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Nicht nur das Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugt, auch die Wandelbarkeit des Tarifs machen den neuen Optimal-Tarif GesundheitCOMFORT so attraktiv.
Ambulante Absicherung:
- Ambulante Heilbehandlung: 100 Prozent bei Behandlung als Privatpatient beim Arzt Ihrer Wahl
- Heilpraktiker: 80 Prozent ohne jährliche Höchstgrenze, auch für Arzneimittel, die vom Heilpraktiker verordnet wurden. Es gilt freie Wahl unter den zugelassenen Heilpraktikern.
- Arznei- und Verbandmittel: 100 Prozent für Generika* oder für Arzneimittel, für die es keine Generika gibt, ansonsten 80 Prozent
- Hilfsmittel: mindestens 80 Prozent, inklusive Reparaturen für alle im Tarif genannten Hilfsmittel.
100 Prozent für Hörhilfen inklusive Otoplastik (maximal 1.500 Euro je Ohr in 5 Jahren). 100 Prozent auch für spezielle Hilfsmittel, die im Tarif genannt sind, wenn diese über das Hilfsmittelmanagement des Versicherers bezogen werden.
- Brillen und Kontaktlinsen: 100 Prozent, inklusive Reparaturen, maximal 400 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren
- Refraktive Chirurgie: 100 Prozent, bis zu 1.000 Euro je Auge inklusive Vor- und Nachsorgeuntersuchungen. Es besteht ein einmaliger Anspruch für jedes Auge während der gesamten Vertragslaufzeit.
Refraktive Chirurgie – sind Augenoperationen, die das Ziel haben, optische Korrekturen wie Brillen oder Kontaktlinsen zu ersetzen oder zumindest deren benötigte Stärke wesentlich zu reduzieren (zum Beispiel LASIK, Clear-Lens-Exchange).
- Heilmittel: 80 Prozent bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.000 Euro im Kalenderjahr; darüber hinaus 100 Prozent
Unter Heilmittel fallen: Physikalische Therapie (zum Beispiel Massagen, Krankengymnastik), Ergotherapie, Logopädie, Podologie und medizinische Fußpflege.
- Schutzimpfungen: 100 Prozent für alle aktuell von der STIKO empfohlenen Impfungen. Ausgenommen sind solche, die aufgrund einer Auslandsreise oder aus beruflichen Gründen erfolgen.
- Ambulante Psychotherapie: 80 Prozent für bis zu 50 Sitzungen im Kalenderjahr. Empfehlung: vorherige Kostenzusage einholen!
- Ambulante Operationen im Krankenhaus: 100 Prozent
Stationäre Absicherung:
- Stationäre Behandlung im Krankenhaus: 100 Prozent für allgemeine Krankenhausleistungen, für die Unterbringung im Zweibettzimmer, für Beleg- und Wahlärzte, Beleghebammen und Entbindungspfleger sowie die Entbindung im Entbindungsheim bzw. Geburtshaus; Einzelzimmer-Unterbringung möglich – erstattet wird der Unterbringungszuschlag für das Zweibettzimmer.
- Stationäre Psychotherapie: 100 Prozent
Vor Behandlungsbeginn kann eine Kostenzusage beim Versicherer eingeholt werden; Ersatzkrankenhaustagegeld wird nicht ausgezahlt.
- Ersatzkrankenhaustagegeld 40 Euro pro Tag, wenn zugleich die Unterkunft in einem zuschlagspflichtigen Zweitbettzimmer und die wahlärztlichen Leistungen nicht geltend gemacht werden.
Zahnärztliche Absicherung:
- Zahnbehandlung: 100 Prozent für
- Prophylaxe (auch professionelle Zahnreinigung) und Zahnfüllungen,
- diagnostische und anästhetische Leistungen,
- Heil- und Kostenpläne, Material- und Laborkosten,
- chirurgische Leistungen,
- Inlays (Gussfüllungen).
Nicht erstattungsfähig sind Funktionsanalyse und Funktionstherapie.
- Kieferorthopädie: 100 Prozent bei Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18. Lebensjahres und kieferorthopädische Leistungen aufgrund von Unfällen; es wird empfohlen, vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan mit einer umfangreichen Kostenaufstellung des zahntechnischen Labors einzureichen.
- Zahnersatz – hier können Sie aus drei Zahnersatz-Tarifen wählen:
Zahnersatz (Tarif Zahn 1): 50 Prozent für Kronen, Brücken und Prothesen, Aufbissbehelfe und Schienen (inklusive Knirscherschienen)
Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden in den ersten drei Kalenderjahren aus einem Rechnungsbetrag bis zu insgesamt 3.000 Euro ersetzt. Ab dem vierten Kalenderjahr wird aus einem Rechnungsbetrag bis zu insgesamt 6.000 Euro in zwei Kalenderjahren erstattet. Bei Unfall gilt diese Begrenzung nicht.
Nicht erstattungsfähig sind Funktionsanalyse und Funktionstherapie.
Zahnersatz (Tarif Zahn 2): 75 Prozent für Kronen, Brücken, Prothesen, Veneers, Implantate, Aufbissbehelfe und Schienen (inklusive Knirscherschienen), Gnathologie (Funktionsanalyse und Funktionstherapie)
Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden in den ersten beiden Kalenderjahren aus einem Rechnungsbetrag bis zu insgesamt 3.000 Euro, in den ersten drei Kalenderjahren aus einem Rechnungsbetrag bis zu insgesamt 6.000 Euro ersetzt. Diese Begrenzung gilt nicht bei Unfall.
Zahnersatz (Tarif Zahn 3): 90 Prozent für Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate, Veneers, Aufbissbehelfe und Schienen (auch Knirscherschienen), Gnathologie (Funktionsanalyse und Funktionstherapie)
Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden in den ersten beiden Kalenderjahren aus einem Rechnungsbetrag bis zu insgesamt 3.000 Euro, in den ersten drei Kalenderjahren aus einem Rechnungsbetrag bis zu insgesamt 6.000 Euro ersetzt. Diese Begrenzung gilt nicht bei Unfall.
Bitte beachten Sie: Bei Inlays, Kieferorthopädie und Zahnersatz wird empfohlen, vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan mit einer umfangreichen Kostenaufstellung des zahntechnischen Labors einzureichen.
Absicherung im Ausland:
Versicherungsschutz: Leistungen wie oben, europaweit zeitlich unbegrenzt, weltweit für zwei Monate ohne besondere Vereinbarung.
Hinweis: Während der ersten 12 Monate eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts im außereuropäischen Ausland besteht das Recht auf Fortführung des Versicherungsschutzes. Diese Fortführung kann jedoch von einer Vereinbarung eines Beitragszuschlags abhängig gemacht werden. Der vorübergehende Auslandsaufenthalt muss rechtzeitig, mindestens 4 Wochen vor Beginn der Reise ins Ausland schriftlich mitgeteilt werden – mit Angabe des Aufenthaltslandes. Durch gesonderte Vereinbarung kann der Versicherungsschutz auch über diese Dauer hinaus fortgesetzt werden.
Vorsorgeuntersuchungen:
Keine Anrechnung auf den Selbstbehalt! Bei bestimmten Aufwendungen für präventive ärztliche Untersuchungen und prophylaktische zahnärztliche Leistungen erfolgt die Erstattung sofort zu 100 Prozent und wird nicht auf den Selbstbehalt angerechnet.
Frei wählbarer Selbstbehalt:
300 Euro, 900 Euro oder 1.200 Euro
Beitragsrückerstattung (BRE):
Die BRE 2013 (Auszahlung 2014) beträgt im Tarif GesundheitCOMFORT
- im 1. - 4. leistungsfreien Jahr: 2,0 Monatsbeiträge
- ab dem 5. leistungsfreien Jahr: 2,5 Monatsbeiträge
Merkblatt zur BRE (PDF, ca. 57 KB)
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*Ein Generikum - auch Nachahmerpräparat genannt - ist eine wirkstoffgleiche Kopie eines bereits unter einem Markennamen erhältlichen Medikaments.
Krankenversicherung Tarifbeschreibung: GesundheitCOMFORT (PDF, ca. 54 KB), Zahn 1 (PDF, ca. 38 KB), Zahn 2 (PDF, ca. 40 KB), Zahn 3 (PDF, ca. 40 KB) |