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Der Gesetzgeber hat Inhabern von Heizöltanks eine strenge Haftung und Schadenersatzpflicht auferlegt: Unbegrenzt haftet jeder, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, sobald ein Gewässerschaden oder eine Verunreinigung des Grundwassers vorliegt. Wenn Öl austritt, sind Sie verpflichtet, den Schaden zu beseitigen. Das bedeutet: Sie tragen die Kosten für das Ausbaggern, Abfahren und Verbrennen des ölverschmutzten Erdreichs sowie für die Reinigung von verschmutzten Gewässern. Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung übernimmt für Sie diese Kosten. Unwetterwarnservice "Wind & Wetter" Der elektronische Unwetterwarnservice „Wind & Wetter“ warnt Sie frühzeitig und präzise vor Wettergefahren wie Sturm, Starkregen, Schnee, Hagel oder Glatteis. Dieser Service ist in der Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung kostenlos enthalten. Hier finden Sie nähere Informationen zu unserem Unwetterwarnservice . |
