INHALTSSUCHE
HOME     KONTAKT     PRESSE     KARRIERE
zur Startseite der Versicherungskammer Bayern
PRIVATKUNDEN
FIRMENKUNDEN
LANDWIRTE
VERSICHERUNGEN
Betriebshaftpflicht
Auto & Kfz
Feuerinhalt
Gebäude
Hagel
Märkte
Maschinen
Tiere
Produktübersicht
Detailinformationen
Beratungsanfrage
Kontakt
RATGEBER
ÜBER UNS

VERSICHERUNGEN > Tiere > Detailinformationen
Tiere
Drucken

Detailinformationen
 
Pferde
 
Rinder und Schweine
 
Weidetiere
 


Pferde

Seit über 100 Jahren haben wir Erfahrung mit der Versicherung von Pferden. Wir kennen deshalb die Sorgen und Fragen eines Pferdebesitzers genau.
Je nach Einsatz Ihres Pferdes können Ihnen unsere Spezialisten den optimalen Versicherungsschutz anbieten.

Die Pferdelebensversicherung bietet Ihnen:
  • Umfangreichen Versicherungsschutz entsprechend der Verwendung des Pferdes
  • Günstige Beiträge, gestaffelt nach dem Lebensalter der Pferde
  • Beitragsfreien Risikoeinschluss für Transporte innerhalb Deutschlands, bei Festumzügen, Zuchtschauen, Ausstellungen und Weidegang
Umfassende Risikoabsicherung

Egal ob Turnier-, Zucht- oder Reitpferd: Beim Turnier, auf der Koppel oder beim Transport sind Pferde vielen Risiken ausgesetzt. Verschiedene Tarife decken diese Risiken ab.

Produkte Versicherte Gefahren Versicherte Tiere und Verwendungszweck
Reitpferde-
Unfallversicherung (Tarif PUV)
  • Tod (Verenden/Nottötung) infolge Unfall
  • Brand, Explosion, Blitzschlag
Reitpferde
Reitpferde-
Lebensversicherung (Tarif RPV)
  • Tod (Verenden/Nottötung)
  • Brand, Explosion, Blitzschlag
  • Diebstahl oder Raub
Reitpferde
Zucht-, Freizeit- und
Arbeitspferdeversicherung (Tarif ZPV-1)
  • Tod (Verenden/Nottötung)
  • Diebstahl oder Raub
  • Dauernde Unbrauchbarkeit zum Reiten, Fahren oder Arbeitseinsatz
  • Dauernde Zuchtuntauglichkeit (bei anerkannt eingetragenen Zuchttieren)
  • Stuten und Hengste im Zuchteinsatz
  • Freizeitpferde
  • Arbeitspferde
  • Aufzuchtpferde
Turnier- und
Schulpferdeversicherung (Tarif SPV)
  • Tod (Verenden/Nottötung)
  • Diebstahl oder Raub
  • Dauernde Unbrauchbarkeit zum Reiten oder Fahren
  • Dauernde Zuchtuntauglichkeit (bei anerkannt eingetragenen Zuchttieren)
  • Tunier- und Sportpferde
  • Schulpferde (auch Therapiepferde)
Leibesfruchtversicherung (Tarif LF)
  • Verfohlen bzw. Totgeburt der Leibesfrucht
  • Tod (Verenden/Nottötung) des Fohlens
Tragende Stuten
Kurzfristige Pferdeversicherung (Tarif PVT) Tod (Verenden/Nottötung) während oder infolge einer Veranstaltung oder eines Transportes durch:
  • Krankheit oder Unfall
  • Brand oder Explosion
  • Blitzschlag
  • Diebstahl oder Raub
Teilnahme an Ausstellungen, Festumzügen, Turnieren, Pferdetransporten, Pferde- bzw. Reiterausbildung etc.


Beiträge und Entschädigung

  • Der Beitrag richtet sich bei allen ganzjährigen Versicherungen (Tarife ZPV-1, SPV, RPV und PUV) nach dem Lebensalter des Pferdes.
  • Ausschlaggebend ist das Alter des Tieres bei Antragstellung und die Höhe der Versicherungssumme. Die Entschädigung beträgt 80% der vereinbarten Versicherungssumme. Erlöse aus der Verwertung des Tieres werden auf die Entschädigung angerechnet.
  • Stellt ein Tierarzt dauernde Unbrauchbarkeit zum Reiten, Fahren und Arbeiten fest, braucht das Pferd nicht unbedingt geschlachtet zu werden, um eine Entschädigungszahlung zu erhalten. Dem Tier kann das sogenannte „Gnadenbrot“ gewährt werden.

Wichtig: Dazu ist eine Zusatzvereinbarung über den Rückkaufswert des Tieres notwendig.

Gnadenbrot statt Schlachtung

Schlachtung ist nicht immer Voraussetzung für eine Entschädigung:

  • Ist durch ein fachärztliches Gutachten die dauernde Unbrauchbarkeit nachgewiesen, kann der Tierbesitzer die finanzielle Entschädigung erhalten und dem Pferd trotzdem das Gnadenbrot gewähren. Dazu ist im Schadenfall lediglich eine Zusatzvereinbarung notwendig.
  • Die Papiere des Pferdes werden dann bei den Schadenakten der Versicherungskammer Bayern aufbewahrt. Wird jedoch ein Pferd später zum versicherten Verwendungszweck wieder eingesetzt, erhält die Versicherung die Entschädigung zurück.


 
Top


Rinder und Schweine

Tierseuchen-Betriebsunterbrechungsversicherung

Das Risiko der Ausbreitung von Tierseuchen hat sich europaweit verschärft.
Der dramatische Seuchenzug der Maul- und Klauenseuche (MKS) im Jahr 2001, anhaltende Schweinepestfälle und weitere BSE-Fälle in Europa verdeutlichen die Risikosituation.


Mitversicherungsgemeinschaft

Aufgrund des gestiegenen Risikos hat sich die Versicherungskammer Bayern mit anderen öffentlichen Versicherern und der Uelzener Allgemeinen zu einer Mitversicherungsgemeinschaft (MVG) Tier zusammengeschlossen. Ausfälle in der Tierproduktion können schnell zu erheblichen Ertagseinbußen führen und bei spezialisierten Betrieben die Existenz bedrohen. Mit einer Tierseuchen-Betriebsunterbrechungsversicherung können Sie Deckungslücken schließen.

Versicherbare Ertragsausfälle bei folgenden tierischen Produktionsverfahren:
  • Rinderhalter
  • Milchvieh
  • Bullenmast
  • Mutterkuhhaltung
  • Schweinehalter
  • Ferkelerzeuger
  • Schweinemast

Hinweis: MKS und Schweinepest sind wieder versicherbar!

Unsere Leistungen
  • Die Versicherungssumme wird gebildet aus der biologischen Leistung der Viehhaltung und dem Marktpreis für das jeweilige Produkt, multipliziert mit dem Tierbestand.
  • Die Entschädigung durch die private Tierseuchen-Betriebsunterbrechungsversicherung erfolgt mit pauschalen Entschädigungssätzen in der Höhe der gewählten Intensitätsstufe.
  • Darüber hinaus erhalten Sie bei Keulung Ihres Bestandes eine Pauschale je Tier zur Wiederaufstallung.
 
Top


Weidetiere

Schützen Sie Ihre Tiere!

Man sieht es dem Idyll einer Viehweide nicht an, dass sie voller Gefahren ist. Die häufigsten Gefahren auf der Weide sind:

  • Unfälle
  • Infektionen
  • Parasitenerkrankungen
  • Absturz
  • Diebstahl

Trotz intensiver Pflege, regelmäßiger Aufsicht und tierärztlicher Betreuung können Verluste nie ganz ausgeschlossen werden. Mit einer Weideversicherung können Sie finanzielle Verluste auf ein Minimum reduzieren.

Weidevollversicherung

Produkt  Versicherte Gefahren Tiere
Weide-
vollversicherung

Tod oder Nottötung infolge Krankheit oder Unfall

Tod oder Nottötung durch Brand, Explosion, Blitzschlag

Diebstahl, Raub

Abhandenkommen

Seuchen oder Seuchenverdachte

Zusatz bei Pferden: Dauernde Unbrauchbarkeit für den Verwendungszweck

Zusatz bei Rindern: Wertminderung durch: Hornbruch, Schwanzwirbelbruch, Hüfthöckerbruch, Verwerfen (infolge Weidegang ab 6. Trächtigkeitsmonat)

Bergungskosten (gegen Beitragszuschlag)  

Rind, Pferd



Entschädigungssätze aus der Versicherungssumme:

  • 90% bei Tod wegen Krankheit oder Unfall
  • 100% bei Diebstahl, Raub und Abhandenkommen; Brand, Explosion und Blitzschlag; bei Seuchen und Seuchenverdacht (Verwertungserlöse werden angerechnet)

Entschädigung für Wertminderung bei Rindern:

  • 5% bei Hornbruch
  • 10% bei Schwanzwirbelbruch und Verwerfen
  • 25% bei Hüfthöckerbruch
Entschädigung bei dauernder Unbrauchbarkeit von Pferden:

Die Entschädigung beträgt in diesem Fall 80% (Verwertungserlöse werden angerechnet).


 
Top
 
ÜBERSICHT     DATENSCHUTZ     IMPRESSUM

© Versicherungskammer Bayern - Pferdeversicherung | Weidevollversicherung
KONTAKT
Premiumservice Login
SERVICE
Mobile Services
Betreuersuche
Schadenmeldung & Schadenverhütung
Leistungsantrag Krankenversicherung
Vertragsservice
Premiumservice für Landwirte
Wind & Wetter für Landwirte
Downloads
Aktuelles
Risk Management
Newsletter
Mietangebote
Mediathek
Ratings