Sicherheit
Unfall
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Vorsicht Heuschnupfen: Warum ein harmloser Nieser zum Crash führen kann
Endlich Frühling - für Allergiker leider meist weniger erfreulich. Denn jetzt steht die Heuschnupfenzeit wieder vor der Tür und mit ihr ständige Niesattacken und tränende Augen. Andauerndes Niesen behindert besonders Autofahrer in ihrer Konzentration. Aber auch die Medikamente gegen den Heuschnupfen haben es in sich! Heuschnupfen-Präparate können das Reaktionsvermögen stark beeinträchtigen und die Fahrtüchtigkeit herabsetzen. Vorsicht ist bei kortisonhaltigen Arzneien geboten. Bitte beachten Sie: Unsere Tipps:
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Der richtige Kindersitz:
Bitte beachten Sie beim Kauf eines Autositzes für Ihren Sprössling folgendes: Egal welchen Alters - Kinder müssen im Auto immer gesichert werden! Nicht nur auf deutschen Straßen, auch in fast allen europäischen Urlaubsländern ist ein Kindersitz vorgeschrieben. Wichtige Tipps:
Gewichtsklassen:
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Volle Fahrt nur mit voller Kraft
Es ist schnell passiert: Sie sind nur einen Moment unkonzentriert und schon kracht´s. Befolgen Sie unsere Tipps, damit Sie nicht ins Schleudern kommen.
Lenken ohne Ablenkung
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Zu jeder Jahreszeit müssen Sie damit rechnen, dass Wild die Straße überquert. Aber besonders in den Monaten der Revierkämpfe und Brunftzeit, sollten Sie sehr konzentriert durch Waldregionen fahren:
Unfälle vermeiden
Nach einem Wildunfall
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Sicher unterwegs auch bei Frost und Schnee
Die kalte Jahreszeit lässt nicht nur uns mit den Zähnen klappern, auch Ihr Auto braucht besondere Vorkehrungen. Fahren Sie in dieser Jahreszeit mit Weitsicht und besonderer Vorsicht.
Vorsicht bei Schnee und Glatteis
Wichtig: Bei Kraftfahrzeugen muss seit dem 1. Mai 2006 die Ausrüstung an die Witterungsverhältnisse angepasst sein. Das bedeutet: Frostschutzmittel gehört im Winter in die Scheibenwischanlage. Auf schnee- bzw. eisbedeckten Straßen sind geeignete Reifen Pflicht. Geeignet sind Winterreifen und möglicherweise Ganzjahresreifen, die durch die Aufschrift M+S bzw. das Schneeflocken-Symbol gekennzeichnet sind. Mit ungeeigneter Bereifung darf bei Schnee und Eis nicht gefahren werden. Ein Verstoß kostet 20 Euro, bei Behinderung 40 Euro sowie einen Punkt im Verkehrszentralregister. Falls es zum Unfall kommt, gibt man Ihnen möglicherweise eine Mitschuld. |
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Melden Sie den Schaden schnellstmöglich!
Sind Sie doch in einen Unfall mit Sach- und/oder Personenschaden verwickelt, müssen Sie diesen sofort melden. Denn nach einem Unfall kann der Autofahrer den Schadenersatz direkt von der Versicherung des Unfallschuldigen verlangen.
Ansprüche gegen Dritte Denken Sie bitte auch daran, dass bei Unfällen nicht allein die Haftpflichtversicherung eintritt. Eventuell müssen zusätzlich informiert werden:
Schädiger im Ausland versichert
Was tun bei Fahrerflucht?
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Was Sie im Schadenfall notieren sollten
Der erste Schreck nach der Kollision hat sich gelegt, die Unfallstelle gesichert. Jetzt ist es höchste Zeit, den Unfallhergang genau zu dokumentieren und notwendige Daten aufzunehmen. Nutzen Sie dafür den Europäischen Unfallbericht. Sie sollten ihn stets in zweifacher Kopie im Wagen mitführen. Am Unfallort Ein korrekt ausgefüllter Unfallbericht erleichtert die Schadenregulierung.
Zuhause
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Kühlen Kopf bewahren und handeln
Sie waren nur einen Augenblick unaufmerksam und schon hat es gekracht. Jetzt nicht den Kopf verlieren! Die oberste Maxime an einer Unfallstelle lautet: Ruhe bewahren! Handeln Sie durchdacht und ohne Hektik. Sicherung der Unfallstelle:
Verletzte bergen und betreuen:
Beweise und Unfalldaten erfassen:
Vorsicht Unfallhelfer! Lassen Sie sich nicht von unseriösen "Helfern" ablenken! Unterschreiben Sie unter keinen Umständen Abtretungserklärungen, Verträge oder Vollmachten! Nur ein Kratzer im Lack? Sie waren nur zwei Sekunden unaufmerksam und schon ist es passiert. Das Resultat: Eine Delle in der Stoßstange des Vordermanns und ein Scheinwerferglas Ihres Wagens ist kaputt. Klarer Fall eines Bagatellschadens. Versuchen Sie, die Lage mit dem Geschädigten zu klären, denn bei Schäden unter 2.000 Euro erscheint die Polizei nicht mehr am Unfallort. Ausnahmen:
Unser Rechtstipp: Bei wem ist der Unfallgegner versichert? Falls die Gegenpartei keine Angaben zum Versicherer geben kann, wenden Sie sich an den
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