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VERSICHERUNGEN > Altersvorsorge > Betriebliche Altersversorgung > Detailinformationen
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Detailinformationen
 
Direktversicherung
 
Pensionskasse
 
Unterstützungskasse
 
Pensionszusage
 
Betriebliche Wertguthaben
 

 

Direktversicherung
Wie funktioniert die Direktversicherung?

Ihr Arbeitgeber schließt die Direktversicherung ab. Versicherte Person und bezugsberechtigt sind Sie als Arbeitnehmer bzw. im Todesfall Ihre Hinterbliebenen.

Die Direktversicherung kann finanziert werden:
  • Von Ihrem Arbeitgeber
  • Über Entgeltumwandlung durch Sie als Arbeitnehmer
  • Als Kombination aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen
     

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Ihre Vorteile:
  • Wirkungsvolle Ergänzung Ihrer Alters- und Hinterbliebenenversorgung
  • Steuerfreie Beitragszahlung bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung zzgl. 1.800 Euro Festbetrag möglich
  • Von der Sozialversicherung befreite Beiträge bis vier Prozent der BBG möglich
  • Auszahlung als lebenslange Rente (alternativ: Kapitalabfindung oder Teilkapitalauszahlung)
  • Nachgelagerte Besteuerung der Rente mit dem meist niedrigeren Steuersatz
 
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Pensionskasse
Wie funktioniert die Pensionskasse?

Ihr Arbeitgeber oder Sie als Arbeitnehmer zahlt die Beiträge an die Pensionskasse. Aus diesem Kapitalstock finanziert die Pensionskasse Ihre Altersversorgung und die Ihrer beteiligten Kollegen.

Die Pensionskasse kann finanziert werden:
  • Von Ihrem Arbeitgeber
  • Über Entgeltumwandlung durch Sie als Arbeitnehmer
  • Als Kombination aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen
     

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Ihre Vorteile:
  • Wirkungsvolle Ergänzung der Alters- und Hinterbliebenenversorgung
  • Steuerfreie Beitragszahlung bis vier Prozent der BBG zzgl. 1.800 Euro Festbetrag möglich
  • Von der Sozialversicherung befreite Beiträge bis vier Prozent der BBG möglich
  • Auszahlung als lebenslange Rente (alternativ: Kapitalabfindung)
  • Nachgelagerte Besteuerung der Rente mit dem meist niedrigeren Steuersatz
 
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Unterstützungskasse
Wie funktioniert die Unterstützungskasse?

Die rückgedeckte Unterstützungskasse bietet Ihnen die Chance, deutlich höhere Beiträge aufzuwenden, als es bei der Direktversicherung oder Pensionskasse möglich ist. Mit Ihren Beiträgen finanzieren Sie Rückdeckungsversicherungen, die Ihre Versorgung sicherstellen.

Die Unterstützungskasse kann finanziert werden:
  • Von Ihrem Arbeitgeber
  • Über Entgeltumwandlung durch Sie als Arbeitnehmer
  • Als Kombination aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen
     

cb_altersvorsorge_durchfuehrungswege_unterstuetzungskasse_klein.jpg

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Ihre Vorteile:
  • Wirkungsvolle Ergänzung der Alters- und Hinterbliebenenversorgung
  • Gute Rendite
  • Steuerfreie Beitragszahlung
  • Von der Sozialversicherung befreite Beiträge bis vier Prozent der BBG möglich (bei Arbeitgeberfinanzierung gibt es keine Beschränkung)
  • Auszahlung als lebenslange Rente oder Kapital
  • Nachgelagerte Besteuerung der Rente mit dem meist niedrigeren Steuersatz (bei Kapitalauszahlung Fünftel-Regelung möglich)
 
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Pensionszusage
Wie funktioniert die Pensionszusage?

Bei der Pensionszusage erteilt Ihr Arbeitgeber Ihnen als einem seiner Mitarbeiter eine unmittelbare Zusage auf Versorgungsleistungen, für deren Erfüllung es selbst einsteht. Als Versorgungsleistungen kommen laufende Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenrenten bzw. einmalige Kapitalzahlungen in Betracht.

Eine zusätzliche Option: Pensionszusage durch Entgeltumwandlung
Bei der Pensionszusage durch Entgeltumwandlung (Deferred Compensation) werden Ihre künftigen Entgeltansprüche in Versorgungsleistungen umgewandelt. Die umgewandelten Entgeltbestandteile sind steuerfrei und bis vier Prozent der BBG sozialversicherungsfrei.
 

cb_altersvorsorge_durchfuehrungswege_pensionszusage_klein.jpg

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Betriebliche Wertguthaben
Was sind betriebliche Wertguthaben?

Um den veränderten sozialen Rahmenbedingungen gerecht zu werden, ermöglicht der Gesetzgeber den Aufbau betrieblicher Wertguthaben. Diese erlauben Ihnen ein steuer- und sozialversicherungsfreies Ansparen zur Finanzierung von individuellen Freistellungsphasen, z.B. für Ihren vorgezogenen Ruhestand oder eine Weiterbildung.
 


Für wen sind betriebliche Wertguthaben interessant?

Grundsätzlich kann jeder, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach §19 EStG bezieht, an einem betrieblichen Wertguthaben-Modell teilnehmen:

  • Arbeiter
  • Gewerbliche Arbeitnehmer
  • Angestellte und leitende Angestellte
Ihre Vorteile:
  • Steuer- und sozialversicherungsfreies Sparen ohne Obergrenzen
  • Mittel zur Gestaltung und Verkürzung der Lebensarbeitszeit
  • Möglichkeit des vorzeitigen Ruhestands ohne Abschläge in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Auszahlung im Todesfall an beliebige Begünstigte
  • Attraktive Verzinsung
 
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