Leistungszusage Der Arbeitnehmer hat bei einer Leistungszusage Anspruch auf eine der Höhe nach definierte
Leistung. Der Arbeitgeber trägt dabei das Versorgungsrisiko, denn er muss für die Erfüllung der
Leistung einstehen. Dies gilt auch bei der Finanzierung über einen externen Versorgungsträger.