|
Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem exklusiven Angebot zur kostenlosen Bereitstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises. Bevor Sie im nächsten Schritt Ihre Bestellung aufgeben, möchten wir Sie auf folgende Punkte hinweisen: Für welche Wohngebäude kann der verbrauchsorientierte Energieausweis ausgestellt werden? Wann ist ein verbrauchsorientierter Energieausweis erforderlich? Der verbrauchsorientierte Energieausweis auf Basis der letzten Heizkostenabrechnung kann bestellt werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
Für alle anderen Wohngebäude sowie insbesondere Neubauten ist ein bedarfsorientierter Energieausweis auszustellen. Für Neubauten besteht diese Pflicht bereits seit 2002. Hier bedarf es in der Regel einer Vor-Ort-Besichtigung durch einen entsprechend qualifizierten Energieberater, der die energetische Qualität Ihres Gebäudes anhand der Gebäudemerkmale bewertet. Aussteller von bedarfsorientierten Energieausweisen in der Nähe Ihres Wohnortes finden Sie u.a. auf der
Der Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig - außer das Gebäude wird saniert oder umgebaut und dies wirkt sich auf die Energieeffizienz des Gebäudes aus. Dies kann der Fall sein bei Änderungen an Außenwänden, Fenstern, Außentüren oder Decken, Dächern und Dachschrägensowie bei einer Erweiterung der Wohnfläche um mehr als die Hälfte. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dann ein neuer bedarfsorientierter Energieausweis erforderlich werden. Die konkreten Voraussetzungen hierfür können der zum 1.10.2009 gültigen |
