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Kartellrecht
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In allen Unternehmensbereichen sind kartellrechtliche Regelungen zu beachten. Der
Kartellrechtsleitfaden ist an alle Hauptabteilungsleiter verteilt und über die Führungskräfte an
die Mitarbeiter kommuniziert. Alle Führungskräfte sind verpflichtet, die ihnen nachgeordneten
Personen über die Grundsätze des Kartellrechtsleitfadens zu informieren, deren Beachtung
sicherzustellen und zu überwachen.
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