Seit über 100 Jahren haben wir Erfahrung mit der Versicherung von Pferden. Wir kennen deshalb
die Sorgen und Fragen eines Pferdebesitzers genau.
Je nach Einsatz Ihres Pferdes können Ihnen unsere Spezialisten den optimalen
Versicherungsschutz anbieten.
- Umfangreichen Versicherungsschutz entsprechend der Verwendung des Pferdes
- Günstige Beiträge, gestaffelt nach dem Lebensalter der Pferde
- Beitragsfreien Risikoeinschluss für Transporte innerhalb Deutschlands, bei Festumzügen, Zuchtschauen, Ausstellungen und Weidegang
Egal ob Turnier-, Zucht- oder Reitpferd: Beim Turnier, auf der Koppel oder beim Transport sind Pferde vielen Risiken ausgesetzt. Verschiedene Tarife decken diese Risiken ab.
| Produkte | Versicherte Gefahren | Versicherte Tiere und Verwendungszweck |
| Reitpferde-
Unfallversicherung (Tarif PUV) |
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Reitpferde |
| Reitpferde-
Lebensversicherung (Tarif RPV) |
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Reitpferde |
| Zucht-, Freizeit- und
Arbeitspferdeversicherung (Tarif ZPV-1) |
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| Turnier- und
Schulpferdeversicherung (Tarif SPV) |
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| Leibesfruchtversicherung (Tarif LF) |
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Tragende Stuten |
| Kurzfristige Pferdeversicherung (Tarif PVT) | Tod (Verenden/Nottötung) während oder
infolge einer Veranstaltung oder eines Transportes durch:
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Teilnahme an Ausstellungen, Festumzügen, Turnieren, Pferdetransporten, Pferde- bzw. Reiterausbildung etc. |
Beiträge und Entschädigung
- Der Beitrag richtet sich bei allen ganzjährigen Versicherungen (Tarife ZPV-1, SPV, RPV und PUV) nach dem Lebensalter des Pferdes.
- Ausschlaggebend ist das Alter des Tieres bei Antragstellung und die Höhe der Versicherungssumme. Die Entschädigung beträgt 80% der vereinbarten Versicherungssumme. Erlöse aus der Verwertung des Tieres werden auf die Entschädigung angerechnet.
- Stellt ein Tierarzt dauernde Unbrauchbarkeit zum Reiten, Fahren und Arbeiten fest, braucht das Pferd nicht unbedingt geschlachtet zu werden, um eine Entschädigungszahlung zu erhalten. Dem Tier kann das sogenannte „Gnadenbrot“ gewährt werden.
Wichtig: Dazu ist eine Zusatzvereinbarung über den Rückkaufswert des Tieres notwendig.
Gnadenbrot statt SchlachtungSchlachtung ist nicht immer Voraussetzung für eine Entschädigung:
- Ist durch ein fachärztliches Gutachten die dauernde Unbrauchbarkeit nachgewiesen, kann der Tierbesitzer die finanzielle Entschädigung erhalten und dem Pferd trotzdem das Gnadenbrot gewähren. Dazu ist im Schadenfall lediglich eine Zusatzvereinbarung notwendig.
- Die Papiere des Pferdes werden dann bei den Schadenakten der Versicherungskammer Bayern aufbewahrt. Wird jedoch ein Pferd später zum versicherten Verwendungszweck wieder eingesetzt, erhält die Versicherung die Entschädigung zurück.
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Tierseuchen-Betriebsunterbrechungsversicherung Das Risiko der Ausbreitung von Tierseuchen hat sich europaweit verschärft.
Mitversicherungsgemeinschaft Aufgrund des gestiegenen Risikos hat sich die Versicherungskammer Bayern mit anderen öffentlichen Versicherern und der Uelzener Allgemeinen zu einer Mitversicherungsgemeinschaft (MVG) Tier zusammengeschlossen. Ausfälle in der Tierproduktion können schnell zu erheblichen Ertagseinbußen führen und bei spezialisierten Betrieben die Existenz bedrohen. Mit einer Tierseuchen-Betriebsunterbrechungsversicherung können Sie Deckungslücken schließen. Versicherbare Ertragsausfälle bei folgenden tierischen Produktionsverfahren:
Hinweis: MKS und Schweinepest sind wieder versicherbar! Unsere Leistungen
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Schützen Sie Ihre Tiere!
Man sieht es dem Idyll einer Viehweide nicht an, dass sie voller Gefahren ist. Die häufigsten Gefahren auf der Weide sind:
- Unfälle
- Infektionen
- Parasitenerkrankungen
- Absturz
- Diebstahl
Trotz intensiver Pflege, regelmäßiger Aufsicht und tierärztlicher Betreuung können Verluste nie ganz ausgeschlossen werden. Mit einer Weideversicherung können Sie finanzielle Verluste auf ein Minimum reduzieren.
Weidevollversicherung
| Produkt | Versicherte Gefahren | Tiere |
| Weide-
vollversicherung |
Tod oder Nottötung infolge Krankheit oder Unfall Tod oder Nottötung durch Brand, Explosion, Blitzschlag Diebstahl, Raub Abhandenkommen Seuchen oder Seuchenverdachte Zusatz bei Pferden: Dauernde Unbrauchbarkeit für den Verwendungszweck Zusatz bei Rindern: Wertminderung durch: Hornbruch, Schwanzwirbelbruch, Hüfthöckerbruch, Verwerfen (infolge Weidegang ab 6. Trächtigkeitsmonat) Bergungskosten (gegen Beitragszuschlag) |
Rind, Pferd |
Entschädigungssätze aus der Versicherungssumme:
- 90% bei Tod wegen Krankheit oder Unfall
- 100% bei Diebstahl, Raub und Abhandenkommen; Brand, Explosion und Blitzschlag; bei Seuchen und Seuchenverdacht (Verwertungserlöse werden angerechnet)
Entschädigung für Wertminderung bei Rindern:
- 5% bei Hornbruch
- 10% bei Schwanzwirbelbruch und Verwerfen
- 25% bei Hüfthöckerbruch
Die Entschädigung beträgt in diesem Fall 80% (Verwertungserlöse werden angerechnet).
