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Leistungszusage
Der Arbeitnehmer hat bei einer Leistungszusage Anspruch auf eine der Höhe nach definierte Leistung. Der Arbeitgeber trägt dabei das Versorgungsrisiko, denn er muss für die Erfüllung der Leistung einstehen. Dies gilt auch bei der Finanzierung über einen externen Versorgungsträger.

 
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