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Diese versucht durch Gebote, Verbote und materielle Anreize wie spezielle Abgaben oder Pfandgelder unser Verhalten umweltverträglich zu steuern. Ist nun der entscheidende Bereich unseres Lebensraums gesetzlich geschützt, enstehen bei Schädigungen Haftpflichtansprüche oder sind Ersatzleistungen zu erbringen. Am 14. November 2007 trat zusätzlich das Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (USchadG) in Kraft. Sinn und Zweck dieses Gesetzes ist ein erheblich ausgeweiteter Schutz der Natur. Wenn durch berufliche Tätigkeiten oder Umweltrisiken geschützte Tiere, Pflanzen und Lebensräume geschädigt werden, kann eine vollständige Sanierung durch den Verursacher verlangt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Umweltschaden auf dem Betriebsgrundstück oder z.B. auf dem Grundstück eines Ihrer Kunden eingetreten ist. Umweltrisiken auf Ihrem Betriebsgelände können sein: Heizöltanks, Betriebstankstelle, Schmierstofflager (z.B. Motoröl, Getriebeöl, Batterien), Abfalllager/Entsorgungsstation, Altöllager etc. Für eine differenzierte Analyse in diesem Bereich helfen Ihnen gerne unsere Vertreter zusammen mit unseren Umweltberatungsspezialisten. |
