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Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung schreibt der Gesetzgeber für jedes Kraftfahrzeug vor. Sie schützt Sie und alle berechtigten Fahrer vor finanziellen Ansprüchen Dritter nach einem Unfall. Das können Sach-, Personen- oder Vermögensschäden sein:
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Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden durch:
Die Teilkaskoversicherung können Sie mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen. Die Höhe der jeweiligen Selbstbeteiligung können Sie nach Ihren persönlichen Bedürfnissen bestimmen. |
© Versicherungskammer Bayern - Mofa Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung Teilkasko
