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VERSICHERUNGEN > Haftpflicht > Directors & Officers (D&O)
Directors & Officers (D&O)
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Die richtige Entscheidung gegen Fehlentscheidungen

Die Directors & Officers (D&O) Versicherung schützt bei Managementfehlern

Manager treffen Entscheidungen. Dafür werden sie bezahlt. Doch wer zahlt eigentlich, wenn mal etwas schief geht? Wenn eine Fehlentscheidung zu hohen Verlusten oder Ausfällen im Unternehmen führt? Wenn Klagen ins Haus stehen? Nach dem Gesetz sind dies die Verursacher selbst, also die Manager. Sie haften im Ernstfall mit ihrem Privatvermögen. Doch soweit muss es nicht kommen.

Die D&O-Versicherung sichert das private Vermögen von Geschäftsführern und Vorständen vor umfassenden Schadenersatzansprüchen!

Irren ist menschlich. Dafür bezahlen müssen, kann unmenschlich sein.

Auch Manager sind nicht vor Fehlentscheidungen gefeit. Sie können für Vermögensschäden des eigenen Unternehmens wie auch Dritter voll zur Rechenschaft gezogen werden. Da kann schnell der Privatbesitz auf dem Spiel stehen.

Forderungen aus dem eigenen Unternehmen/der Eigentümer können zum Beispiel entstehen durch:

  • Selbstverschuldete Verjährung berechtigter Forderungen
  • Überschreitung verbindlicher Kreditlinien  
  • Verletzung von Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften etc.

Forderungen Dritter können an Sie gerichtet werden von:

  • Mitarbeitern bei Vertragsverstößen
  • Mitbewerbern bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
  • Staatsorganen bei unkorrektem Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen etc.

Auch nach einer fehlerfreien Kür können Sie durchaus in die Pflicht genommen werden.

Wenn Sie gesamtschuldnerisch haften, können Sie auch für Fehlentscheidungen eines Kollegen in Regress genommen werden. Das ist nicht immer gerecht, aber durchaus rechtens. Doch wie auch immer der Vorwurf lautet, die Beweispflicht für ein pflichtgemäßes Handeln liegt alleine beim beschuldigten Geschäftsführer oder Vorstand. Die beste Versicherung ist zunächst also eine sorgfältige und gewissenhafte Dokumentation Ihrer Arbeit. Für alles Weitere gibt es dann die D&O-Versicherung. Sie übernimmt:

  • die Prüfung von Schadenersatzansprüchen
  • die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen
  • den Ersatz berechtigter Ansprüche inkl. der Kostenübernahme
  • (Anwalt und Gericht) bis zur vereinbarten Versicherungssumme

Mit der  D&O-Versicherung stärken Unternehmen ihren Entscheidungsträgern den Rücken und sichern im Ernstfall deren Existenzen – und in letzter Konsequenz die Existenz des Unternehmens selbst.

Treffen Sie jetzt die richtige Entscheidung gegen Fehlentscheidungen.
Wenden Sie sich direkt an Ihren Betreuer der Versicherungskammer Bayern . Er informiert Sie gerne ausführlich über die Details einer individuellen D&O-Versicherung.

 
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