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VERSICHERUNGEN > Betriebliche Altersversorgung > Pensionszusage > Produktübersicht
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bAV für den Gesellschafter-Geschäftsführer
Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft kann ebenso wie alle anderen Mitarbeiter die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung in Anspruch nehmen. Es bietet sich an, nach Abschluss einer Direktversicherung die noch verbleibende Versorgungslücke mit einer rückgedeckten Pensionszusage zu schließen.

Mit der Pensionszusage verpflichtet sich das Unternehmen schriftlich, an Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer bzw. Ihre Hinterbliebenen im Versorgungsfall Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenleistungen zu zahlen. Durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung verschafft sich Ihr Unternehmen die Mittel, diese Verpflichtungen erfüllen zu können. Im Fall einer Insolvenz besteht für Sie durch Verpfändung der Versicherung Sicherheit.

 
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© Versicherungskammer Bayern - Pensionszusage
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