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Schadenverhütung
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Feuer
 
Brandstiftung
 
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Offenes Feuer
 
Rauchmelder
 


Brandstiftung
Brandstiftung in Wohngebäuden

Fast 20 Prozent aller Brandschäden entstehen durch das Feuer legen und Zündeln. In Bayern und der Pfalz waren dies letztes Jahr 548 Fälle mit einem Gebäudeschaden von fast zwölf Millionen Euro. Schäden am Hausrat und der ideelle Schaden an individuellen Erinnerungsstücken sind hierbei nicht eingerechnet, auch nicht das Leid der Betroffenen.

Vorsätzliche Brandstiftung 

Gegen vorsätzliche Brandstiftung ist man nicht machtlos. Den besten Schutz bringen Aufräumen und Absperren. Informieren Sie sich mit folgender Information über die Möglichkeiten zur Verhinderung dieser Straftat. 

Brandstiftung und Zündeln PDF (ca. 760 KB)   

Zündeln

Feuer ist für Kinder faszinierend. Verbote („Messer, Gabel, Schere, Licht sind für kleine Kinder nicht.“) dagegen helfen wenig sondern erhöhen den Reiz und damit auch die Gefahr, heimlich mit dem Feuer zu spielen/zu zündeln. Besser ist, Kinder mit Feuer vertraut zu machen und ihnen den richtigen Umgang entsprechend ihres Alters zu zeigen. Sicher ist, Zündmittel vor Kindern wegzusperren. Kinder sollen angemessenen Respekt vor, als auch genügend Sicherheit im Umgang mit Feuer erlangen.

Gesetzliche Fundstellen:

Trotz einer möglichen Vertrautheit mit dem Feuer, dürfen bestimmte Kinder nicht an Feuerzeuge und Zündhölzer herankommen. Die VVB § 5 (Verordnung über die Verhütung von Bränden in Bayern) sagt,„dass Kindern unter 12 Jahren Feuerzeuge und Zündhölzer nicht ausgehändigt werden dürfen. Auch sind Zündhölzer und Feuerzeuge so zu verwahren, dass sie solchen Kindern nicht leicht zugänglich sind.“

Missachten die Eltern die Aufsichtspflicht, können Sie nach § 832 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) für die von Kindern angerichteten Schäden haftbar gemacht werden.
Kinder können schon ab sieben Jahren zur Verantwortung gezogen werden. Steht fest, dass sie „bei Begehen der schädlichen Handlung die zur Erkenntnis erforderliche Einsicht haben“, droht ihnen nach § 828 BGB die volle Ersatzzahlung. Sie wird lediglich so lange gestundet, bis sie zahlungsfähig geworden sind.

 
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Elektrizität

Elektrizität ist eine der häufigsten Schadenursachen für Brände in Wohngebäuden. Unsere Information „Elektrische Geräte“ führt die wichtigsten Sicherheitsvorkehrungen im Umgang mit Elektrizität auf:

Elektrogeräte PDF (ca. 100 KB)

Interessant sind auch die Schadenbilder „Monitor vernichtet Fertighaus“ und „Fernsehgerät“.

E-Check

Eine weitere Möglichkeit zur Wahrung eines gewissen Sicherheitsstandards ist ein „E-Check“ (eine regelmäßige Überprüfung durch eine Elektrofachkraft).

Gewerbegebäude
Für gewerblich genutzte Gebäude ist die Prüfpflicht für die elektrischen Anlagen in den Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV A3) abschließend geregelt. In einigen Fällen werden vom Versicherungsunternehmen noch zusätzliche Prüfungen vorgeschrieben. Der Versicherungsvertrag enthält in diesen Fällen eine Zusatzklausel.

Wohngebäude und -anlagen
Bei Wohnanlagen ist es dagegen nach derzeitiger Rechtslage nicht zwingend erforderlich, regelmäßig eine Prüfung der Elektroinstallation durchzuführen. Das befreit den Eigentümer jedoch nicht davon, im üblichen Rahmen (z.B. durch den Hausmeister) oder bei Hinweisen seitens der Mieter Prüfungen und gegebenenfalls Instandhaltungsarbeiten durchführen zu lassen.

Davon unberührt bleibt aber die Pflicht des Eigentümers aus Haftungsgründen (ähnlich wie bei der Verkehrsicherungspflicht) für die Funktionsfähigkeit der elektrischen Anlage zu sorgen. Dieses Problem lässt sich am Beispiel von Fehlerstromschutzschaltern (RCD) näher erläutern: Fehlerstromschutzschalter werden eingesetzt, um die elektrischen Anlagen in Nassräumen abzusichern. Diese Sicherheitseinrichtungen sind Teil der Haus-Elektroinstallation und damit obliegt die Wartung der Schutzschalter dem Eigentümer. Falls bei einem Stromunfall ein Mieter verletzt oder sogar getötet wird, weil der Fehlerstromschutzschalter nicht funktioniert hat, wird unweigerlich die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortung (Haftung) des Vermieters folgen.

Es geht hier also nicht um den Sach-Versicherungsschutz allein. Die Problematik ergibt sich auch aus der Haftpflicht. Eine mögliche Strafverfolgung lässt sich nicht über Versicherungen abdecken. Für den Vermieter bleibt also ein gewisses Restrisiko.

Ein regelmäßiger Wartungsnachweis (zum Beispiel E-Check ) der Elektroanlage ist daher im Schadenfall äußerst hilfreich um das Verantwortungsbewusstsein belegen zu können. Die Entscheidung bleibt jedoch dem Eigentümer allein überlassen, ob er lieber auf Nummer Sicher gehen will und den E-Check durchführen lässt oder das Risiko selbst tragen will.

 
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Lagerung

Brennbare Materialien und Gegenstände dürfen nach der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) und der Feuerungsverordnung (FeuV) nicht überall und in jeglicher Menge gelagert werden.

Die vollständigen Gesetzestexte finden Sie unter Gesetze .

Für die Sicherheit der Bewohner sind die Freihaltung der Rettungswege und der Schutz vor Brandstiftung entscheidend.

Was, wo und wie viel gelagert werden darf, können Sie in unserer Information zur Lagerung nachlesen:

Lagerung PDF (ca. 230 KB)

Interessant ist unter diesem Aspekt auch das Schadenbild „Messie“

 
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Offenes Feuer
Kerzen als Brandursache

Die häufigsten Brandauslöser in Wohnungen sind „vergessene“ Kerzen. Nicht nur im Winter - zu jeder Jahreszeiten sind Kerzen und offenes Feuer Auslöser von Bränden. Vorletztes Jahr waren das 3.468 Brände mit einem Gebäudeschaden von fast 14 Millionen Euro bei unseren Kunden.

Zu Ihrer Sicherheit:

Bei Festen und Feiern werden Kerzen - meist zu später Stunde, wenn Alkohol und Müdigkeit die Aufmerksamkeit beeinträchtigen - vergessen:

Sorgen Sie vor und stellen Sie Kerzen

  • grundsätzlich in stabile, standsichere, nicht brennbare Kerzenhalter, in denen sie eventuell auch unbesorgt ausbrennen können
  • in ausreichendem Abstand zu brennbaren Gegenständen (Vorhängen, brennbaren Dekorationen, Lampions usw.)

Kerzen müssen im Auge behalten werden:

  • Lassen Sie brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt und Kinder mit brennenden Kerzen nie allein
  • Löschen Sie zu fortgeschrittener Stunde vorsorglich die Kerzen rechtzeitig 
     

Informieren Sie sich bitte mit nachfolgendem PDF über die Vorsorgemöglichkeiten:

Offenes Feuer - brennende Kerzen PDF (ca. 190 KB)

Tipp: Verwenden Sie auch keine Kerzen im Keller oder auf dem Dachboden, z.B. zum Suchen von gelagerten Gegenständen. Schnell ist eine Kerze vergessen oder fällt um. Besser ist hier eine Taschenlampe oder die Installation einer festen Leuchte.

 
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Rauchmelder
Rauchmelder können Leben retten

Die meisten Brände, bei denen Menschen verletzt werden oder sogar sterben, brechen nachts zwischen 22 Uhr und sechs Uhr aus. Brandopfer kommen nicht durch die Flammen, sondern durch giftigen Brandrauch ums Leben. Tödliche Gefahr geht vom Kohlenmonoxid aus. Dieses geruchlose Gas entsteht bei fast jedem Wohnungsbrand und führt zu verminderter Sauerstoffaufnahme, Bewusstlosigkeit und innerhalb von ein paar Minuten zum Tod. Gerade während des Schlafs hat man kaum eine Chance, auf den Brand aufmerksam zu werden.

Ein Rauchmelder gibt frühzeitig Alarm! Mit einem lauten Heulton von über 80 Dezibel schenkt er Ihnen wertvolle Sekunden, in denen Sie sich und Ihre Familie retten können.

Installation

Batteriebetriebene Rauchmelder werden an zentralen Stellen in der Wohnung an der Decke befestigt: im Flur, im Kinderzimmer und im Schlafzimmer. In mehrgeschossigen Häusern sollte in jeder Etage zumindest ein Rauchmelder angebracht werden. Vergessen Sie nicht das ausgebaute Dachgeschoss - oft der Schlafbereich von Kindern oder alten Menschen: Gerade hier wird ein Rauchmelder zum Lebensretter.

Weitere Informationen zur Installation von Rauchmeldern entnehmen Sie bitte dem PDF-Download:

Rauchmelder PDF (ca. 310 KB)

Kauf

Rauchmelder (bitte nur mit VdS-Zertifizierung) erhalten Sie im Fachhandel und in allen Baumärkten. Der Landesfeuerwehrverband Bayern und die Versicherungskammer Bayern empfehlen die Anbringung von Rauchmeldern.

 
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