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Um den Ruhestand ohne finanzielle Sorgen zu genießen, reicht die gesetzliche Rentenversicherung nicht aus. Der Staat fördert deshalb die private Vorsorge durch Steuervergünstigungen, beispielsweise bei der BasisRente (Rürup Rente). Aufgrund gesetzlicher Vorschriften kann der Versicherte im Falle seines Todes nur den Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder als Begünstigte einsetzen. Als eine von wenigen Versiche-rungsgesellschaften ermöglicht die Versicherungskammer Bayern nun Singles, unverheirateten Paaren und Verwitweten im Falle ihres Todes mit dem BeitragsSchutz, einer separaten Risikolebensversicherung, die Begünstigten für die Kapitalleistung frei zu bestimmen. Und zwar durchgehend für die Ansparphase und den Rentenbezug. Gesundheitsprüfung nicht notwendig Fondsgebundene BasisRente Invest Steuervorteile nutzen Der Konzern Versicherungskammer Bayern ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und unter den Top Ten der Erstversicherer. Im Geschäftsjahr 2009 erzielte er Beitragseinnahmen von 6,27 Mrd. Euro. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit. Der Konzern ist 2009 mit dem Zertifikat „Beruf und Familie“ als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet worden und beschäftigt rund 6.500 Mitarbeiter. Pressemeldung 7. Okt. 2010 "BasisRente-Beitragsschutz" (Download PDF, ca. 595 KB) |
