Als Bauherr sind Sie persönlich haftbar.
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Wenn Sie als Bauherr für Ihren Gewerbe- oder Dienstleistungsbetrieb Neubauten errichten lassen bzw. Aus- und Umbauten durchführen wollen, ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sinnvoll. Denn Bauarbeiten bringen immer erhebliche Risiken mit sich für Ihre Umgebung, Passanten und die beteiligten Personen. Als Bauherr ist Ihnen vom Gesetzgeber her eine Überwachungsfunktion auferlegt. Das gilt auch, wenn Sie Planung, Bauleitung und Bauausführung an Dritte vergeben. Beispielweise haften Sie bei Verstößen des Bauunternehmens gegen verkehrspolizeiliche Vorschriften (ungenügende Beleuchtung oder Absperrung und dergleichen mehr). Es ist daher für Sie unerlässlich, Ihr Vermögen vor Haftpflichtansprüchen Dritter gegen Sie als Bauherr abzusichern. |
© Versicherungskammer Bayern - Bauherrenhaftpflicht
