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Versichern Sie Ihre berufliche Tätigkeit

Dieses Angebot ist zugeschnitten auf

  • Richter, Beamte, Angestellte oder Arbeiter im öffentlichen Dienst,
  • Zeit- und Berufssoldaten.

Die Amts-Haftpflichtversicherung prüft und reguliert Schadenersatzansprüche von Dritten, die durch die berufliche Tätigkeit des Bediensteten verursacht wurden.

Die Dienst-Haftpflichtversicherung umfasst Ersatzansprüche des Dienstherrn/Arbeitgebers wegen ihm unmittelbar zugefügter Vermögensschäden.

Voraussetzung für beide Versicherungen ist die Haftung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder wenn der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gilt.

 
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© Versicherungskammer Bayern - Haftpflichtversicherung für Angehörige des öffentlichen Dienstes
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