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Für ein schönes Lächeln sollte man bereits im Kindesalter vorsorgen. Denn ebenmäßige Zähne sind nicht nur attraktiv, sondern auch gesund. Sie senken das Risiko für Karies und andere Zahnkrankheiten.
Ungefähr die Hälfte aller Kinder in Deutschland benötigt eine Zahnspange um Fehlstellungen, wie z.B. einen Überbiss, zu korrigieren. Diese kieferorthopädischen Behandlungen können mehrere tausend Euro kosten.
Insbesondere da die Gesetzliche Krankenversicherung die Maßnahmen nur bei erheblichen Fehlstellungen (KIG 3 bis 5) bezahlt. Für KIG 1 und 2, also bei leichten Unregelmäßigkeiten, müssen Sie die Kosten privat tragen!
KIG bezeichnet die fünf kieferorthopädischen Indikationsgruppen, in die das Behandlungsbedarf anhand des Befundes eingestuft ist. Die Einstufung entscheidet darüber, ob die Gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten übernimmt, denn eine Kostenerstattung erfolgt nur bei den KIG 3 bis 5!
Definition KIG:
KIG 1: leichte Fehlstellungen, die nur aus ästhetischen Gründen behandelt werden
KIG 2: geringe Zahnfehlstellung, die aus medizinischen Gründen korrigiert werden sollte
KIG 3: ausgeprägte Zahn- und/oder Kieferfehlstellung die aus medizinischen Gründen korrigiert werden muss
KIG 4: stark ausgeprägte Zahn- und/oder Kieferfehlstellung, die aus medizinischen Gründen dringend korrigiert werden muss
KIG 5: extrem stark ausgeprägte Zahn- und/oder Kieferfehlstellung aus medizinischen Gründen unbedingt korrigiert werden muss)
Ihre Kinder sollen ein schönes Lächeln haben!
Mit ZahnPREMIUM haben Sie die Möglichkeit für nur 11,36 Euro monatlich diese finanzielle Belastung zu minimieren!
Wir übernehmen dafür 90% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages (abzüglich der von der GKV erstatteten Aufwendungen) – solange noch keine Behandlungen angeraten sind. Es lohnt sich also rechtzeitig vorzusorgen - am besten schon im Kindergartenalter.
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