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Verstöße
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Jeder Mitarbeiter wird gebeten, sich in Zweifelsfragen oder bei Kenntnis von Zuwiderhandlungen
gegen Vorschriften oder diese Richtlinie an seinen Vorgesetzten oder an den Beauftragten für
Compliance direkt zu wenden.
Wer eine Mitteilung zu Compliance-Verstößen macht, muss keine Nachteile befürchten, auch wenn
sich die Mitteilung als unbegründet herausstellt, es sei denn, es wurde vorsätzlich oder
leichtfertig gehandelt. Jegliche Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieser Richtlinie kann zu
rechtlichen Maßnahmen führen (z. B. bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
Schadenersatz).
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