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Krankenhaustagegeld > Tarife
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Detailinformationen
 
KHT
 
KlinikPRIVAT/2
 
KlinikPRIVAT/1
 
Allgemeine Hinweise
 

 

Tarif KHT

Absicherung:

  • Tagegeld bei stationärem Krankenhaus-Aufenthalt: 100 Prozent des vereinbarten Tagegelds bei vollstationärer Behandlung; 50 Prozent bei psychotherapeutischer, psychosomatischer und heilpsychagogischer, jeweils stationärer Behandlung in einem nach den AVB anerkannten Krankenhaus; zur freien Verfügung

Zusatzversicherung Tarifbeschreibung KHT (PDF, ca. 15 KB)
 
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Tarif KlinikPRIVAT/2

Absicherung Krankenhaus:

  • Freie Krankenhauswahl: 100 Prozent
Als gesetzlich Versicherter werden Sie grundsätzlich in eines der beiden nächstgelegenen, geeigneten Krankenhäuser gebracht bzw. können dieses wählen. Durch Erstattung der Pflegesatz-Differenz haben Sie die freie Wahl unter den Kliniken, wenn Sie in eine teurere Einrichtung gebracht werden wollen.

Absicherung Arzt:

  • Freie Arztwahl bei stationärem Krankenhaus-Aufenthalt: 100 Prozent, durch Status als Privatpatient und Behandlung bei Ober- oder Chefarzt
Versichert sind vollstationäre, teilstationäre sowie vor- und nachstationäre Heilbehandlungen einschließlich Entbindungen. Keine Leistungspflicht, wenn der stationäre Aufenthalt überwiegend der psychotherapeutischen Behandlung dient.

  • Freie Arztwahl bei ambulanten Operationen im Krankenhaus: 100 Prozent, durch Status als Privatpatient und Behandlung bei Ober- oder Chefarzt
Erfolgt bei diesem ambulanten Eingriff keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, werden 50 Prozent der erstattungsfähigen Kosten ersetzt.

Absicherung Zimmer:

  • Unterbringung im Zweibettzimmer: 100 Prozent; durch Übernahme der Mehrkosten, keine Übernahme der gesetzlichen Zuzahlung bei stationärem Aufenthalt
  • Ersatz-Krankenhaustagegeld: 21 Euro pro Tag, Leistung auch am Aufnahme- und Entlassungstag (Leistung bei Unterbringung im Mehr- oder Zweibettzimmer, wenn kein Unterbringungszuschlag und keine gesondert berechneten ärztlichen Leistungen in Rechnung gestellt wurden)

Zusatzversicherung Tarifbeschreibung KlinikPRIVAT/2 (PDF, ca. 20 KB)
 
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Tarif KlinikPRIVAT/1

Absicherung Krankenhaus:

  • Freie Krankenhauswahl: 100 Prozent
Als gesetzlich Versicherter werden Sie grundsätzlich in eines der beiden nächstgelegenen, geeigneten Krankenhäuser gebracht bzw. können dieses wählen. Durch Erstattung der Pflegesatz-Differenz haben Sie die freie Wahl unter den Kliniken, wenn Sie in eine teurere Einrichtung gebracht werden wollen.

Absicherung Arzt:

  • Freie Arztwahl bei stationärem Krankenhaus-Aufenthalt: 100 Prozent, durch Status als Privatpatient und Behandlung bei Ober- oder Chefarzt
Versichert sind vollstationäre, teilstationäre sowie vor- und nachstationäre Heilbehandlungen einschließlich Entbindungen. Keine Leistungspflicht, wenn der stationäre Aufenthalt überwiegend der psychotherapeutischen Behandlung dient.

  • Freie Arztwahl bei ambulanten Operationen im Krankenhaus: 100 Prozent, durch Status als Privatpatient und Behandlung bei Ober- oder Chefarzt
Erfolgt bei diesem ambulanten Eingriff keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, werden 50 Prozent der erstattungsfähigen Kosten ersetzt.

Absicherung Zimmer:

  • Unterbringung im Einzelzimmer: 100 Prozent; durch Übernahme der Mehrkosten, keine Übernahme der gesetzlichen Zuzahlung bei stationärem Aufenthalt
  • Ersatz-Krankenhaustagegeld: 16 Euro pro Tag, Leistung auch am Aufnahmetag (Leistung bei Unterbringung im Zweibettzimmer, wenn gesondert berechnete ärztliche Leistungen in Rechnung gestellt wurden)
  • Ersatz-Krankenhaustagegeld: 32 Euro pro Tag, Leistung auch am Aufnahmetag (Leistung bei Unterbringung im Mehr- oder Zweibettzimmer, wenn kein Unterbringungszuschlag und keine gesondert berechneten ärztlichen Leistungen in Rechnung gestellt wurden)

Zusatzversicherung Tarifbeschreibung KlinikPRIVAT/1 (PDF, ca. 20 KB)
 
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Allgemeine Hinweise

Arzt- und Zahnarztkosten sind nach den Grundsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen erstattungsfähig.

In medizinisch begründeten Fällen werden Honorarvereinbarungen für Operationsleistungen einschließlich Anästhesie, die über den Höchstsätzen der GOÄ oder GOZ liegen, in angemessener Höhe erstattet.


Hierbei handelt es sich bei allen drei Tarifen um Tarifauszüge (Stand 10/2012). Die vollständigen Informationen entnehmen Sie bitte unseren konkreten Tarifbeschreibungen. Grundlage für den Versicherungsschutz sind unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB/VT (PDF, ca. 149 KB).

 
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