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Detailinformationen
 
Haftpflicht / eVB
 
Teilkasko
 
Vollkasko
 
Begleitetes Fahren ab 17
 
Insassenunfall
 
Top-Schadenservice
 
Nach einem Unfall
 


Haftpflicht
Der Gesetzgeber schreibt für die Kfz-Haftpflichtversicherung folgende Mindestversicherungssummen vor:
  • Personenschäden: 7,5 Mio. Euro
  • Sachschäden: 1,12 Mio. Euro
  • Vermögensschäden: 50.000 Euro
Bei schweren Unfällen reicht dies aber oft nicht aus. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen Leistungen, die weit über die gesetzlich geforderten Mindestdeckungssummen hinausgehen:

  • Wir regulieren den Schaden Ihres Unfallgegners bis zu 100 Mio. Euro pauschal und mit max. 15 Mio. Euro pro geschädigter Person.
  • Die Super-Haftpflicht schließt einen Schutzbrief mit ein, der Ihnen im In- und Ausland zuverlässige Hilfe bei Panne, Unfall, Diebstahl und Totalschaden garantiert.


Informieren Sie sich zum eVB-Verfahren: Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) dient der Zulassungsbehörde als Nachweis Ihrer Haftpflichtversicherung. Sie erhalten die eVB in Form einer siebenstelligen Nummer und benötigen diese, um Ihr Kfz an- bzw. umzumelden.

Der Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung im Ausland ist die Grüne Karte.

 
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Teilkasko
Der Basisschutz für Ihr Fahrzeug

Ihr Fahrzeug ist - egal ob es steht oder fährt - vielfältigen Einflüssen ausgesetzt, die Sie teuer zu stehen kommen können. Unsere Teilkaskoversicherung deckt daraus resultierende Schäden.

Tarif Kompakt (Auszug Leistungen):
  • Elementarschäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Schneelawinen und Überschwemmung
  • Schäden aus Unfällen mit Haarwild
  • Glasbruch
  • Tierbisse ohne Folgeschäden
  • Schäden durch Kurzschlüsse in der Verkabelung mit Folgeschäden bis 1.500 Euro
  • Diebstahl
  • Brand und Explosion
  • Sechs Monate Neuwertentschädigung
  • Nachträglich eingebautes Sonderzubehör bis gesamt 2.500 Euro
Tarif Optimal (Auszug Leistungen):
  • Elementarschäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Schneelawinen, Überschwemmung, Erdabsenkung, Erdrutsch, Erdbeben und Vulkanausbruch
  • Schäden aus Unfällen mit Tieren jeder Art
  • Glasbruch
  • Tierbisse mit Folgeschäden bis 3.000 Euro
  • Kostenlose Marderschreckanlage bis 100 Euro nach Marderbiss-Schaden
  • Schäden durch Kurzschlüsse in der Verkabelung
  • Mobile Navigationsgeräte bei Einbruch in das versicherte Fahrzeug
  • Diebstahl
  • Brand und Explosion
  • 24 Monate Neuwertentschädigung
  • 12 Monate Kaufwertentschädigung für gebraucht erwordene Pkw
  • Nachträglich eingebautes Sonderzubehör bis gesamt 8.000 Euro

Sie wollen die beiden Tarife vergleichen? Dann laden Sie sich unsere Leistungsübersicht der Kfz-Tarife "Kompakt" und "Optimal" herunter (PDF, ca. 330 KB).

Zu den Schadenfreiheitsklassen Pkw

 
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Vollkasko
Der Rundumschutz für Ihr Fahrzeug

Unsere Vollkaskoversicherung enthält alle Leistungen der Teilkaskoversicherung. Darüber hinaus reguliert sie Schäden am Fahrzeug bei:

Tarif Kompakt (Auszug Leistungen):
  • Selbstverschuldeten Unfällen
  • Vandalismus (mut- oder böswillige Handlungen Dritter)
Tarif Optimal (Auszug Leistungen):
  • Selbstverschuldeten Unfällen
  • Vandalismus (mut- oder böswillige Handlungen Dritter)
  • Fährschiffbenutzung

Selbstbeteiligung
Die Teil- und Vollkaskoversicherung können Sie mit und ohne Selbstbeteiligung wählen. Wenn Sie sich für die Selbstbeteiligung entscheiden, beträgt diese in der Teilkaskoversicherung 150 oder 300 Euro und in der Vollkaskoversicherung zwischen 150 und 1.000 Euro je Schadenfall. Dabei gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist Ihr Versicherungsbeitrag.
 
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Begleitetes Fahren ab 17
Günstige Tarifbeiträge - auch wenn das Auto von einem Fahranfänger genutzt wird!
Jetzt können besonders Eltern sparen, deren Sprösslinge gerade ihren Führerschein gemacht haben. Die Versicherungskammer Bayern unterstützt den Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ mit einem attraktiven Tarifangebot! Für die jungen Fahranfänger gilt deshalb: In Begleitung Autofahren und trotzdem keinen Cent mehr Beitrag zahlen!

Erwerb der Fahrerlaubnis
Seit dem 1. September 2005 können Jugendliche schon im Alter von 16-einhalb Jahren ihre Fahrausbildung beginnen. Nach bestandener Prüfung, allerdings frühestens mit Vollendung des 17. Lebensjahrs, erhält der Bewerber eine Prüfbescheinigung. Sie erlaubt es ihm, bis zum 18. Lebensjahr in Begleitung ein Auto zu fahren. Ab dem 18. Lebensjahr wird dann die unbeschränkte Fahrerlaubnis erteilt und der EU-Kartenführerschein Klasse B ausgehändigt.

Ihr Beitrag in der Begleitphase
Sie haben Ihren Pkw mit dem Tarifmerkmal "Fahrerkreis über 23 Jahre" bei der Versicherungskammer Bayern versichert. Sie teilen uns mit, dass das Fahrzeug jetzt auch von einem 17-jährigen Fahranfänger in Begleitung genutzt wird. Dann behalten Sie Ihre bisherige Fahrerkreisregelung trotzdem bei bzw. können bei einem Neuvertrag Ihr Fahrzeug mit diesem Tarifmerkmal versichern.

Rabatt ab dem 18. Lebensjahr
Sobald der Fahranfänger seine unbeschränkte Fahrerlaubnis erhalten hat, stellen wir den Fahrerkreis auf unter 23 Jahre um. Für 18- bis 19-jährige Nutzer ist ein Sondernachlass möglich. Voraussetzung dafür ist, dass der Fahranfänger das Fahrtenbuch der Versicherungskammer Bayern (PDF, ca. 69 KB) geführt hat. Er kann so nachweisen, dass er mindestens 1.000 Kilometer in Begleitung in einem bei der Versicherungskammer Bayern versicherten Fahrzeug gefahren ist.
 
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Insassenunfall
Sichern Sie sich und Ihre Beifahrer umfassend ab

Die Insassenunfallversicherung ist ein wertvoller Versicherungszusatz für Sie und Ihre Mitfahrer. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für die Kosten der Gegenseite auf, wenn Sie einen Unfall verursacht haben. Aber wer bezahlt die Schäden, wenn Ihre Beifahrer (oder natürlich auch Sie selbst) bei einer solchen Kollision ernsthaft verletzt oder im schlimmsten Fall getötet werden? Die Insassenunfallversicherung bietet hier eine umfassende Absicherung vor den wirtschaftlichen Folgen eines solchen Unfalls.

Versicherte Leistungen:
  • Bei Invalidität oder Tod eines Insassen werden umfassende Geldbeträge zur Verfügung gestellt. Einzige Bedingung: es muss ein Unfall vorliegen.
  • Die Schuldfrage der Unfallbeteiligten ist dabei unerheblich. Sie haben völlig unabhängig von anderen Forderungen Anspruch auf die Leistung. Zudem werden die Leistungen sofort nach dem Unfall zur Verfügung gestellt, ohne erst die Prüfung der Schuldfrage durch die Haftpflichtversicherung abwarten zu müssen.
  • Die Berechnung der Leistungen erfolgt dabei nach dem Pauschalsystem. Alle Ihre Mitfahrer sind mit der gleichen Summe versichert. Bei zwei oder mehr Personen wird die Versicherungssumme um 50 Prozent erhöht.
  • Auch im Ausland sind Sie mit der Insassenunfallversicherung wirkungsvoll abgesichert. Sie gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten der EU-Mitgliedsstaaten.
 
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Top-Schadenservice
Wir sind für Sie da, wenn es darauf ankommt!

Ist das eigene Auto beschädigt, möchte man vor allem schnelle Hilfe und eine bequeme, zuverlässige Abwicklung, um schnell wieder mobil zu sein. Darauf können Sie sich mit unserem Schadenservice verlassen. Egal, ob Ihnen Wild ins Auto gelaufen ist, die letzten Wetterkapriolen das Auto sprichwörtlich verhagelt haben, Ihnen jemand unachtsam das Auto eingedellt oder Sie selbst einen Unfall verursacht haben. Wir kümmern uns darum - in jedem Fall.


Exklusiver Werkstattservice bei Kaskoschäden

Sie hatten mit Ihrem Pkw einen Unfall und haben dabei auch ein anderes Fahrzeug beschädigt? Wir kümmern uns um die Reparatur, sorgen für einen Ersatzwagen und ersparen Ihnen den nervenaufreibenden Papierkram. Ein Anruf genügt, alles Weitere übernehmen wir für Sie.

Erkenntnisse aus unserer Kundenbefragung

Weit über 90 Prozent unserer Kunden waren mit der Schadenabwicklung und der Arbeit unserer Partnerwerkstätten sehr zufrieden. Besonders hervorgehoben wurden:

  • Schneller, unkomplizierter Service
  • Kompetente Beratung
  • Schnelle, saubere und fachgerechte Reparaturen
Vorteile:
Für Sie als Kunde nach einem Kaskoschaden:
  • Ihr Auto wird für die Reparatur in einer unserer Partnerwerkstätten abgeholt. Diese ausgewählten Betriebe zeichnen sich durch hohe Qualität, Leistung und Service aus.
  • Die Werkstatt repariert Ihr Auto mit Originalteilen nach den Richtlinien des Herstellers.
  • Mit einem kostenlosen Ersatzfahrzeug sind Sie auch während dieser Zeit mobil.
  • Ihr Auto wird nach der Reparatur gereinigt und wieder zu Ihnen nach Hause gebracht.
Aber wir kümmern uns auch um Ihren Unfallgegner, wenn Sie als unser Kunde den Unfall
verursacht haben. Informieren Sie Ihren Unfallgegner, dass er sich bei uns unter (08 00) 62 36 62 36* im Schadenzentrum melden kann.
Und was tun bei einem reinen Glasschaden?
Auch ein einfacher Sprung in der Windschutzscheibe sollte möglichst schnell repariert werden, damit die Scheibe nicht reißt. Einer unserer Glasservice-Partner baut eine Original-Ersatzscheibe ein, in vielen Fällen bringt er den Wagen frisch gewaschen wieder zurück.

Mit MeinCopilot sicher unterwegs

MeinCopilot ist ein unsichtbarer Begleiter in Form eines Crash-Sensors, der Leben retten kann. Für nur 9,90 Euro im Monat. Im Fall der Fälle informiert er die Notrufzentrale und sorgt mittels Satellitenortung innerhalb kürzester Zeit für Hilfe am Unfallort. Nähere Informationen erhalten Sie hier

Unser Hagelmobil

Es häufen sich leider Unwetter mit heftigem Hagelschlag, bei denen viele Autos beschädigt werden. Auch bei solchen Großereignissen können Sie sich auf uns verlassen. Mit unserem mobilen Sachverständigenbüro und einem „Dellenkino“ sind wir vor Ort für Sie da.

  • Wir inspizieren Ihr Fahrzeug zeitnah während Sammelterminen in der betroffenen Region.
  • Unsere kompetenten Sachverständigen dokumentieren die Schäden und Sie können das Ergebnis meist gleich Schwarz auf Weiß mitnehmen.
  • Zudem vermitteln wir Ihnen einen Service-Partner in der Region, der das Fahrzeug unter Einsatz modernster Reparaturmethoden fachgerecht instand setzt.
Wussten Sie?

Und wenn doch ein Hagelschauer das Fahrzeug innerhalb von Sekunden mit Dellen überzogen hat: Hagelschäden, aber auch Parkdellen und Vandalismusschäden können oft durch "Ausdellen ohne Lackieren" behoben werden. Der Originallack bleibt erhalten. Es sind keine aufwändigen Spachtel- und Lackierarbeiten erforderlich, eine Wertminderung entfällt.

 
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Nach einem Unfall
Vorgehensweise: Das Wichtigste - bewahren Sie Ruhe ...

  • Sie melden Ihren Unfallschaden umgehend an die zentrale Schaden-Hotline. Unsere Mitarbeiter sind rund um die Uhr unter (08 00) 62 36 62 36* für Sie da!
  • Wir nehmen den Schaden auf, beraten Sie zu unserem Schadenservice und schlagen Ihnen einen unserer Service-Partner in Ihrer Nähe vor.
  • Wenn Sie einverstanden sind, bestätigen wir dem Service-Partner die Kostenübernahme für die Reparatur.
  • Der Service-Partner nimmt umgehend mit Ihnen Kontakt auf, stimmt mit Ihnen den benötigten Umfang des Schadenservice ab, stellt einen Werkstattauftrag aus und vereinbart mit Ihnen den Fertigstellungstermin.
  • Er rechnet nach der Reparatur direkt mit uns - der Versicherungskammer Bayern - ab.
  • Sie bezahlen den in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalt im Kaskofall direkt beim Service-Partner und begleichen die angefallene Umsatzsteuer aus dem Rechnungsbetrag, falls Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind.
  • Bei Fragen können Sie uns jederzeit anrufen oder Sie nehmen zu Ihrem Betreuer oder online Kontakt mit uns auf.
  • Wenn Sie bereits Kunde unseres exklusiven Premiumservice sind, können Sie Ihre Vertragsdaten ganz bequem online einsehen und den Schadenverlauf verfolgen. Im Falle eines Unfalls schicken Sie Ihre Vertragsdaten in einer SMS direkt dem Unfallgegner. Nutzen Sie ein Smartphone und unseren mobilen Premiumservice, haben Sie die Vertragsdaten auch gleich an der Unfallstelle zur Hand. 

* Telefon national-kostenfrei

In unserem Ratgeber haben wir Ihnen dazu weitere Informationen zusammengestellt.

 
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