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Sicherheit

Heuschnupfen
 
Kindersitz
 
Konzentrationskiller
 
Wildwechsel
 
Wintercheck
 


Unfall

Schadenmeldung
 
Unfallbericht
 
Verhaltensregeln und Sofortmaßnahmen
 


Heuschnupfen
Vorsicht Heuschnupfen: Warum ein harmloser Nieser zum Crash führen kann

Endlich Frühling - für Allergiker leider meist weniger erfreulich. Denn jetzt steht die Heuschnupfenzeit wieder vor der Tür und mit ihr ständige Niesattacken und tränende Augen. Andauerndes Niesen behindert besonders Autofahrer in ihrer Konzentration. Aber auch die Medikamente gegen den Heuschnupfen haben es in sich!

Heuschnupfen-Präparate können das Reaktionsvermögen stark beeinträchtigen und die Fahrtüchtigkeit herabsetzen. Vorsicht ist bei kortisonhaltigen Arzneien geboten.

Bitte beachten Sie:
Haben Sie einen Unfall verursacht und standen dabei unter dem Einfluss von Medikamenten, können Ihnen die Gerichte einen höheren Haftungsanteil unterstellen. Autofahrer, die regelmäßig an starken Allergien leiden und die Nebenwirkungen ihrer Arzneien ignorieren, müssen im schlimmsten Fall mit dem Verlust ihres Kaskoversicherungsschutzes rechnen und ihren Schaden selbst bezahlen.

Unsere Tipps:

  • Beipackzettel
    Lesen Sie den Beipackzettel sorgfältig durch, ob Ihr Medikament Nebenwirkungen hat, die die Fahrtüchtigkeit negativ beeinflussen könnten.
  • Nachfragen
    Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Sie kennen auch Wechselwirkungen mit anderen Arzneien und können Sie am besten beraten.
  • Pollenfilter
    Bauen Sie in Ihrem Fahrzeug einen Pollenfilter ein. Wichtig: Wechseln Sie diesen regelmäßig aus.
  • Fenster schließen
    Vermeiden Sie während der Fahrt den Kontakt zu Pollen. Halten Sie deshalb Fenster und Schiebedach geschlossen.
  • Starker Pollenflug
    Lassen Sie bei starkem Pollenflug das Auto besser stehen.
 
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Kindersitz
Der richtige Kindersitz:

Bitte beachten Sie beim Kauf eines Autositzes für Ihren Sprössling folgendes: Egal welchen Alters - Kinder müssen im Auto immer gesichert werden! Nicht nur auf deutschen Straßen, auch in fast allen europäischen Urlaubsländern ist ein Kindersitz vorgeschrieben.

Wichtige Tipps:

  • Testen
    Vor dem Kauf eines neuen Kindersitzes testen Sie den Einbau in Ihr Auto und lassen Ihr Kind Probe-sitzen.
  • Komfort
    Das Kind sollte bequem und weich sitzen. Die Schultern und der Kopf müssen ausreichend abgestützt sein. Dabei achten Sie auf eine sichere und bequeme Sitzposition des Kleinen.
  • Sicherheit
    Kontrollieren Sie vor Fahrtantritt die Anbringung des Kindersitzes. Der Gurt muss fest am Körper des Kindes anliegen.
  • Vorbild sein
    Schnallen Sie sich stets an. So werden die Kleinen zum Nachahmen animiert und sind schneller bereit, sich im Auto angurten zu lassen.

Gewichtsklassen:

  • Babys (bis 10 Kilo)
    Die Kleinsten gehören in eine Babyschale, die gegen die Fahrtrichtung angebracht wird. Die meisten Modelle sind tragbar und können problemlos aus dem Auto gehoben werden. Falls Ihr Auto mit einem Beifahrer-Airbag ausgestattet ist, sollte der Sitz auf der Rückbank gesichert werden. So verhindern Sie im Fall des Falles einen gefährlichen Aufprall des Airbags.
  • Kinder (bis 18 Kilo)
    Für größere Kinder (bis etwa fünf Jahre) gibt es Sicherheitssitze, in denen sie in oder gegen die Fahrtrichtung angeschnallt werden. Der Sitz muss mit einem Dreipunktgurt ausgestattet sein. Befolgen Sie bitte genau die mitgelieferte Einbauanleitung!
  • Kinder (ab 18 Kilo)
    Ältere Kinder werden auf Sitzkissen oder einer Sitzerhöhung mit Dreipunktgurt auf dem Rücksitz platziert. Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 Zentimeter sind, dürfen auf herkömmlichen Kfz-Sitzen mit Sicherheitsgurten dann mitfahren, wenn Rückhalteeinrichtungen benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das betreffende Kind geeignet sind.
 
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Konzentrationskiller
Volle Fahrt nur mit voller Kraft

Es ist schnell passiert: Sie sind nur einen Moment unkonzentriert und schon kracht´s. Befolgen Sie unsere Tipps, damit Sie nicht ins Schleudern kommen.
  • Rauschmittel
    Alkohol, Drogen und Medikamente vermindern schon in kleinsten Mengen das Sehvermögen und reduzieren die Reaktions- sowie Konzentrationsfähigkeit. Beachten Sie bei Medikamenten stets den Beipackzettel. Besonders Allergiker sollten ihre Heuschnupfen-Medikamente überprüfen.
  • Promillegrenze
    In Deutschland liegt die Promillegrenze bei 0,5.
  • Müde und krank
    Krankheit und Übermüdung sind schlechte Wegbegleiter. Lassen Sie Ihr Auto dann stehen. Machen Sie bei langen Fahrten genügend Pause, um fit zu bleiben.
  • Sehtest
    Lassen Sie regelmäßig die Sehfähigkeit Ihrer Augen überprüfen.

Lenken ohne Ablenkung

  • Handy ausschalten
    Telefonieren mit dem Mobiltelefon am Ohr ist verboten. Verwenden Sie eine Freisprecheinrichtung oder halten Sie an, wenn Sie Ihr Handy benutzen möchten.
  • Musik
    Extrem laute Musik benebelt die Sinne. Zudem überhören Sie die Signaltöne von sich nähernden Rettungswagen. Auch leise Töne können eine triste Fahrt untermalen.
  • Kind und Tier
    Tobende Kinder und unruhige Haustiere rauben Ihnen die Ruhe, die Sie beim Autofahren dringend brauchen. Die Kleinen gehören angeschnallt in einen Kindersitz; für Haustiere gibt es spezielle Beförderungsboxen.
  • Rauchen und Essen
    Rauchen oder sogar Essen und Trinken beeinträchtigen erheblich Ihre Aufmerksamkeit. Also halten Sie an und nutzen Sie die Pause entsprechend.
  • Bitte beachten Sie:
    Bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz!
 
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Wildwechsel

Zu jeder Jahreszeit müssen Sie damit rechnen, dass Wild die Straße überquert. Aber besonders in den Monaten der Revierkämpfe und Brunftzeit, sollten Sie sehr konzentriert durch Waldregionen fahren:

  • Gefährliche Monate
    April/Mai, Juli/August und September bis November
  • Tageszeiten
    Besonders kritisch: die frühen Morgen- und späten Abendstunden

Unfälle vermeiden

  • Geschwindigkeit
    Fahren Sie mit angepasster Geschwindigkeit und seien Sie bremsbereit bei angezeigtem Wildwechsel.
  • Achtung!
    Direkt vor Ihnen kreuzt ein Reh die Fahrbahn? Achten Sie auf weitere Tiere, denn ein Reh kommt selten allein.
  • Wild auf der Straße
    Wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer folgen, sollten Sie sofort abbremsen und das Abblendlicht oder sogar kurzzeitig das Standlicht einschalten.
  • Keine Ausweichmanöver
    So wichtig der Schutz von Tieren auch ist: Versuchen Sie unter keinen Umständen dem Wild auszuweichen, wenn Sie damit sich und/oder andere in Gefahr bringen.

Nach einem Wildunfall

  • Absichern
    Unfallstelle absichern, Warnblinkanlage einschalten
  • Tier entfernen
    Legen Sie das verletzte Tier an den Straßenrand. Fassen Sie es jedoch nur mit Handschuhen an.
  • Polizei
    Benachrichtigen Sie Polizei und möglichst den Förster. Für die Versicherung stellen diese Bescheinigungen aus.
 
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Wintercheck
Sicher unterwegs auch bei Frost und Schnee

Die kalte Jahreszeit lässt nicht nur uns mit den Zähnen klappern, auch Ihr Auto braucht besondere Vorkehrungen. Fahren Sie in dieser Jahreszeit mit Weitsicht und besonderer Vorsicht.

  • Check
    Lassen Sie rechtzeitig die Bremsen Ihres Fahrzeugs, die Lenkung, die elektrische Anlage und Beleuchtung von einer Fachwerkstatt überprüfen. Frostschutzmittel nachfüllen!
  • Notfall-Set
    Gerade im Winter auf  mögliche Unfälle und Pannen vorbereitet sein. Führen Sie stets Warndreieck, einen einsatzfähigen Ersatzreifen und Verbandskasten mit. Für den Notfall sind Wolldecke und Schneeschaufel erforderlich.
  • Fahrverhalten
    Starten Sie vorsichtig in den Winter und gehen Sie sanft mit Gaspedal und Lenkrad um. Vermeiden Sie plötzliche Richtungswechsel. Achten Sie auch bei gestreuten Straßen darauf, dass die Fahrbahn noch glatt sein könnte. Überholen Sie keine Schneeräumfahrzeuge und halten Sie sicheren Abstand.

Vorsicht bei Schnee und Glatteis

  • Winterreifen
    Prüfen Sie frühzeitig die Winterreifen. Diese sollten nicht älter als sechs Jahre sein und eine minimale Profiltiefe von vier Millimeter aufweisen. Kontrollieren Sie den Reifendruck - im Winter 0,2 bar über normal.
  • Schneeketten
    Halten Sie Schneeketten vorrätig. Vergessen Sie nicht den Eiskratzer und Überbrückungskabel.
  • Keine Gucklochfahrten
    Befreien Sie alle Scheiben und die Außenspiegel vollständig von Eis und Schnee, bevor Sie losfahren. Lassen Sie auch keinen Schnee auf Dach und Motorhaube liegen. Wischblätter sollten rechtzeitig gewechselt werden!
  • Kennzeichen
    Reinigen Sie regelmäßig auch die Scheinwerfer und Nummernschilder. Wenn das Kennzeichen wegen Schmutz oder Schnee unleserlich ist, droht eine Geldbuße.
  • Versicherungsschutz
    Wer ohne Sicht startet, riskiert nicht nur schwere Unfälle, sondern auch seinen Versicherungsschutz.

Wichtig: Bei Kraftfahrzeugen muss seit  dem 1. Mai 2006 die Ausrüstung an die Witterungsverhältnisse angepasst sein. Das bedeutet: Frostschutzmittel gehört im Winter in die Scheibenwischanlage. Auf schnee- bzw. eisbedeckten Straßen sind geeignete Reifen Pflicht. Geeignet sind Winterreifen und möglicherweise Ganzjahresreifen, die durch die Aufschrift M+S bzw. das Schneeflocken-Symbol gekennzeichnet sind. Mit ungeeigneter Bereifung darf bei Schnee und Eis nicht gefahren werden. Ein Verstoß kostet 20 Euro, bei Behinderung 40 Euro sowie einen Punkt im Verkehrszentralregister. Falls es zum Unfall kommt, gibt man Ihnen möglicherweise eine Mitschuld.

 
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Schadenmeldung
Melden Sie den Schaden schnellstmöglich!

Sind Sie doch in einen Unfall mit Sach- und/oder Personenschaden verwickelt, müssen Sie diesen sofort melden. Denn nach einem Unfall kann der Autofahrer den Schadenersatz direkt von der Versicherung des Unfallschuldigen verlangen.

  • Gegnerische Haftpflichtversicherung
    Hat der Fahrer des anderen Fahrzeugs den Unfall verschuldet, dann rufen Sie die örtliche Niederlassung dessen Versicherers an, um Ihre Ansprüche anzumelden. Bringen Sie den Wagen in eine nächstgelegene Werkstatt. Fordern Sie die Versicherung des Unfallgegners auf, den Unfallschaden umgehend zu begutachten.
  • Eigene Haftpflichtversicherung
    Innerhalb einer Woche müssen Sie Ihren Versicherer über den Unfall informieren.
  • Anwalt
    Beauftragen Sie sofort einen Rechtsanwalt, wenn eine Person schwer verletzt oder getötet wurde. Die Kosten übernimmt die Haftpflichtversicherung des Autofahrers, der schuldhaft gehandelt hatte.
  • Im Notfall
    Ist der Versicherer des Schädigers nicht bekannt, können Sie sich an den
    Zentralruf der Autoversicherer wenden. Dieser ermittelt unter 08 00-25 0 26 00 (sechs Cent pro Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG) oder online die zuständige Versicherung des Unfallverursachers. Unbedingt: wenigstens Autonummer und Wagenmodell notieren.

Ansprüche gegen Dritte

Denken Sie bitte auch daran, dass bei Unfällen nicht allein die Haftpflichtversicherung eintritt. Eventuell müssen zusätzlich informiert werden:

  • Kaskoversicherung
  • Insassenunfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Schutzbriefversicherung
  • Private Unfall- oder Lebensversicherung
  • Arbeitgeber
  • Gesetzliche oder private Krankenversicherung
  • Gesetzliche Renten- oder Unfallversicherung

Schädiger im Ausland versichert

  • Grüne Karte
    Notieren Sie die Daten aus der Grünen Karte des ausländischen Unfallverursachers und melden Sie den Schaden an:
    Deutsches Büro Grüne Karte
    Postfach 10 14 02
    20009 Hamburg
    Telefon: (0 40) 33 44 00
    Telefax: (0 40) 33 44 04 00 
    www.gruene-karte.de

Was tun bei Fahrerflucht?

  • Verkehrsopferhilfe
    Wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat, nicht haftpflichtversichert ist oder der Schaden vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt wurde, hilft Ihnen folgende Organisation weiter:
    Verein Verkehrsopferhilfe e.V.
    Wilhelmstr. 43/43 G
    10117 Berlin
    Telefon: (0 30) 20 20 58 58
    Telefax: (0 30) 20 20 57 22
  • www.verkehrsopferhilfe.de
 
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Unfallbericht
Was Sie im Schadenfall notieren sollten

Der erste Schreck nach der Kollision hat sich gelegt, die Unfallstelle gesichert. Jetzt ist es höchste Zeit, den Unfallhergang genau zu dokumentieren und notwendige Daten aufzunehmen. Nutzen Sie dafür den Europäischen Unfallbericht. Sie sollten ihn stets in zweifacher Kopie im Wagen mitführen.

Am Unfallort

Ein korrekt ausgefüllter Unfallbericht erleichtert die Schadenregulierung.

  • Zwei Exemplare
    Füllen Sie zwei Formulare gemeinsam mit dem anderen Fahrzeuglenker in gleicher Weise aus. Jeder Unfallbeteiligte erhält ein Exemplar. Die Unterschrift beider Fahrer ist notwendig.
  • Keine Schuldanerkenntnis, keine Zahlungen
    Geben Sie nur eine schriftliche Schilderung des Unfallherganges ab, ohne jegliche Schuld anzuerkennen. Leisten Sie keine Schadenzahlungen.
  • Zeugen
    Nennen Sie - wenn möglich - Unfallzeugen. Bei Meinungsverschiedenheiten der Unfallparteien können diese zur Klärung beitragen.
  • Ausländischer Fahrer
    Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, so verlangen Sie vom Fahrer die "Grüne Versicherungskarte". Entnehmen Sie dieser alle notwendigen Daten. Sind die Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheins des anderen Fahrers nicht bekannt, hilft der Zentralruf der Autoversicherer unter 08 00-25 0 26 00 (sechs Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz). Unbedingt: wenigstens Autonummer und Wagenmodell notieren.

Zuhause

  • Keine Änderungen
    Nehmen Sie keine nachträglichen Änderungen an den Formularen vor.
  • Versicherung informieren
    Senden Sie das ausgefüllte Formular und ggf. Fotos unverzüglich an die Versicherung.

Europäischer Unfallbericht Download (PDF, ca. 334 KB)

 
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Verhaltensregeln und Sofortmaßnahmen
Kühlen Kopf bewahren und handeln

Sie waren nur einen Augenblick unaufmerksam und schon hat es gekracht. Jetzt nicht den Kopf verlieren! Die oberste Maxime an einer Unfallstelle lautet: Ruhe bewahren! Handeln Sie durchdacht und ohne Hektik.

Sicherung der Unfallstelle:

  • Vorsicht!
    Schalten Sie die Warnblinkanlage, bei Dunkelheit zusätzlich das Standlicht ein. Stellen Sie das Warndreieck etwa 50 Meter, auf Autobahnen etwa 250 Meter vor der Unfallstelle auf.
  • Sonderfall Bagatellschäden
    Sind die beteiligten Fahrzeuge nur gering beschädigt, müssen Sie die Unfallstelle unverzüglich räumen. Die Polizei erscheint bei geringen Schäden nicht mehr am Unfallort. Nur bei Personenschäden oder Straftaten (Unfallflucht, Alkohol) muss die Polizei benachrichtigt werden.

Verletzte bergen und betreuen:

  • Erste Hilfe
    Bergen Sie Verletzte aus den Fahrzeugen und versorgen Sie Verwundete. Bitten Sie Passanten um Unterstützung.
  • Notruf
    Bei einem Unfall mit großen Sach- oder Personenschäden müssen Polizei (110), Rettungsdienst oder Feuerwehr (112) unverzüglich benachrichtigt werden. Nennen Sie dem Rettungsdienst ihren Namen, Ort des Unfalls, Art und Anzahl der Verletzten.

Beweise und Unfalldaten erfassen:

  • Skizzen und Fotos
    Markieren und fotografieren Sie die Unfallstelle aus verschiedenen Blickwinkeln. Einen einfachen Fotoapparat sollten Sie stets im Auto mitführen.
  • Unfallbericht
    Notieren Sie die Daten aller Unfallbeteiligten, der Fahrzeuge und von Zeugen. Nutzen Sie dafür den Europäischen Unfallbericht! Melden Sie den Schaden unverzüglich ihrer Versicherung. Drucken Sie sich den Europäischen Unfallbericht deshalb zweifach aus und hinterlegen Sie ihn im Handschuhfach.

Vorsicht Unfallhelfer!

Lassen Sie sich nicht von unseriösen "Helfern" ablenken! Unterschreiben Sie unter keinen Umständen Abtretungserklärungen, Verträge oder Vollmachten!

Nur ein Kratzer im Lack?

Sie waren nur zwei Sekunden unaufmerksam und schon ist es passiert. Das Resultat: Eine Delle in der Stoßstange des Vordermanns und ein Scheinwerferglas Ihres Wagens ist kaputt. Klarer Fall eines Bagatellschadens. Versuchen Sie, die Lage mit dem Geschädigten zu klären, denn bei Schäden unter 2.000 Euro erscheint die Polizei nicht mehr am Unfallort.

Ausnahmen:

  • Vorfahrtverletzung
  • Fahren unter Alkohol
  • Personenschäden
  • Auslaufen von Öl oder Benzin
  • Wildunfall
  • Unfallgegner gibt keine Personalien an
  • Aufwendige Absicherung der Unfallstelle

Unser Rechtstipp:
Auch nach einem Unfall mit harmlosen Schäden dürfen Sie sich nicht vom Unfallort entfernen. Ist der Geschädigte nicht zugegen, müssen Sie eine angemessene Zeit (20 bis 30 Minuten) am Unfallort auf diesen warten. Auch ein Zettel am Scheibenwischer ersetzt nicht die Wartepflicht! Im Zweifelsfall verständigen Sie die Polizei.

Bei wem ist der Unfallgegner versichert?

Falls die Gegenpartei keine Angaben zum Versicherer geben kann, wenden Sie sich an den
Zentralruf der Autoversicherer unter 08 00-25 0 26 00 (6 Cent/Minute pro Anruf aus dem deutschen Festnetz). Diese bundesweit einheitliche Service-Nummer (nur eine Gebühreneinheit) ist Tag und Nacht erreichbar. Hier erhalten Sie nach einem Unfall Auskunft, bei welchem Unternehmen die Unfallbeteiligten versichert sind und wie die Versicherungsnummern lauten. Meist kann ein direkter Kontakt mit der zuständigen Versicherung hergestellt werden.

Nennen Sie dem Notruf:

  • Kfz-Kennzeichen
  • Wagentyp
  • Namen des Fahrzeughalters
  • Unfalldatum
 
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