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Versicherungsumfang Wenn durch Ihr Fahrzeug ein Schaden angerichtet wurde und der Geschädigte deswegen Ansprüche geltend macht, dann kommt der Versicherer für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf. Unberechtigte Ansprüche wehrt er auf seine Kosten ab. Die Kosten eines Strafverfahrens oder einer Nebenklage ersetzt der Versicherer nicht. Folgende Schäden sind versichert:Personenschäden Verletzung oder Tötung von Personen und die daraus entstehenden Folgekosten
Sachschäden Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums und die daraus entstehenden Folgekosten
Vermögensschäden Rein finanzieller Schaden, der nicht im Zusammenhang mit einem Personen- oder Sachschaden steht. |
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Um nach einer Panne mit dem eigenen Fahrzeug gegen Folgekosten, wie z.B. Unfallhilfe und Abschleppen abgesichert zu sein, empfiehlt sich zur Haftpflichtversicherung der Abschluss eines Schutzbriefes. |

