Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist für Sie als Arbeitnehmer, aber auch für Ihren Arbeitgeber gleichermaßen interessant:
- Für Sie als Arbeitnehmer stellt die Altersvorsorge über den Betrieb einen immer wichtigeren Baustein Ihrer Gesamtversorgung dar. Sie profitieren dabei von der steuerlichen Förderung und der Sozialversicherungsersparnis.
- Für Ihren Arbeitgeber ist sie ein wirksames Mittel, dem Unternehmen im Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt die erforderliche Arbeitskraft zu sichern. Die bAV wirkt der Fluktuation entgegen, fördert ein gutes Betriebsklima und beeinflusst dadurch positiv die Produktivität.
Ihr gutes Recht
Seit dem 1. Januar 2002 haben Sie als Arbeitnehmer nach §1a BetrAVG das Recht auf betriebliche Altersversorgung (bAV) durch Entgeltumwandlung. Sie können von Ihrem Arbeitgeber einfordern, dass jährlich bis zu vier Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung aus künftigen, noch nicht fällig gewordenen Bestandteilen Ihres Arbeitsentgelts umgewandelt werden. Sie erhalten dafür von Ihrem Arbeitgeber eine sofort unverfallbare Anwartschaft auf Versorgungsleistungen der bAV.

* Der Pensionsfonds wird nur im Rahmen der Übertragung von Versorgungszusagen (§3.66 EStG) angeboten.
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Die Versicherungskammer Bayern, der größte öffentlich-rechtliche Versicherer Deutschlands und bundesweit einer der größten Erstversicherer, ruht auf einer stabilen Basis.
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Außerdem: Betriebliche Wertguthaben
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