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Übersicht Bürgerentlastungsgesetz
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Was ist das Bürgerentlastungsgesetz?
 
Wann profitieren Sie davon?
 
Was ist zu beachten?
 


Was ist das Bürgerentlastungsgesetz?
  EuroscheineBEG

Das Bürgerentlastungsgesetz sorgt heute in Zeiten der Finanzkrise für mehr Netto von Ihrem Bruttoeinkommen: Bisher waren die von der Steuer absetzbaren Beiträge nach oben hin gedeckelt.

Arbeitnehmer und Beihilfeberechtigte konnten die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung nur bis zu 1.500 Euro im Jahr absetzen, Selbständige bis zu 2.400 Euro. 

Ab 2010 können alle Aufwendungen für die gesetzliche und (bzw. oder) private Krankenversicherung sowie für die gesetzliche und private Pflegepflichtversicherung steuerlich geltend gemacht werden. Sie sparen also bares Geld!

Voraussetzung ist, dass Sie damit Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung abdecken. Was Sie letztendlich absetzen können und wieviel konkret, finden Sie auf unseren detaillierten Serviceseiten zum BEG.

Und Sie gewinnen durch die Neuregelung zusätzlich finanziellen Spielraum: denn auch die Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurden erhöht. Für Ledige gilt ab 2010 eine Grenze von 1.900 Euro, für Selbstständige von 2.800 Euro.

Umfassende Informationen und den Entlastungsrechner 2010 finden Sie auf der Website des Deutschen Finanzministeriums unter „Gesellschaft und Zukunft“ und „Arbeit und Steuererklärung“ .

 
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Wann profitieren Sie davon?
Dieses Geschenk vom Staat ist vor allem für jene spürbar, die ...
  • als Steuerpflichtiger hohe Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung zahlen müssen.
  • als Steuerpflichtiger ihre Kinder, die Ehepartner oder den eingetragenen Lebenspartner gesondert versichern müssen.
  • unterhaltspflichtig sind und ihre Unterhaltsleistungen die bisherigen Höchstbeträge von 13.805 Euro beim sogenannten begrenzten Realsplitting (7.680 Euro beim Abzug außergewöhnlicher Belastungen in besonderen Fällen) übersteigen.
  • als Arbeitnehmer ein relativ hohes Arbeitseinkommen beziehen und somit mehr Steuern zahlen müssen.
 
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Was ist zu beachten?
Es geht kinderleicht, diesen Steuervorteil zu nutzen: Es kann nahezu sofort mehr Bares in Ihrem Geldbeutel klingeln. Die höheren Abzugsbeträge sind nämlich bereits in die aktuelle Lohnsteuertabelle für 2010 integriert. Selbstständige profitieren bereits spätestens nach dem ersten Quartal durch verminderte Vorsteuerzahlungen an das Finanzamt.

Und bereits mit der Steuererklärung für 2009 können Sie vom Konjunkturpaket II profitieren. Der Eingangssteuersatz* wurde von 15 auf 14 Prozent abgesenkt. Zudem hat der Gesetzgeber den steuerlichen Grundfreibetrag des Jahres 2009 angehoben - auf 7.834 Euro. Dieses Jahr steigt er weiter auf 8.004 Euro.


     *Eingangssteuersatz: Der Eingangssteuersatz ist der Anteil, den man vom ersten zu versteuernden Euro als Steuer abführen muss (unteres Ende der ersten Progressionszone).

 
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