gefunden? Wir beantworten Ihre Fragen gerne persönlich. Wenden Sie sich direkt an einen Berater in Ihrer Nähe.

 

 
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