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Ambulante Absicherung:
Stationäre Absicherung:
Zahnärztliche Absicherung:
* Höchstbetrag gilt insgesamt für Aufwendungen im Hinblick auf Inlays, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Für die ersten drei Jahre gelten insgesamt 3.100 Euro als Höchstbetrag. Absicherung im Ausland:
Krankenversicherung Tarifbeschreibung Kompakt (PDF, ca. 144 KB) |
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Ambulante Absicherung:
Stationäre Absicherung:
Zahnärztliche Absicherung:
* Höchstbetrag gilt insgesamt für Aufwendungen im Hinblick auf Inlays, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Für die ersten drei Jahre gelten insgesamt 3.100 Euro als Höchstbetrag. Absicherung im Ausland:
Krankenversicherung Tarifbeschreibung Optimal (PDF, ca. 283 KB) |
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Ambulante Absicherung:
Stationäre Absicherung:
Zahnärztliche Absicherung:
* Höchstbetrag gilt insgesamt für Aufwendungen im Hinblick auf Inlays, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Für die ersten drei Jahre gelten insgesamt 3.100 Euro als Höchstbetrag. Absicherung im Ausland:
Krankenversicherung Tarifbeschreibung Exklusiv (PDF, ca. 327 KB) |
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Erstattung nach Gebührenordnung Arzt- und Zahnarztkosten sind nach den Grundsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen erstattungsfähig. Heilpraktikerkosten sowie Kosten für physikalische Therapie sind bis zu der Höhe erstattungsfähig, nach der sie ein Arzt nach den Grundsätzen der GOÄ berechnen kann.Optimal und Exklusiv: Bei stationärer Heilbehandlung werden in medizinisch begründeten Fällen Honorarvereinbarungen für Operationsleistungen (einschließlich Anästhesie), die über den Höchstsätzen der GOÄ oder GOZ liegen, in angemessener Höhe als erstattungsfähig anerkannt.
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