Zugesicherte betriebliche Altersversorgung
| Bei der Pensionszusage sichern Sie als Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern zu, Versorgungsleistungen zu zahlen. Das können Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenrenten, aber auch einmalige Kapitalzahlungen sein. Dafür werden in der Bilanz gewinnmindernde Pensionsrückstellungen gebildet. Die Versorgungsleistungen stellen Betriebsausgaben dar. Wichtiger Bestandteil der Pensionszusage ist die Rückdeckungsversicherung. Damit sichern Sie die Risiken für Ihre Firma ab. Die Beiträge hierzu sind steuerlich absetzbar, im Gegenzug sind die Ansprüche aus den Versicherungen in der Bilanz zu aktivieren. Mit einer richtig ausfinanzierten Rückdeckungsversicherung ist die Rente Ihrer Mitarbeiter sicher.
Bestehende Pensionszusagen Die veränderten Kapitalmärkte und eine deutlich gestiegene Lebenserwartung haben dafür gesorgt, dass Leistungsansprüche aus Pensionszusagen oft nicht mehr ausreichend finanziert sind. Was ist deshalb bei bestehenden Pensionszusagen zu beachten? Es ist wichtig, dass Sie Ihre Pensionszusage rechtzeitig überprüfen lassen! Wir zeigen Ihnen wie: Gerne berät Sie Ihr Betreuer vor Ort und stellt Ihnen ein individuelles Angebot zusammen. |
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