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Die Unterstützungskasse eignet sich besonders für die Versorgung von Führungskräften. Betriebsfremde Risiken wie Invalidität oder Todesfall werden dabei auf die Unterstützungskasse übertragen. Die Bilanz Ihres Unternehmens wird von der Einrichtung dieses Versorgungswerks nicht berührt. Den Verwaltungsaufwand kann nahezu vollständig die Gruppenunterstützungskasse bzw. ihre Servicegesellschaft übernehmen. Die Zuwendungen an die Gruppenunterstützungskasse sind lohnsteuerfrei. Erst die späteren Leistungen sind steuerpflichtig. Die Absicherung über die Gruppenunterstützungskasse kann neben einer bereits bestehenden betrieblichen Altersversorgung erfolgen. So können Ihre Mitarbeiter als ersten Baustein ihrer betrieblichen Altersversorgung eine Direktversicherung durch Bei Unterstützungskassen sind die Ansprüche der Arbeitnehmer durch den |
