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VERSICHERUNGEN > Altersvorsorge > FamilienRente > Detailinformationen
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FamilienRente
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Detailinformationen
 
Leistungsumfang
 
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Zusatzversicherungen
 


Leistungsumfang FamilienRente
Leistungen

Die „Rund-um-Familienvorsorge“ - Hinterbliebenenschutz mit dem Aufbau der eigenen Altersversorgung kombinieren.

Garantieleistungen
  • Lebenslange Rentenzahlung plus Überschüsse - garantierte Rentensteigerung von ein Prozent im Rentenbezug kann als Inflationsausgleich vereinbart werden
  • Rente oder Kapital - erst in den letzten Versicherungsjahren entscheiden Sie, wie und wann Sie Ihr Geld haben möchten (Abrufphase): vor Rentenbeginn können Sie statt laufender, lebenslanger Rente eine einmalige oder anteilige Kapitalleistung wählen
  • Abruf- und Verlängerungsphase: bis zu zehn Jahre, max. bis zum 85. Lebensjahr; Sie können ihren voraussichtlichen Rentenbeginn flexibel nach vorne oder hinten verlegen
  • Persönliches Anpassungsrecht sichert Flexibilität, wenn sich die Lebenssituation ändert
Todesfall-Leistung
Finanzielle Sicherheit für Hinterbliebene vor und nach Rentenbeginn.
  • In der Ansparphase: Zahlung der Todesfall-Leistung (in Höhe der Kapitalabfindung) plus Überschüsse
  • Im Rentenbezug: wahlweise Rentengarantiezeit oder Rückgewähr der Kapitalabfindung abzgl. bereits gezahlter, garantierter Renten oder keine Todesfall-Leistung; Das Wahlrecht besteht bis zwei Monate vor Rentenbeginn.

Stand der Steuergesetze: 1/2012

 
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Ihre Vorteile
Flexible Absicherung - viele Vorteile

Eine Rentenversicherung der Versicherungskammer Bayern ist lukrativer als der Sparstrumpf. Und deutlich sicherer als das Handeln an der Börse. Überzeugen Sie sich selbst.

  • Sie schließen Ihre Versorgungslücke im Alter mit einer lebenslangen, garantierten Rente mit Überschüssen oder wählen Sie vor Rentenbeginn alternativ eine Kapitalzahlung.
  • Sie können Ihr Einkommen für den Fall der Berufsunfähigkeit absichern.
  • Bei Unfalltod während der Ansparphase Absicherung auf Wunsch mit noch höheren Leistungen durch die Unfallzusatzversicherung.
  • Ihre Angehörigen sind im Falle Ihres Todes finanziell abgesichert.
  • Die Hinterbliebenenleistung (Kapital) wird nicht auf die gesetzliche Witwen-/Witwerrente angerechnet.
  • Die maximal zehnjährige Abruf- und Verlängerungsphase ermöglicht Ihnen steueroptimierte Kapitalentnahmen und einen flexiblen Rentenzahlungsbeginn.
  • Volle Vererbbarkeit
Steuer

Steuervorteile durch niedrige Ertragsanteilsbesteuerung - die gesetzliche Rente wird mit 66 Prozent (in 2013) in der Einkommensteuer erfasst. Laufende Rentenleistungen aus der FamilienRente werden nur mit dem relativ geringen Ertragsanteil besteuert. Bei Rentenbeginn mit z.B. 65 Jahren liegt der Ertragsanteil bei nur 18 Prozent. Die Todesfall-Leistung wird grundsätzlich einkommenssteuerfrei ausgezahlt.

Weiterer Vorteil: keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die FamilienRente (Ausnahme: freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung).

Stand der Steuergesetze: 1/2012

 
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Zusatzversicherungen
Absicherung Ihres Einkommens

Die FamilienRente bietet zwei gute Möglichkeiten Ihr Einkommen und damit Ihre Familie zusätzlich finanziell abzusichern.

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren wurde, hat keinen Berufsunfähigkeitsschutz durch die gesetzliche Rentenversicherung mehr. Aber selbst wenn Sie vor diesem Stichtag geboren wurden, ist der gesetzliche Schutz nicht mehr als eine Grundabsicherung auf niedrigstem Niveau. In Ihre FamilienRente können Sie Leistungen für den Fall der Berufsunfähigkeit Altersrente einschließen.

Unfall-Zusatzversicherung

Die Unfall-Zusatzversicherung bietet zusätzliche Leistungen, wenn die versicherte Person durch einen Unfall stirbt.

 
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