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Detailinformationen
 
Kompakt: B/3 und ZEB
 
Optimal: B/2, ZEB, ZEBplus und ZB
 
Exklusiv: B/2, BS1, ZEB, ZEBplus und ZB
 
Allgemeine Hinweise
 

 

 
Kompakt: Tarife B/3 und ZEB

Ambulante Absicherung:

  • Ambulante Heilbehandlung: 20 bis 70 Prozent, abhängig vom Beilhilfesatz
  • Vorsorgeuntersuchungen: 20 bis 70 Prozent, abhängig vom Beilhilfesatz, für Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangeren, Kindern, zur Früherkennung von Krebs-, Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Diabetes
  • Heilpraktiker: 20 bis 70 Prozent, abhängig vom Beilhilfesatz (erstattungsfähig bis zu der Höhe, zu der ein Arzt nach den Grundsätzen der GOÄ berechnen kann)
  • Arzneimittel: 20 bis 70 Prozent, abhängig vom Beilhilfesatz
  • Hilfsmittel: 20 bis 70 Prozent, abhängig vom Beihilfesatz
    Mitversichert sind die im Tarif im Abschnitt E genannten Hilfsmittel und sonstige nicht genannte Hilfsmittel bis zu einem Rechnungsbetrag von 105 Euro innerhalb eines Geschäftsjahres.
  • Brillen und Kontaktlinsen: 20 bis 70 Prozent, inklusive Reparaturen abhängig vom Beilhilfesatz, bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt 310 Euro innerhalb eines Geschäftsjahres
  • Heilmittel (physikalische Therapie): 20 bis 70 Prozent, abhängig vom Beilhilfesatz, ausgenommen sind Sauna und Dampfbäder
  • Schutzimpfungen: 20 bis 70 Prozent, inklusive Impfstoff, abhängig vom Beilhilfesatz
  • Ambulante Psychotherapie: 20 bis 70 Prozent, abhängig vom Beilhilfesatz, bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt 1.280 Euro innerhalb eines Geschäftsjahres. Für darüber hinausgehende Kosten werden die Leistungen aus der Hälfte der erstattungsfähigen Aufwendungen gewährt.

Stationäre Absicherung:

  • Stationäre Behandlung im Krankenhaus: 20 bis 70 Prozent, abhängig vom Beilhilfesatz, bei freier Krankenhauswahl, Privatbehandlung und Unterbringung im Mehrbettzimmer. Ebenfalls versichert sind die Kosten für gesondert berechnete Leistungen bei ambulanten Operationen im Krankenhaus.
  • Krankenhaustransport: 20 bis 70 Prozent, abhängig vom Beilhilfesatz, für einen medizinisch notwendigen Transport ins nächstgelegene Krankenhaus oder Verlegung von dort

Zahnärztliche Absicherung:

  • Zahnbehandlung: 20 bis 70 Prozent, abhängig vom Beilhilfesatz, für Prophylaxe und Zahnfüllungen, Vorsorgeuntersuchungen, konservierende und chirurgische Zahnbehandlung, Behandlung der Mundschleimhaut und des Zahnfleisches
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, Implantat-getragener Zahnersatz, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen), Inlays und Kieferorthopädie: 20 bis 50 Prozent, abhängig vom Beilhilfesatz (ausgenommen: Aufwendungen für zahntechnische Leistungen, diese werden mit 52 bis 70 Prozent erstattet); bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt 7.700* Euro innerhalb von vier Geschäftsjahren. Erstattungfähige, darüber hinausgehende Aufwendungen werden mit der Hälfte des angegebenen Prozentsatzes übernommen.

* Höchstbetrag gilt insgesamt für Aufwendungen im Hinblick auf  Inlays, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Für die ersten drei Jahre gelten insgesamt 3.100 Euro als Höchstbetrag.

Absicherung im Ausland:

  • Versicherungsschutz: wie oben, europaweit unbegrenzt, weltweit für zwei Monate.
    Hinweis: Ein medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland ist nicht mitversichert.

Krankenversicherung Tarifbeschreibung Kompakt (PDF, ca. 144 KB)
 
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Optimal: Tarife B/2, ZEB, ZEBplus und ZB

Ambulante Absicherung:

  • Ambulante Heilbehandlung: 20 bis 70 Prozent, abhängig vom Beilhilfesatz
  • Vorsorgeuntersuchungen: 20 bis 70 Prozent, abhängig vom Beilhilfesatz, für Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangeren, Kindern, zur Früherkennung von Krebs, Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Diabetes
  • Heilpraktiker: 20 bis 70 Prozent, abhängig vom Beilhilfesatz (erstattungsfähig bis zu der Höhe, zu der sie ein Arzt nach den Grundsätzen der GOÄ berechnen kann)
  • Arzneimittel: 20 bis 70 Prozent, abhängig vom Beilhilfesatz
  • Hilfsmittel: Hilfsmittel: 20 bis 70 Prozent, abhängig vom Beihilfesatz
    Mitversichert sind die im Tarif im Abschnitt E genannten Hilfsmittel und sonstige nicht genannte Hilfsmittel bis zu einem Rechnungsbetrag von 105 Euro innerhalb eines Geschäftsjahres.
  • Brillen und Kontaktlinsen (mit Beihilfeanspruch auf Sehhilfen): 100 Prozent abzgl. der Beihilfe sowie zehn Euro bei Berechnung einer Brillenfassung
    Brillen und Kontaktlinsen (ohne Beihilfeanspruch auf Sehhilfen): 100 Prozent abzgl. der Beihilfe sowie 60 Euro bzw. 70 Euro bei Berechnung einer Brillenfassung
  • Heilmittel (physikalische Therapie): 20 bis 70 Prozent, abhängig vom Beilhilfesatz, ausgenommen sind Sauna und Dampfbäder
  • Schutzimpfungen: 20 bis 70 Prozent, inklusive Impfstoff, abhängig vom Beilhilfesatz bzw. 100 Prozent anlässlich privater Auslandsreisen
  • Ambulante Psychotherapie: 20 bis 70 Prozent, abhängig vom Beilhilfesatz, bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt 1.280 Euro innerhalb eines Geschäftsjahres. Für darüber hinausgehende Kosten werden die Leistungen aus der Hälfte der erstattungsfähigen Aufwendungen gewährt.

Stationäre Absicherung:

  • Stationäre Behandlung im Krankenhaus: 20 bis 70 Prozent, abhängig vom Beilhilfesatz, bei freier Krankenhauswahl und Privatbehandlung, Unterbringung im Zweibettzimmer
    Ebenfalls versichert sind die Kosten für gesondert berechnete Leistungen bei ambulanten Operationen im Krankenhaus.
  • Krankenhaustransport: 20 bis 70 Prozent, abhängig vom Beilhilfesatz, für medizinisch notwendigen Transport ins nächstgelegene Krankenhaus oder Verlegung von dort

Zahnärztliche Absicherung:

  • Zahnbehandlung: 20 bis 70 Prozent, abhängig vom Beilhilfesatz für Prophylaxe und Zahnfüllungen, Vorsorgeuntersuchungen, konservierende und chirurgische Zahnbehandlung, Behandlung der Mundschleimhaut und des Zahnfleisches
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, Implantat-getragener Zahnersatz, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen), Inlays und Kieferorthopädie: 20 bis 50 Prozent, abhängig vom Beilhilfesatz (ausgenommen: Aufwendungen für zahntechnische Leistungen, diese werden mit 68 bis 80 Prozent erstattet); bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt 7.700* Euro innerhalb von vier Geschäftsjahren. Erstattungfähige, darüber hinausgehende Aufwendungen werden mit der Hälfte des angegebenen Prozentsatzes übernommen.

* Höchstbetrag gilt insgesamt für Aufwendungen im Hinblick auf  Inlays, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Für die ersten drei Jahre gelten insgesamt 3.100 Euro als Höchstbetrag.

Absicherung im Ausland:

  • Versicherungsschutz: wie oben, europaweit unbegrenzt, weltweit für zwei Monate; Ein medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland ist mitversichert (es erfolgt keine Anrechnung auf den Selbstbehalt); plus Reisekrankenversicherung für unvorhergesehen eintretende ambulante und stationäre Heilbehandlung, für alle Reisen bis zu zwei Monaten: 100 Prozent abzgl. Leistungen der Beihilfe

Krankenversicherung Tarifbeschreibung Optimal (PDF, ca. 283 KB)
 
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Exklusiv: Tarife B/2, BS1, ZEB, ZEBplus und ZB

Ambulante Absicherung:

  • Ambulante Heilbehandlung: 20 bis 70 Prozent, abhängig vom Beilhilfesatz
  • Vorsorgeuntersuchungen: 20 bis 70 Prozent, abhängig vom Beilhilfesatz, für Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangeren, Kindern, zur Früherkennung von Krebs, Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Diabetes
  • Heilpraktiker: 20 bis 70 Prozent, abhängig vom Beilhilfesatz (erstattungsfähig bis zu der Höhe, zu der ein Arzt nach den Grundsätzen der GOÄ berechnen kann)
  • Arzneimittel: 20 bis 70 Prozent, abhängig vom Beilhilfesatz
  • Hilfsmittel: 20 bis 70 Prozent, abhängig vom Beihilfesatz
    Mitversichert sind die im Tarif im Abschnitt E genannten Hilfsmittel und sonstige nicht genannte Hilfsmittel bis zu einem Rechnungsbetrag von 105 Euro innerhalb eines Geschäftsjahres.
  • Brillen und Kontaktlinsen (mit Beihilfeanspruch auf Sehhilfen): 100 Prozent abzgl. der Beihilfe sowie zehn Euro bei Berechnung einer Brillenfassung
    Brillen und Kontaktlinsen (ohne Beihilfeanspruch auf Sehhilfen): 100 Prozent abzgl. der Beihilfe sowie 60 Euro bzw. 70 Euro bei Berechnung einer Brillenfassung
  • Heilmittel (physikalische Therapie): 20 bis 70 Prozent, abhängig vom Beilhilfesatz, ausgenommen sind Sauna und Dampfbäder
  • Schutzimpfungen: 20 bis 70 Prozent, inklusive Impfstoff, abhängig vom Beilhilfesatz bzw. 100 Prozent anlässlich privater Auslandsreisen
  • Ambulante Psychotherapie: 20 bis 70 Prozent, abhängig vom Beilhilfesatz, bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt 1.280 Euro innerhalb eines Geschäftsjahres. Für darüber hinausgehende Kosten werden die Leistungen aus der Hälfte der erstattungsfähigen Aufwendungen gewährt.

Stationäre Absicherung:

  • Stationäre Behandlung im Krankenhaus: 20 bis 70 Prozent, abhängig vom Beilhilfesatz, bei freier Krankenhauswahl und Privatbehandlung, Unterbringung im Zweibettzimmer
    Ebenfalls versichert sind die Kosten für gesondert berechnete Leistungen bei ambulanten Operationen im Krankenhaus.
  • Privatbehandlung im Einzelzimmer (Mehrkosten): 100 Prozent
  • Krankenhaustransport: 20 bis 70 Prozent, abhängig vom Beilhilfesatz, für medizinisch notwendigen Transport ins nächstgelegene Krankenhaus oder Verlegung von dort

Zahnärztliche Absicherung:

  • Zahnbehandlung: 20 bis 70 Prozent, abhängig vom Beilhilfesatz für Prophylaxe und Zahnfüllungen, Vorsorgeuntersuchungen, konservierende und chirurgische Zahnbehandlung, Behandlung der Mundschleimhaut und des Zahnfleisches
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, Implantat-getragener Zahnersatz, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen), Inlays und Kieferorthopädie: 20 bis 50 Prozent, abhängig vom Beilhilfesatz (ausgenommen: Aufwendungen für zahntechnische Leistungen, diese werden mit 68 bis 80 Prozent erstattet); bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt 7.700* Euro innerhalb von vier Geschäftsjahren. Erstattungsfähige, darüber hinausgehende Aufwendungen werden mit der Hälfte des angegebenen Prozentsatzes übernommen.

* Höchstbetrag gilt insgesamt für Aufwendungen im Hinblick auf  Inlays, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Für die ersten drei Jahre gelten insgesamt 3.100 Euro als Höchstbetrag.

Absicherung im Ausland:

  • Versicherungsschutz: wie oben, europaweit unbegrenzt, weltweit für zwei Monate; Ein medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland ist mitversichert (es erfolgt keine Anrechnung auf den Selbstbehalt); plus Reisekrankenversicherung für unvorhergesehen eintretende ambulante und stationäre Heilbehandlung, für alle Reisen bis zu zwei Monaten: 100 Prozent abzgl. Leistungen der Beihilfe
     

Krankenversicherung Tarifbeschreibung Exklusiv (PDF, ca. 327 KB)

 
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Allgemeine Hinweise

Erstattung nach Gebührenordnung

Arzt- und Zahnarztkosten sind nach den Grundsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen erstattungsfähig. Heilpraktikerkosten sowie Kosten für physikalische Therapie sind bis zu der Höhe erstattungsfähig, nach der sie ein Arzt nach den Grundsätzen der GOÄ berechnen kann.

Optimal und Exklusiv: Bei stationärer Heilbehandlung werden in medizinisch begründeten Fällen Honorarvereinbarungen für Operationsleistungen (einschließlich Anästhesie), die über den Höchstsätzen der GOÄ oder GOZ liegen, in angemessener Höhe als erstattungsfähig anerkannt.



Hierbei handelt es sich bei allen Tarifen um Tarifauszüge (Stand 06/2010). Die vollständigen Informationen entnehmen Sie bitte unseren konkreten Tarifbeschreibungen. Grundlage für den Versicherungsschutz sind unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB/KK (PDF, ca. 132 KB). 

 
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