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| Wichtig ist, dass Sie stets Ihre tatsächlichen Aufwendungen der Berechnung zugrundelegen. Wenn Sie beispielsweise als gesetzlich Versicherter mehr Krankenversicherung zahlen müssen (als vorab in die Lohnsteuerkarte eingetragen), weil Ihre Krankenkasse im Rahmen des Gesundheitsfonds einen Zusatzbeitrag einfordert, ist dieser natürlich laut BEG abzugsfähig. Ein finanzieller Rückfluss jedoch, beispielsweise durch eine Beitragsrückerstattung Ihres Krankenversicherers, mindert Ihren Anspruch im Sinne des Bürgerentlastungsgesetzes. Lesen Sie dazu auch unsere Ausführungen „Was ist zu beachten?“ . Für privat versicherte Versicherungsnehmer gelten gesonderte Bestimmungen. Als Maßstab für die Abzugsfähigkeit von Beiträgen dient der Leistungskatalog des 2009 eingeführten Basis-Tarifs der Privaten Krankenversicherer. Auch hier wird immer der tatsächlich gezahlte Beitrag zugrundegelegt. Die Kosten, die Sie letztendlich ansetzen können, errechnen sich nach einem spezifischen Punkteschlüssel, mit dessen Hilfe brancheneinheitlich der betreffende Betrag ermittelt wird. Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie Fragen haben. Wenden Sie sich doch vertrauensvoll an einen unserer Betreuer vor Ort . |
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| Berechnungsgrundlagen des Steuerentlastungsrechners: Sozialversicherungswerte: für 2009: 01 – 06.2009 15,5%, 07 – 12.2009 14,9% (abweichend davon wird der Jahresdurchschnitt von 15,2% angesetzt) für 2010 (vorläufige Sozialversicherungswerte für 2010, Stand 9.9.2009) Steuerwerte: für 2009 (Werbungskosten und Einkommensteuertarif Stand 2009) für 2010 (Werbungskosten und Einkommensteuertarif Stand 2010) Die Berechnung der einzelnen steuerlichen Entlastungen (AltEinkG, BürgerEntlG und Konjunkturpaket II) erfolgt auf Basis des persönlichen Grenzsteuersatzes 2010; die geplante Kindergeld-/Kinderfreibetragserhöhung für 2010 ist noch unberücksichtigt. Hinweis: Die aufgestellten Berechnungen sind unverbindliche Modellrechnungen. Abhängig von Ihrer individuellen steuerlichen Veranlagung können diese Berechnungen für Ihre Vorsorge auch anders aussehen. |
| Investieren Sie die Beträge, die durch das Bürgerentlastungsgesetz an Sie zurückfließen, sinnvoll. Wir raten Ihnen, langfristige und zukunftsorientierte Investitionen ins Auge zu fassen. Unsere vielfältigen Produkte zur Alters- und Pflegevorsorge bieten sich hier hervorragend an. Möglicherweise kommen aber auch eine verbesserte Absicherung im Krankenfall oder ein Berufsunfähigkeitstarif in Frage. Im Folgenden haben wir Ihnen erste Vorschläge zusammengestellt. Details besprechen Sie jederzeit mit Ihrem Betreuer vor Ort . Altersvorsorge (Beispiele): RiesterRente: BasisRente: PrivatRente: Pflegevorsorge (Beispiel): PflegePREMIUM : |
