Versichern Sie Ihre berufliche Tätigkeit
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Dieses Angebot ist zugeschnitten auf
Die Amts-Haftpflichtversicherung prüft und reguliert Schadenersatzansprüche von Dritten, die durch die berufliche Tätigkeit des Bediensteten verursacht wurden. Die Dienst-Haftpflichtversicherung umfasst Ersatzansprüche des Dienstherrn/Arbeitgebers wegen ihm unmittelbar zugefügter Vermögensschäden. Voraussetzung für beide Versicherungen ist die Haftung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder wenn der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gilt. |
© Versicherungskammer Bayern - Haftpflichtversicherung für Angehörige des öffentlichen Dienstes
