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VERSICHERUNGEN > Altersvorsorge > Betriebliche Altersversorgung > bAV von A - Z > G
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Gesellschafterbeschluss
 
Gleichbehandlung
 

 

Gesellschafterbeschluss (GmbH)
Bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH muss ein Gesellschafterbeschluss herbeigeführt werden, um den Abschlüssen von Direktversicherungen, Rückdeckungsversicherungen sowie Pensionszusagen Gültigkeit zu verschaffen.

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Gleichbehandlung
Nach diesem Grundsatz ist es unzulässig, bestimmte Arbeitnehmer ohne hinreichenden sachlichen Grund von einem bestehenden Versorgungswerk auszuschließen. Es dürfen auch keine Unterschiede hinsichtlich Leistungsvoraussetzungen oder Leistungshöhe gemacht werden, sofern diese nicht sachlich gerechtfertigt sind.

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© Versicherungskammer Bayern - BAV: Gesellschafterabschluss (GmbH) | Gleichbehandlung
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